Gremien
Gremientermine
Eine aktuelle und vom Fakultätsrat abgestimmte Übersicht der Gremientermine von Fakultätsausschüssen ist hier in Auszügen einzusehen.
Der Fakultätsrat
Der Fakultätsrat hat neben der Bestätigung der Dekanin oder des Dekans folgende Aufgaben gem. § 91 Absatz 2 Nummern 1 bis 9 Hamburgisches Hochschulgesetz (HmbHG):
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Hochschulprüfungsordnungen, Studienordnungen und Satzungen nach § 40 HmbHG
- Erlass, Änderung und Aufhebung von Satzungen nach § 37 HmbHG und Satzungen über Hochschulauswahlverfahren bei zulassungsbeschränkten Studiengängen,
- Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen im Rahmen des Struktur- und Entwicklungsplans der Hochschule,
- Entscheidung über die Organisation in der Fakultät gemäß § 92 Absatz 1 HmbHG einschließlich des Erlasses der Fakultätssatzung,
- Entscheidung über die Einrichtung, Änderung und Aufhebung von einzelnen Selbstverwaltungseinheiten in Lehre und Forschung,
- abweichend von § 85 Absatz 1 Nummer 7 HmbHG Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung ,,Professorin" oder ,, Professor",
- Wahl von Gleichstellungsbeauftragten,
- Entgegennahme des Rechenschaftsberichts und Kontrolle des Dekanats,
- Stellungnahme zu allen Angelegenheiten der Fakultät.
Er nimmt außerdem folgende Aufgaben des Hochschulsenats wahr, die sich aus § 85 Absatz 1 Nummern 5 bis 12 und 14 HmbHG ergeben:
- Stellungnahme zu den Struktur- und Entwicklungsplänen und deren Fortschreibung; die Stellungnahmen sind in die Beratungen des Hochschulrats einzubeziehen und von ihm gesondert zu würdigen,
- Beschlussfassung über Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen, soweit hierüber nicht der jeweils zuständige Fakultätsrat zu entscheiden hat,
- Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung »Professorin« oder »Professor«,
- Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Frauenförderplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten nach § 87 HmbHG,
- Wahl der Behindertenbeauftragten nach § 88 HmbHG,
- Stellungnahmen zu Grundsätzen für die Ausstattung und die Mittelverteilung,
- Stellungnahmen zu den Wirtschaftsplänen,
- Stellungnahmen zu den Gebührensatzungen,
- Verleihung akademischer Ehrungen.
Die Dekanin oder der Dekan ist Vorsitzende bzw. Vorsitzender des Fakultätsrates. Der Fakultätsrat kann für einzelne seiner Aufgaben Ausschüsse und Beauftragte einsetzen und diesen Entscheidungsbefugnisse übertragen.
Zum Fakultätsrat
Fakultätsausschüsse
Die Satzung der Fakultät sieht folgende Ausschüsse vor:
- Ausschuss für Lehre, Studium und Studienreform gem. § 8 (1) der Fakultätssatzung
- Ausschuss für Haushalt und Struktur gem. § 8 (2) der Fakultätssatzung
- Ausschuss für Forschung und Nachwuchsförderung gem. § 8 (3) der Fakultätssatzung
Darüber hinaus können weitere beratende Ausschüsse eingesetzt werden.
Gemeinsamer Ausschuss Lehrerbildung ( § 96 a HmbHG) GALB
Der Gemeinsame Ausschuss Lehrerbildung (GALB) hält die Entscheidungskompetenzen der Fakultätsräte der Universität Hamburg sowie an der Lehrerbildung beteiligten Hochschulen inne. Der GALB setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern aller lehrerbildenden universitären Einrichtungen Hamburgs zusammen.
Hier NUR die Vertreterinnen und Vertreter der Fakultät für Erziehungswissenschaft im Ausschuss:
Mitgliedergruppe Hochschullehrende (1 Sitz):
- Prof. Dr. Telse Iwers (HV)
- Prof. Dr. Dagmar Killus (Stv.)
Mitgliedergruppe Akademisches Personal (1 Sitz):
- Sandra Deneke (HV)
- Dr. Christoph Jantzen (Stv.)
Mitgliedergruppe TVP (1 Sitz):
- Heino Windt (HV)
- Tinta Schmieden (Stv.)
Mitgliedergruppe Studierende (3 Sitze):
- Leon Demurath (HV)
- Maren Hüter (Stv.)
- N.N. (HV)
- N.N. (Stv.)
- N.N. (HV)
- N.N (Stv.)
Konferenz der Organisationseinheiten gem. §11 der Fakultätssatzung
Die Sprecherinnen und Sprecher der Fachbereiche bilden die Konferenz der Organisationseinheiten und des Dekanats (als Konferenz bzw. KFD bezeichnet). Sie koordiniert fachbereichsübergreifende Maßnahmen und sorgt für eine angemessene Beteiligung der Fachbereiche an den Planungsprozessen der Fakultät, insbesondere der Struktur- und Entwicklungsplanung. Sie fördert aktiv den unmittelbaren Informationsaustausch zwischen dem Dekanat, den Fachbereichen sowie wissenschaftlichen Einrichtungen und sichert die fakultätsinterne Kommunikation.
Zusammensetzung der KFD:
Koordinations- und Prüfungsausschüsse
Koordinations- und Prüfungsausschüsse befassen sich mit Fragen zu Lehre und Prüfungen.
Der Prüfungsausschuss ist für die Organisation der Prüfungen und die ihm durch die Prüfungsordnung zugewiesenen Aufgaben zuständig. Dazu zählt z.B. die praktische Auslegung der Prüfungsordnung. Der Prüfungsausschuss setzt sich aus vier Vertretern der Professoren, einem Vertreter des akademischen Personals, einem Vertreter des Technischen- und Verwaltungspersonals und einem studentischen Vertreter zusammen.
Zu den Ausschüssen
Konferenz der Studiengangleitungen gem. §12,1 der Fakultätssatzung
Für jeden Studiengang der Fakultät bestellt der Fakultätsrat eine Professorin oder einen Professor als verantwortliche Studiengangsleiterin bzw. verantwortlichen Studiengangsleiter. Diese koordinieren gemeinsam die operative Gestaltung der Studiengänge. Zu diesem Zweck bilden sie eine Konferenz der Studiengangsleitungen unter dem Vorsitz der zuständigen Prodekanin oder des zuständigen Prodekans.
Vorsitz: Prodekanin für Studium, Lehre und Prüfungswesen: Prof. Dr. Telse Iwers