Lehramt für Sonderpädagogik (B.A.) - letzte Zulassung WiSe 2019/20
Inhalte
Der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft für das Lehramt Sonderpädagogik (B.A.) umfasst die Bereiche Behindertenpädagogik, Erziehungswissenschaft, Fachdidaktik des Unterrichtsfachs und Grundschulpädagogik.
In der Behindertenpädagogik erhalten die Studierenden einen Überblick über Begriffe, Theorien sowie Erziehungs-, Bildungs- und Unterstützungskonzepte aller in Hamburg angebotenen sonderpädagogischen Förderschwerpunkte. Das hochschuldidaktische Ziel ist cross-kategoriales (sonder-) pädagogisches Denken und Handeln. Dazu werden insbesondere Wechselwirkungen zwischen den verschiedenen Förderbedarfen und deren Konsequenzen für die Entwicklung von Förderangeboten, Bildungsgängen und Schulprogrammen verdeutlicht. Im Bachelorstudiengang werden zunächst alle Studierenden im Förderschwerpunkt Lernen qualifiziert, im Master wählen sie dann einen der sechs anderen in Hamburg angebotenen Förderschwerpunkte.
In der Erziehungswissenschaft geht es um den Erwerb erziehungswissenschaftlichen und schulpädagogischen Grundlagenwissens sowie um die Fähigkeit zur kritischen Reflexion und fallbezogenen Problematisierung dieses Wissens. Besondere Bedeutung kommt der Reflexion eigener Lernprozesse und der Wahrnehmung der unterschiedlichen Perspektiven der am Lernprozess Beteiligten zu.
Eine Aufgabe ist die Erprobung und Reflexion innovativer Lehr- und Lernformen. Dabei geht es um die forschende Auseinandersetzung mit Praxissituationen.
In der Fachdidaktik erwerben die Studierenden grundlegendes Wissen und Fähigkeiten zur kritischen Reflexion, Konzeption und Evaluation fachlicher Lernprozesse. Dazu gehören Fähigkeiten der Begründung der Auswahl fachlicher Inhalte und ihrer Vermittlung sowie Kompetenzen der Diagnose und Evaluation.
In der Grundschulpädagogik analysieren die Studierenden am Fallbeispiel und exemplarisch die Besonderheiten der 5- bis 12-Jährigen und die sensiblen Bereiche der Übergänge (in die Schule „hinein“ und in die nachfolgenden Schulstufen). Didaktische Besonderheiten bei der Unterrichtung junger Kinder – insbesondere die Herausbildung überfachlicher Kompetenzen – werden kritisch reflektiert.
Das Studienziel besteht darin, grundlegende Kenntnisse, Reflexions- und Handlungskompetenzen in Bezug auf die folgenden Bereiche zu entwickeln:
- behindertenpädagogische Interdependenzen erziehungswissenschaftlicher Konzepte;
- Bedeutung gesellschaftlicher Bedingungen für eingeschränkte Bildungsprozesse und Bildungschancen;
- Einfluss besonderer Lebenslagen und Sozialisationsprozesse auf die Entwicklung der Persönlichkeit;
- sonderpädagogische Diagnostik im Kontext heterogener Entwicklungsprozesse und Lernschwierigkeiten;
- sonderpädagogische Berufsfelder und Schulentwicklung;
- Bedeutung sozialer Netzwerkförderung im Kontext der Zusammenarbeit mit sozialen Diensten und Einrichtungen;
- gesellschaftliche und individuelle Bedingungen der Genese von Behinderung und Benachteiligung.
In diesen Vorträgen aus der Reihe "Was wie wofür studieren" wird das Lehramtsstudium für Sonderpädagogik vorgestellt:
Zulassung
Allgemeine Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen und spezielle zu diesem Studiengang finden sich im Campus Center. Außerdem helfen die FAQs vom Infoportal Lehramt weiter.
