Ethikkommission der Fakultät für Erziehungswissenschaft
Erziehungswissenschaftliche Forschung ist häufig auf die Teilnahme von Menschen an empirischen Studien angewiesen. Der Fakultätsrat hat in seiner Sitzung am 11. September 2019 die Geschäftsordnung der Ethikkommission der Fakultät EW verabschiedet und die Mitglieder der Kommission gewählt.
Die Ethikkommission wird zur Beurteilung ethischer Aspekte erziehungswissenschaftlicher Forschung eingesetzt. Die Kommission unterstützt die Mitglieder der Fakultät für Erziehungswissenschaft bei der Gewährleistung der Würde und Integrität der an Forschungsprozessen teilnehmenden Menschen und hat die Aufgabe, bei der Durchführung von Forschungsvorhaben am Menschen in Fragen ethischer Gesichtspunkte auf Antrag zu beraten und ein Votum abzugeben.
Einreichung von Ethikanträgen
Vollständig ausgefüllte und zu einer einzigen PDF-Datei zusammengefügte Ethikanträge sind jeweils zum Monatsersten bei der Vorsitzenden der Ethikkommission einzureichen. Kurzanträge erhalten dann im selben Monat ein Votum.