Lehramt an berufsbildenden Schulen (B.Ed.) - Zulassung ab WiSe 24/25
Wichtiger Hinweis
- Folgende Informationen gelten ausschließlich für Studierende, die ihr Studium ab dem WiSe 24/25 (01.10.2024) aufnehmen.
- Studierende, die vom WiSe 20/21 (01.10.2020) bis einschließlich WiSe 23/24 (01.10.2023) mit dem Studium begonnen haben, finden entsprechende Informationen auf einer anderen Unterseite.
Das Bachelorstudium für das Lehramt an berufsbildenden Schulen (LAB) umfasst den Teilstudiengang Erziehungswissenschaft einschließlich der Didaktik der beruflichen Fachrichtung sowie der Fachdidaktik des Unterrichtsfaches (35 LP), eine berufliche Fachrichtung (84 LP) sowie ein weiteres Unterrichtsfach als Teilstudiengang (42 LP).
Die beruflichen Fachrichtungen Bautechnik, Elektrotechnik-Informationstechnik, Holztechnik, Medientechnik und Metalltechnik sind in den Teilstudiengang Gewerblich-Technische Wissenschaften integriert. Bei Wahl dieses Teilstudiengangs ist eine berufliche Fachrichtung aus diesem Kanon zu wählen.
Weitere berufliche Fachrichtungen sind Chemietechnik, Ernährungs- und Haushaltswissenschaften, Gesundheitswissenschaften, Kosmetikwissenschaft und Wirtschaftswissenschaften.
Zusätzlich ist ein Unterrichtsfach (Teilstudiengang) aus dem folgenden Fächerkanon zu wählen:
Berufliche Informatik, Betriebswirtschaftslehre, Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Religion, Französisch, Geographie, Geschichte, Mathematik, Physik, Sozialwissenschaften, Spanisch und Sport.
Folgende Kombinationen sind ausschließlich für die angegebenen Unterrichtsfächer möglich:
a) Nur die beruflichen Fachrichtungen Ernährungs- und Haushaltswissenschaften und Wirtschaftswissenschaften können mit Französisch oder Spanisch kombiniert werden.
b) Nur die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften kann mit Geographie als Unterrichtsfach verbunden werden.
Folgende Kombinationen sind ausgeschlossen:
a) Die beruflichen Fachrichtungen Gesundheitswissenschaften und Kosmetikwissenschaft können nicht mit Biologie kombiniert werden.
b) Die berufliche Fachrichtung Chemietechnik kann nicht mit Chemie,
c) die berufliche Fachrichtung Elektrotechnik-Informationstechnik nicht mit Physik und
d) die berufliche Fachrichtung Wirtschaftswissenschaften nicht mit Betriebswirtschaftslehre kombiniert werden.
Weitere Bestandteile des Studiengangs sind ein freier Studienanteil (9 LP) und die Bachelorarbeit (10 LP).
Für die Bachelorprüfung wird eine gewichtete Gesamtnote aus den Fachnoten und der Note des Abschlussmoduls gebildet. Die Gesamtnote berechnet sich wie folgt:
Der Teilstudiengang Erziehungswissenschaft
Studierende absolvieren die Module in der Regel in folgenden Semestern:
Diese Studienübersicht und die gesonderte Übersicht über die Module der verschiedenen Fachdidaktiken finden Sie hier zum Download:
- Studienübersicht Teilstudiengang Erziehungswissenschaft Lehramt an berufsbildenden Schulen (B.Ed.) (PDF)
- Übersicht über die Module der Fachdidaktiken 2 [Übersicht FD2] (PDF)
Fachspezifische Bestimmungen
Berechnung der Fachnote
Die Fachnote im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft wird aus dem mit den Leistungspunkten gewichteten Mittel der Modulnoten gebildet. Die Module Pädagogische Psychologie (BWP0PP) und Erkundung im berufs- und wirtschaftspädagogischen Praxisfeld (BWP0EP) sind unbenotet und gehen nicht in die Fachnote ein.