Besondere Zulassungsvoraussetzungen gibt es für die Fächer Kunst, Musik und Sport.
Eine Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen kann erst nach einer Immatrikulation in dem Studiengang, für den die Anerkennung erfolgen soll, geprüft werden.
Für die Anerkennung ausländischer Studiennachweise gibt es einen separaten Beauftragten.
Abschluss und Berufsperspektiven
Das Lehramtsstudium mit dem Abschluss „Bachelor of Arts“ (B. A.) bildet die erste Stufe der wissenschaftlichen Ausbildung für Lehrkräfte, die an Sonderschulen oder allgemeinbildenden, inklusiven Schulen in den Klassenstufen 1 bis 10 arbeiten wollen.
Der zweite Teil der wissenschaftlichen Ausbildung ist das Absolvieren des M.Ed.- Studiengangs Lehramt für Sonderpädagogik, dessen Abschluss zur Aufnahme des Vorbereitungsdienstes berechtigt. Nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst können Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs in verschiedenen Schulformen eingesetzt werden, neben Sonderschulen auch in Grundschulen, Stadtteilschulen, Gymnasien und Berufsschulen.
Im Bachelorstudium wird die Pluralität möglicher Berufsfelder berücksichtigt. Der Studiengang enthält eine deutliche Ausrichtung auf den LehrerInnenberuf. Gleichwohl können Studierende nach dem Bachelor in andere Masterstudiengänge wechseln, falls sie nicht länger das Berufsziel Lehrkraft anstreben. Außerdem verfügen Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs über einen ersten berufsqualifizierenden Abschluss, der sie dazu befähigt, in pädagogischen Bereichen tätig zu sein.
Bewerbung
Eine Bewerbung ist direkt bei der Universität Hamburg jeweils zum Wintersemester möglich. Sie erfolgt online. Das Online-Bewerbungsportal STiNE ist hierfür vom 1.6. bis 15.7. eines jeden Jahres freigeschaltet.
Für beruflich Qualifizierte ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung gibt es spezielle Regelungen und Ansprechpersonen für die Studienfachberatung. Beachten Sie bitte auch die abweichenden Bewerbungsfristen!
Fragen zur Bewerbung beantwortet das Infoportal Lehramt. Dort erfährt man auch, wie und unter welchen Umständen man sich in ein höheres Semester bewerben kann.
Bitte beachten Sie, dass die Lehramtsunterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport gesonderte Aufnahmeprüfungen haben, zu denen man sich bereits weit vorher anmelden muss. Bitte schauen Sie etwa ab Januar eines jeden Jahres regelmäßig auf den Seiten der jeweiligen Fachbereiche bzw. Universitäten nach.
Beratung und Information
Beratung und Informationen aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft bietet das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Erziehungswissenschaft und die Lehrenden des Studiengangs.
Fakultätsübergreifende Informationen und Beratung bieten
- die zentrale Studienberatung der Universität und
- der universitäre Service für Studierende. Dort werden u. a. Gruppenberatungen zum Thema Lehramt angeboten.
Außerdem finden sich im Infoportal Lehramt umfangreiche Informationen. Darüber hinaus gibt es unter daslehramtsblog die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) und des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
Vorbereitung
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. Zum Einstieg ins Studium wird für Erstsemester eine Orientierungseinheit (OE) angeboten. Dort lernen Sie auch andere Studienanfängerinnen und -anfänger kennen.
Die Orientierungseinheit findet in der Woche vor Vorlesungsbeginn des Wintersemesters statt und wird von dafür geschulten Studierenden aus höheren Semestern selbst organisiert.
Weitere Informationen und Termine finden sich auf der Homepage der Fakultät unter OE.
Das Campus Center bietet außerdem Informationen für Erstsemester und eine Checkliste zum Studienbeginn.
