Lehramt an Beruflichen Schulen (M.Ed.) - letzte Zulassung WiSe 2022/23
Inhalte
Im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft an beruflichen Schulen (M.Ed.) vertiefen und erweitern Sie die Kenntnisse aus dem Bachelorstudium. Er umfasst die Bereiche Erziehungswissenschaft mit dem Schwerpunkt Berufs- und Wirtschaftspädagogik, die Didaktik der beruflichen Fachrichtung, die Fachdidaktik des Unterrichtsfaches sowie Schulpraxis (in Form von Kernpraktika).
Im Bereich Erziehungswissenschaft geht es um die Analyse und Gestaltung beruflicher Bildungsprozesse in den beruflichen Fachrichtungen sowie um die Vertiefung berufs- und wirtschaftspädagogischen Wissens sowie bildungswissenschaftlicher Kenntnisse. Es handelt sich dabei um zwei Module, die sich jeweils über zwei Semester erstrecken.
Die Didaktiken des Unterrichtsfachs und der beruflichen Fachrichtung knüpfen an die didaktischen Veranstaltungen im Bachelorstudium an und sind auf die theoriegeleitete Analyse und Gestaltung beruflicher Bildungsprozesse auf mikrodidaktischer Ebene ausgerichtet. Ein besonderer Akzent wird auf die Analyse individueller Lernvoraussetzungen, Lernprozessverläufe und Lernergebnisse gesetzt.
In den Kernpraktika (an einer Schule in der jeweils belegten beruflichen Fachrichtung) geht es um
- Erkundungs-, Hospitations-, Assistenz- und Unterrichtstätigkeiten an einer beruflichen Schule mit Mentorenbetreuung im Rahmen eines Praktikums
- Unterrichtsversuche und Hospitationen
- Reflexionen schulpraktischer Erfahrungen
- Durchführung von diagnostischen und didaktischen Projekten
Studienziel des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaft im Masterstudium ist der Erwerb von forschungsbasiertem Vertiefungs- und Spezialwissen, einer vertieften und erweiterten wissenschaftlich-methodischen Qualifikation in Erziehungwissenschaft einschließlich Didaktik sowie eine intensive Auseinandersetzung mit dem Praxisfeld Schule. Theoretische und berufsfeldbezogene Fachkenntnisse sowie Reflexions- und Handlungskompetenzen sollen erweitert werden.
Zulassungsvoraussetzungen
Als Voraussetzungen für die Bewerbung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen insgesamt 120 LP aus allen (Wahl-)Pflichtmodulen des Lehramtsstudiums durch abgeschlossene Module nachweisen können.
- Die Bachelorarbeit muss im ZPLA angemeldet worden sein.
Die Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiengangs sollen in der Regel bis zum 30.09. d. J. erbracht sein. Eine Bewertung muss jedoch noch nicht vorliegen, das Zeugnis kann nachgereicht werden. Einzelne Prüfungsleistungen können auch noch im ersten Mastersemester erbracht werden. Bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs müssen dann alle Prüfungsleistungen vollständig in STiNE verzeichnet sein (31.03.). Andernfalls nimmt die Universität die vorläufige Zulassung für den Masterstudiengang umgehend zurück und Sie werden in das BA-Studium zurückgestuft.
Die weiterreichenden Voraussetzungen zur Bewerbung für auswärtige Bewerberinnen und Bewerber finden Sie in den Auswahl- und Zugangssatzungen der Lehramtsstudiengänge auf den Seiten des Campus Centers.
Viele Fragen zur Zulassung beantworten die FAQs vom Infoportal Lehramt.
Eine Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen kann erst nach einer Immatrikulation in dem Studiengang, für den die Anerkennung erfolgen soll, geprüft werden.
Für die Anerkennung ausländischer Studiennachweise gibt es einen separaten Beauftragten.
