Verfassung und Recht
Die Hamburger Bildungspläne enthalten Anknüpfungspunkte für Europa-Bildung:
"Sie reflektieren auf der Grundlage des Grundgesetzes das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit in seinem oft schmerzhaften Spannungsverhältnis zum subjektiven Wahrheits-, Moral- oder Gerechtigkeitsempfinden. Sie erkennen dabei die Bedeutung des Rechts und seiner Verfahrenswege für die Freiheit und den Schutz des Individuums und für ein gewaltfreies Zusammenleben der Menschen. Darüber hinaus erarbeiten sie sich Einsichten in die Rechtsunterworfenheit des Politischen, in die Verknüpfung von individuellen Rechtsansprüchen und persönlichen Rechtspflichten sowie in die Mittlerfunktion, die das Recht zwischen individuellen Ansprüchen, gesellschaftlichen Erfordernissen und staatlicher Gewalt ausübt. Diese Beschäftigung hilft den Schülern und Schülerinnen, sich in der Gesellschaft und im politischen System des Bundesrepublik Deutschland und Europas zurechtzufinden und mitgestaltend selbst zu handeln (...), Grundstrukturen des Rechts (...), Ordnungen des Rechts (z. B. öffentliches und privates Recht, Rechtsgebiete, Normenhierarchie, nationales und europäisches Recht, geschriebenes und ungeschriebenes Recht, Richterrecht) (...)."
(Bildungsplan Recht, Stadtteilschule, 2011)
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Justitia Statue auf dem Sievekingplatz in Hamburg
Die Europäische Menschenrechtskonvention enthält einen Grundrechte-Katalog. Jede Schülerin, jeder Schüler sollte diesen ergänzend zum Grundgesetz ausgehändigt bekommen.
Über die Umsetzung wacht der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Seit 1998 kann – ähnlich wie bei einer nationalen Verfassungsbeschwerde – jeder Einzelne gegen eine Verletzung seiner Rechte aus der Konvention Beschwerde führen (Individualbeschwerde – Individual applications). Daneben können auch die einzelnen Mitgliedstaaten wegen einer Verletzung der Konvention durch einen anderen Mitgliedstaat den Gerichtshof anrufen (Staatenbeschwerde – Inter-State cases). Ein derartiges Rechtsschutzsystem ist für internationale Menschenrechtskonventionen einzigartig und unterscheidet die EMRK beispielsweise von der Allgemeinen Erklärung der Vereinten Nationen. (www.de.wikipedia.org/wiki/Vereinte_Nationen) Verhandelt werden Themen, die z. T. in vereinfachter Form als Fälle auch im Unterricht diskutiert werden können, z. B. zur Rechtmäßigkeit von Fußsohlen-Schlägen (Folter) oder zum Kopftuchstreit.
In die europäische Verfassungstradition führt das Lehrstück „Wir machen eine Verfassung“ von Dr. Horst Leps, Gymnasium Ohlstedt, ein. Das Lehrstück ermöglicht Varianten. Mit Blick auf Verfassungstraditionen kann deutlich werden, dass die Nordamerikaner Europäer sind. Die Wurzeln Europas liegen im antiken Griechenland, aber auch im Protest gegen den weltlichen Herrscher durch Bezug auf den einen Gott-König im Judentum. Vgl. zu dieser Rechtsgeschichte: Hauke Brunkhorst: Einführung in die Geschichte politischer Ideen, München 2000.
Material zur Frage „Europa – ein politischer Mythos? Europäische Identität und nationale Staatsbürgerschaften“ stellt online das Deutsch-Französische Jugendwerk zur Verfügung.
Das interessanteste Konzept zur europäischen Staatsbürgerschaft ist der sog. „Kosmopolitismus“. Mit Bezug auf philosophische und staatsrechtliche Traditionen als Impuls von den Soziologen Ulrich Beck und Anthony Giddens in die Diskussion eingebracht und im europäischen Diskurs breit aufgegriffen. Dazu Informationen in M 3. Ein Projekt Weltbürgerkunde müsste für Hamburg adaptiert werden (http://www.welt-buerger.org/sp_wbk.php).