Studienstruktur und -dauer
Module
Dieser Teil des Lehramts-Studiengangs ist auf sechs Semester ausgelegt und umfasst das Fach Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik, Grundschulpädagogik und Behindertenpädagogik. Hier müssen 125 Leistungspunkte (LP) erworben werden, davon 57 LP in Behindertenpädagogik. Im Unterrichtsfach werden 45 Leistungspunkte verlangt (für die Fächer Musik und Bildende Kunst: 105 LP, Regelstudienzeit 8 Semester). Weitere 10 Leistungspunkte werden im Abschlussmodul, in dem die Bachelorarbeit angefertigt wird, erworben.
Der Teil-Studiengang Erziehungswissenschaft umfasst folgende Pflichtmodule:
- Grundlagen der Erziehungswissenschaft
- Fachdidaktisches Grundlagenstudium - Mathematik
- Fachdidaktisches Grundlagenstudium - Sprache
- Einführungen in die Fachdidaktik des Unterrichtsfachs
- Grundlagen der Schulpädagogik: Elementarstufe, Primarstufe und Sekundarstufe I
- Integriertes Schulpraktikum
Hinzu kommt ein Wahlpflichtmodul aus den Lernbereichen „Bewegung, Spiel und Sport“, „Bildende Kunst“, „Englisch in der Grundschule“, „Musik“, „Religion“, „Sachunterricht“ oder „Theaterpädagogik und Darstellendes Spiel“. Als weiteres Wahlpflichtmodul ist es vorgesehen, die Bachelor-Arbeit im Bereich Erziehungswissenschaft, insbesondere im Bereich Behindertenpädagogik, zu schreiben.
Im behindertenpädagogischen Profil sind sechs Pflichtmodule zu studieren. Drei davon befassen sich mit dem Förderschwerpunkt Lernen, die anderen drei mit der Grundlegung und Vertiefung der Pädagogik bei Behinderung und Benachteiligung mit Fokus auf den Bereich der Diagnostik:
- Lernverläufe analysieren und Lernprobleme identifizieren
- Lernprozesse reflektieren, diagnostizieren und gestalten
- Spezifische Lernsettings gestalten und evaluieren
- Grundlagen der Pädagogik bei Behinderung und Benachteiligung
- Diagnostik und Förderung bei Behinderung und Benachteiligung
- Forschungsmethodische Vertiefung zur Bildung bei Behinderung und Benachteiligung
Ausführliche Informationen zum Studiengang und den Modulen finden sich im Studienführer (in Arbeit, dann hier zu finden). Fragen zum Ablauf des Studiums beantwortet außerdem das Infoportal Lehramt.
Stundenplan (Zeitfenstermodell)
Das Zeitfenstermodell ist eine Art Stundenplan für das Lehrangebot in den Lehramtsstudiengängen an der Universität Hamburg und den anderen an der Lehrerausbildung beteiligten Hochschulen in Hamburg. Es legt fest, zu welchen Zeiten die verschiedenen Veranstaltungen der einzelnen Fächer angeboten werden können. Dadurch wird die Überschneidung zwischen den Lehrveranstaltungen in den drei Teilstudiengängen minimiert.
Die zur Erziehungswissenschaft, den Unterrichtsfächern und den beruflichen Fachrichtungen gehörigen Lehrveranstaltungen bekommen deshalb jeweils fest definierte Zeiträume, die die langfristige Stabilität und Planbarkeit der Lehrveranstaltungen im Lehramtsstudium ermöglichen.
Für jeden Studiengang gibt es daher einen Zeitfensterplan.
