Fachbereichsräte
Wahl
Die Mitglieder der Fachbereiche wählen gemäß der Wahlordnung der Universität Hamburg jeweils einen Fachbereichsrat.
Zusammensetzung
Die Fachbereichsräte bestehen jeweils aus vier Hochschullehrerinnen oder Hochschullehrern sowie je einer Vertreterin oder einem Vertreter der Studierenden, des Akademischen Personals und des Technischen Bibliotheks- und Verwaltungspersonals.
Der Fachbereichsrat wählt aus dem Kreis seiner Mitglieder jeweils eine Sprecherin oder einen Sprecher sowie jeweils eine Stellvertretung. Diese bzw. dieser ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Fachbereichsrates mit Stimmrecht und übernimmt eine Koordinierungsfunktion innerhalb des Fachbereichs unter der Gesamtverantwortung des Dekanats.
Aufgaben der Fachbereichsräte
Die Fachbereichsräte nehmen folgende Aufgaben wahr:
- Organisation des Lehrbetriebs und der Studienfachberatung,
- Vorschläge für Studien- und Prüfungsordnungen,
- Vorschläge für die Lehrverpflichtung,
- Vorschläge für die Zusammensetzung von Berufungsausschüssen.