Abschluss und Berufsperspektiven
Das Lehramtsstudium mit dem Abschluss „Master of Education“ (M. Ed.) bildet die zweite Stufe der wissenschaftlichen Ausbildung für Lehrkräfte, die an beruflichen Schulen arbeiten wollen.
Er berechtigt zur Bewerbung zum Vorbereitungsdienst. Nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst können Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs an beruflichen Schulen eingesetzt werden. Allerdings ist auch eine Tätigkeit an einem Gymnasium oder einer Stadtteilschule möglich.
Bewerbung
Um nach dem Bachelorstudium im Masterstudiengang weiter zu studieren, ist eine erneute Bewerbung nötig. Diese ist direkt bei der Universität Hamburg jeweils zum Wintersemester möglich. Sie erfolgt online. Das Online-Bewerbungsportal STiNE ist hierfür vom 1.6. bis 15.7. eines jeden Jahres freigeschaltet
Fragen dazu beantwortet das Infoportal Lehramt. Dort erfährt man auch, wie und unter welchen Umständen man sich in ein höheres Semester bewerben kann.
Bitte beachten Sie, dass das Lehramtsunterrichtsfach Sport gesonderte Aufnahmeprüfungen hat, zu denen man sich bereits weit vorher anmelden muss. Bitte schauen Sie etwa ab Januar eines jeden Jahres regelmäßig auf den Seiten der Bewegungswissenschaft nach.
Beratung
Beratung und Informationen aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft bieten
- für Studieninteressierte: die Studienberatung des Instituts für Berufs- und Wirtschaftspädagogik (IBW) und deren Webseite mit Informationen.
- für Studierende: das Studienbüro des IBW sowie das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Erziehungswissenschaft
Vorab lohnt es sich, bei den FAQ des StuP zu schauen, ob sich die Fragen damit klären lassen.
Fakultätsübergreifende Informationen und Beratung bieten
- die zentrale Studienberatung der Universität und
- der universitäre Service für Studierende. Dort werden u. a. Gruppenberatungen zum Thema Lehramt angeboten.
Außerdem finden sich im Infoportal Lehramt umfangreiche Informationen. Darüber hinaus gibt es unter daslehramtsblog die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Zentrums für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) und des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
Studienbeginn und Studienvorbereitung
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. Zum Einstieg ins Studium wird in der Regel eine Begrüßungs- und Informationsveranstaltung für die Masterstudiengänge angeboten. Wegen Details wenden Sie sich an das Studienbüro des IBW.
In der Studieneingangsphase sind die Studierenden verpflichtet, an einer Studienfachberatung teilzunehmen. Die Studienfachberatung erfolgt in der Regel durch Lehrende des Studiengangs.
Studienstruktur und -dauer
Module
Dieser Teil des Lehramts-Studiengangs ist auf vier Semester ausgelegt und umfasst das Fach Erziehungswissenschaft einschließlich Didaktik und Kernpraktika. Hier müssen 55 Leistungspunkte (LP) erworben werden. In der beruflichen Fachrichtung werden 30 LP, im Unterrichtsfach 15 LP verlangt. Weitere 20 LP werden im Abschlussmodul, in dem die Masterarbeit angefertigt wird, erworben - insgesamt also 120 LP.
Der Teil-Studiengang Erziehungswissenschaft umfasst folgende Pflichtmodule:
- Didaktik des Unterrichtsfachs
- Analyse und Gestaltung beruflicher Bildungsprozesse in den beruflichen Fachrichtungen
- Berufs- und wirtschaftspädagogische sowie bildungswissenschaftliche Vertiefung
- Kernpraktikum I – Reflexive Praxis im pädagogischen Handlungsfeld Berufliche Schule
- Kernpraktikum II - Didaktisches Wissen im berufs- und wirtschaftspädagogischen Praxisfeld
Das Abschlussmodul wird in der Regel im Bereich Erziehungswissenschaft einschließlich Fachdidaktik geschrieben. Abweichungen hierzu beschreibt §13 der Prüfungsordnung.