Regelungen zur Studienstruktur und -dauer
Die Prüfungsordnung enthält u.a. Regelungen
- zur Studienfachberatung,
- zur Regelstudienzeit und deren Überschreitung sowie
- zur Anerkennung von studien- und berufspraktischen Zeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB)
- konkretisieren die Studienziele
- geben eine Übersicht über die im Studiengang enthaltenen Module (Pflicht- und Wahlpflichtmodule)
- regeln konkret die Vergabe von Leistungspunkten (LP)
- beschreiben ausführlich die einzelnen Module, mögliche Prüfungsarten und zu erwerbende Leistungspunkte
Achtung! Die FSB beschreiben noch die alten Module (für Immatrikulation vor WiSe 2015/16). Studierende mit Immatrikulation ab WiSe 2015/16 studieren die neuen Module (mit dem Kürzel "os").
Zum Thema der Anwesenheitspflicht gibt es eine Information des Prüfungsausschusses.
Studiendauer verkürzen durch Anerkennung von Leistungen
Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Praktika), die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erworben wurden, können anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den im aktuellen Studiengang zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
Die Anerkennungen werden in dem jeweiligen Studiengang vorgenommen. Danach sind die Anerkennungen zur weiteren Bearbeitung an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) zu übersenden.
Weitere Informationen bieten die FAQ des ZPLA.
Prüfungen und Abschlussmodul
Prüfungen
Um Module erfolgreich abzuschließen, müssen Studienleistungen erbracht und eine Modulabschlussprüfung bestanden werden. Die Art und Termine der Studien- und Prüfungsleistung legt der/die Dozent/in der Lehrveranstaltung fest. Damit diese Leistungen auf dem Studienkonto berücksichtigt werden können, ist es unbedingt nötig zur Lehrveranstaltung und zu genau diesem Prüfungstermin in Stine angemeldet zu sein.
Über STiNE, das Studien-Infonetz der Universität Hamburg, werden die Lehre, das Studium und die Prüfungen verwaltet. Über STiNE haben Sie sich bereits für das Studium beworben und über STiNE melden Sie sich für Lehrveranstaltungen, Module und Prüfungen an. Dabei werden in STiNE alle Ihre Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen einer digitalen Prüfungsakte gespeichert. Aus dieser Prüfungsakte wird am Ende Ihres Studiums auch Ihr Zeugnis erstellt. Achten Sie also darauf, dass die in STiNE enthaltenen Daten immer auf dem aktuellen Stand sind!
Regelungen zu den Prüfungen können sich zwischen den Fakultäten unterscheiden, z. B. im Hinblick auf die Anmeldung zu den Modulprüfungen oder die Zahl der Wiederholungsprüfungen. Bitte informieren Sie sich schon zu Beginn des Studiums über die unterschiedlichen Regelungen! Unterstützung hierbei erhalten Sie vom jeweiligen Studienbüro.
Im Lehramtsstudium ist die Verantwortung der Prüfungsverwaltung zweigeteilt:
- Für die Durchführung der einzelnen Prüfungen (Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen) sowie die Benotung und die Dokumentation in STiNE sind die dezentralen Prüfungsämter (bzw. Studienbüros) in den Fakultäten und Fachbereichen zuständig.
- Für übergreifende Fragestellungen zur Prüfungsverwaltung (Krankmeldung, Bescheinigung des ordnungsgemäßen Studiums für das BAföG-Amt, Bachelor-Arbeit, etc.) ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen der Universität Hamburg zuständig
Regelungen zu den Prüfungen im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft
Die Prüfungsordnung
- benennt Prüfungsleistungen und Wiederholmöglichkeiten
- regelt die Bewertung von Prüfungsleistungen
Die Fachspezifischen Bestimmungen
- konkretisieren die Formen von Modulprüfungen und die jeweiligen Anforderungen;
- listen auf, wie viele Leistungspunkte für verschiedene Formen von Studienleistungen und Prüfungen vergeben werden.
Achtung! Die FSB beschreiben noch die Prüfungen der alten Module (für Immatrikulation vor WiSe 2015/16). Studierende mit Immatrikulation ab WiSe 2015/16 studieren die neuen Module (mit dem Kürzel "os").
Eine Übersicht über diese Regelungen sowie ausführliche Informationen zu allen Phasen des Studiums bietet der Studienführer ( in Arbeit, dann hier zu finden).
Für die Organisation der Prüfungen und andere in der Prüfungsordnung festgelegte Aufgaben ist der Prüfungsausschuss zuständig. Zu den Aufgaben zählt z.B. die Auslegung der Prüfungsordnungen. Für Streitfälle gibt es eine Beschwerdestelle für Prüfungsangelegenheiten und einen Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten.
Abschlussmodul
Das Abschlussmodul beinhaltet die Erstellung der Bachelorarbeit und ein Kolloquium. Das Modul umfasst 10 LP (8+2) und fließt mit einer Gewichtung von 10% in die Abschlussnote ein. Die Bachelorarbeit wird in der Regel im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft, meist in der Behindertenpädagogik, geschrieben. Es ist aber auch möglich, sie im Unterrichtsfach oder interdisziplinär zu schreiben. Haben Sie Kunst oder Musik als Unterrichtsfach, wird die Bachelorarbeit in der Regel in diesem Fach geschrieben.
Die Zulassung zur Bachelorarbeit kann beim zentralen Prüfungsausschuss beantragt werden, wenn Module im Umfang von mindestens insgesamt 120 LP im gesamten Studiengang erfolgreich erbracht worden sind. Bei der Wahl von Musik oder
Kunst als Unterrichtsfach erhöht sich die erforderliche Punktzahl um 60 LP. Weitere Voraussetzungen konkretieren die FSB.
Eine Zulassung zum Abschlussmodul ist auch unter Vorbehalt bzw. Auflagen möglich. Näheres klären Sie bitte rechtzeitig im StuP/Prüfungsmanagement
Das Studien- und Prüfungsbüro stellt Informationen zur Bachelorarbeit bereit, ebenso das ZPLA in seinen FAQs. Das ZPLA bietet einen Zeitstrahl für die Zeitplanung sowie Merkblätter und Formulare.
Die Prüfungsberechtigung für die Bachelorarbeit ist an verschiedene Faktoren gekoppelt, die sich bei den einzelnen Lehrenden auch ändern können. Deshalb ist anzuraten, in Zweifelsfällen vorab zu klären, ob eine Abschlussarbeit betreut werden kann oder nicht. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Referenten für das Prüfungswesen oder beim dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.
Regelungen und Spezifikationen sind außerdem in der Prüfungsordnung und den Fachspezifischen Bestimmungen zu finden.
Praktika
In diesem Teil-Studiengang sind zwei Praktika vorgeschrieben: das Erkundungspraktikum (EP) und das Integrierte Schulpraktikum (ISP).
Das Erkundungspraktikum (EP) ist im zweiten Semester Teil des Moduls "Lernverläufe analysieren und Lernprobleme identifizieren". Das Praktikum findet in der Vorlesungszeit parallel zu einem Begleitseminar statt, um die im Unterricht gewonnenen Eindrücke zu besprechen. An ca. 14 Tagen hospitieren die Studierenden jeweils ca. 4 Stunden (Ziel insgesamt: ca. 56 Stunden).
Das Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) stellt den Kontakt zwischen Studierenden und Praktikumsstandorten her und ist Ansprechpartner bei organisatorischen Fragen. Das Praktikum soll möglichst an Grundschulen oder Stadtteilschulen mit dem KESS-Faktor 1, 2 oder 3 erfolgen. Das Praktikum kann jedoch auch in der Abteilung Bildung eines Regionalen Bildungs- und Beratungszentrums (ReBBZ) absolviert werden. Dabei sollen die Studierenden primär Unterrichtsangebote aus dem sonderpädagogischen Förderbereich "Lernen" kennenlernen.
Das EP soll bei der Entscheidung helfen, sich bewusst und begründet für (oder gegen) den Lehrerberuf zu entscheiden. Außerdem wird die Beobachtungskompetenz geschult und es können erste Erfahrungen in der unterrichtsbegleitenden Unterstützung einzelner Schülerinnen und Schüler gesammelt werden.
Das Modul „Integriertes Schulpraktikum“ (ISP) besteht aus einem 2-stündigen Vorbereitungsseminar (2 SWS), einem 4-wöchigen Schulpraktikum und einem 1-stündigen Auswertungsseminar (1 SWS). Im Vorbereitungsseminar werden aktuelle Anforderungen an den Lehrerberuf sowie Konzepte und Methoden der Unterrichtsvorbereitung und -gestaltung erarbeitet. Die Vorbereitungsseminare werden in schulpädagogischer, pädagogisch-psychologischer oder fachdidaktischer Ausrichtung angeboten.
Das ISP findet in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit nach dem fünften Semester statt. Insgesamt werden für das Modul 8 Leistungspunkte vergeben.
Das Praktikum dauert vier Wochen. In dieser Zeit müssen Sie mindestens 10 Unterrichtsstunden unter Anleitung einer betreuenden Lehrkraft gestalten und mindestens 30 Unterrichtsstunden hospitieren. Die restliche Zeit steht für eine Orientierung im Handlungsfeld Schule zur Verfügung, z.B. durch Teilnahme an Elternabenden oder Lehrerkonferenzen, Mitwirkung am Ganztagsangebot oder durch Pausenaufsichten.
Beim ISP geht es in erster Linie um Orientierung und Erkundung. Es ermöglicht eine intensive Auseinandersetzung mit der persönlichen Berufseignung und das Sammeln erster Erfahrungen im Berufsfeld. Diese berufspraktischen Erfahrungen ermöglichen es Ihnen, Ihre berufliche Rolle zu reflektieren sowie Ihren Berufswunsch zu überprüfen und zu konkretisieren. Ihr/e schulische/r Mentor/in unterstützt Sie durch das verpflichtend stattfindende Auswertungs- und Beratungsgespräch dabei.
Informationen zum Praktikum finden Sie auch beim Infoportal Lehramt und beim Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH). Weitere Fragen beantwortet das Praktikumsbüro ISP des ZLH.
Grundsätzlich möglich ist ein Praktikum im Ausland, wenn es die Bedingungen der Studienordnung erfüllt:
- die gesicherte Anleitung durch eine Mentorin bzw. einen Mentor,
- Umfang der Praktikumsphase,
- tägliche Anwesenheitszeit,
- Anzahl der zu unterrichtenden und zu hospitierenden Stunden.
Das Auslandspraktikum muss bis spätestens Ende der 1. Woche der 1. Anmeldephase angemeldet werden. Ein Beratungsgespräch im Praktikumsbüro ISP ist vor der Anmeldung zum Praktikum erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass beim ISP im Ausland keine Unfall- und Haftpflichtversicherung über die Universität Hamburg besteht und dass Sie ggf. eine zusätzliche Krankenversicherung für das Ausland abschließen müssen!
Studium im Ausland
Sie möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren? Das ist im Bachelorstudium prinzipiell zwischen dem 3. und 6. Semester möglich.
Das Referat Internationalisierung der Fakultät für Erziehungswissenschaft berät Sie individuell bei der Vorbereitung und Organisation, der Durchführung sowie der Nachbereitung Ihres Auslandsaufenthalts.
Außerdem gibt es regelmäßig zentrale Info-Veranstaltungen.
Informationen der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu den verschiedenen Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter Outgoing students.
Darüber hinaus gibt es von der Universität Hamburg eine zentrale Seite, die über Stipendien- und Austauschprogramme informiert.
Zukünftigen Fremdsprachenlehrer/innen wird dringend geraten, über einen längeren Zeitraum die Sprache und Kultur in einem Land mit ihrer Zielsprache als Amtssprache zu erleben, um authentische Erfahrungen zu sammeln. Obwohl ein solcher Aufenthalt in zielsprachigen Staaten von den Prüfungsordnungen zurzeit nicht vorgeschrieben wird, stellt er unseres Erachtens einen wichtigen Teil des Fremdsprachenstudiums dar.
Deswegen wird empfohlen, ein Auslandssemester nach dem 4. Fachsemester im BA-Studiengang zu absolvieren. Im Vorfeld sollte sich die/der Studierende erkundigen, welche im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen hier anerkannt werden, wenn möglich durch den Abschluss von Learning Agreements.
Fristen und Formulare
Das Studien- und Prüfungsbüro veröffentlicht Termine und Fristen zu folgenden Punkten:
- Bewerbung zum Studiengang
- Wahlphasen für Lehrveranstaltungen (genaue Termine der Anmeldephasen in STiNE)
- Anmeldephasen für Modulprüfungen
- Abmeldefristen für Modulprüfungen
Eine Sammlung verschiedener studienrelevanter Formulare finden sich ebenfalls beim Studien- und Prüfungsbüro.
zum integrierten Schulpraktikum (ISP)
Um das Praktikum in die Regelstudienzeit zu integrieren wird folgender Ablauf dringend empfohlen:
- Anmeldung zum ISP zu Beginn des 5. Semesters in STiNE (während der ersten Anmeldephase im September!)
- Teilnahme an Begleitseminaren im 5. Semester (Wintersemester) (wichtig: Anwesenheitspflicht!)
- Durchführung des Schulpraktikums während der vorlesungsfreien Zeit zwischen 5. und 6. Semester
- Anfang des 6. Semesters (Sommersemester) Teilnahme am Nachbereitungsseminar.
Formulare und Merkblätter mit weiteren Informationen hält das Praktikumsbüro ISP des ZLH bereit.
zur Bachelorarbeit
Die Zulassung zum Bachelor-Abschlussmodul können Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen jederzeit im ZPLA beantragen, es gibt keine Anmeldefrist. Der beste Zeitpunkt zur Anmeldung der Bachelorarbeit ist zu Beginn des sechsten Semesters im April. Wenn Sie direkt im Anschluss an das Bachelorstudium an der Universität Hamburg ein Masterstudium beginnen wollen, muss die BA-Arbeit vor der Bewerbung zum Master angemeldet sein (Empfehlung: bis zum 1. Juni).
Die Seiten des ZPLA bieten Informationen zu
Die Bewerbungsfrist für den Übergang zum Master endet, wie bei allen anderen Studiengängen, am 15. Juli. Da zu diesem Zeitpunkt die Bachelorzeugnisse noch nicht vorliegen, können sich die Studierenden mit ihren bisherigen Leistungen bewerben. Wenn sie eine Zulassung erhalten, müssen sie das Zeugnis bis Ende des ersten Mastersemesters (31.03.) nachreichen.
Erfolgt dies nicht, wird der Studienplatz wieder aberkannt und Sie werden in das BA-Studium zurückgestuft. Damit das Zeugnis rechtzeitig vorliegt, sollten alle Leistungen bis spätestens Anfang September erbracht und bis Mitte Oktober bewertet werden. Dies gilt sowohl für die Bachelorarbeit wie auch für die Modulprüfungen des sechsten Semesters.
Studiengangleitung und Modulverantwortliche
Downloads und Links
- Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen
- Darstellung der Lernbereiche
- Hinweise zum Lehramtsstudium Sonderpädagogik (PDF)
- Leitbild Lehrerinnen- und Lehrerbildung (PDF)
- Leitfaden zum ISP (PDF)
- Fachspezifische Bestimmungen
- Modulbeschreibung Behindertenpädagogik (PDF)
- Prüfungsordnung
- Zeitfensterplan für LAB
- Zeitstrahl für die Bachelorarbeit (PDF)
- Ziele des Erkundungspraktikums (PDF)