Ausführliche Informationen zum Studiengang und den Modulen finden sich im Studienführer (in Arbeit, dann hier zu finden) und der Studiengangsübersicht. Fragen zum Ablauf des Studiums beantwortet außerdem das Infoportal Lehramt.
Stundenplan (Zeitfenstermodell)
Das Zeitfenstermodell ist eine Art Stundenplan für das Lehrangebot in den Lehramtsstudiengängen an der Universität Hamburg und den anderen an der Lehrerausbildung beteiligten Hochschulen in Hamburg. Es legt fest, zu welchen Zeiten die verschiedenen Veranstaltungen der einzelnen Fächer angeboten werden können. Dadurch wird die Überschneidung zwischen den Lehrveranstaltungen in den drei Teilstudiengängen minimiert.
Die zur Erziehungswissenschaft, den Unterrichtsfächern und den beruflichen Fachrichtungen gehörigen Lehrveranstaltungen bekommen deshalb jeweils fest definierte Zeiträume, die die langfristige Stabilität und Planbarkeit der Lehrveranstaltungen im Lehramtsstudium ermöglichen.
Für jeden Studiengang gibt es daher einen Zeitfensterplan.
Regelungen zur Studienstruktur und -dauer
Die Prüfungsordnung enthält u.a. Regelungen
- zur Studienfachberatung,
- zur Regelstudienzeit und deren Überschreitung sowie
- zur Anerkennung von studien- und berufspraktischen Zeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB)
- konkretisieren die Studienziele
- geben eine Übersicht über die im Studiengang enthaltenen Module
- regeln konkret die Vergabe von Leistungspunkten (LP)
- beschreiben ausführlich die einzelnen Module, mögliche Prüfungsarten und zu erwerbende Leistungspunkte
Zum Thema der Anwesenheitspflicht gibt es eine Information des Prüfungsausschusses.
Studiendauer verkürzen durch Anerkennung von Leistungen
Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Praktika), die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erworben wurden, können anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den im aktuellen Studiengang zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
Die Anerkennungen werden in dem jeweiligen Studiengang vorgenommen. Danach sind die Anerkennungen zur weiteren Bearbeitung an das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen (ZPLA) zu übersenden.
Weitere Informationen bieten die FAQ des ZPLA.
Prüfungen und Abschlussmodul
Prüfungen
Um Module erfolgreich abzuschließen, müssen Studienleistungen erbracht und eine Modulabschlussprüfung bestanden werden. Die Art und Termine der Studien- und Prüfungsleistung legt der/die Dozent/in der Lehrveranstaltung fest. Damit diese Leistungen auf dem Studienkonto berücksichtigt werden können, ist es unbedingt nötig zur Lehrveranstaltung und zu genau diesem Prüfungstermin in Stine angemeldet zu sein.
Über STiNE, das Studien-Infonetz der Universität Hamburg, werden die Lehre, das Studium und die Prüfungen verwaltet. Über STiNE haben Sie sich bereits für das Studium beworben und über STiNE melden Sie sich für Lehrveranstaltungen, Module und Prüfungen an. Dabei werden in STiNE alle Ihre Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen einer digitalen Prüfungsakte gespeichert. Aus dieser Prüfungsakte wird am Ende Ihres Studiums auch Ihr Zeugnis erstellt. Achten Sie also darauf, dass die in STiNE enthaltenen Daten immer auf dem aktuellen Stand sind!
Regelungen zu den Prüfungen können sich zwischen den Fakultäten unterscheiden, z. B. im Hinblick auf die Anmeldung zu den Modulprüfungen oder die Zahl der Wiederholungsprüfungen. Bitte informieren Sie sich schon zu Beginn des Studiums über die unterschiedlichen Regelungen! Unterstützung hierbei erhalten Sie vom jeweiligen Studienbüro sowie dem Prüfungsbüro für Lehramt an beruflichen Schulen
Im Lehramtsstudium ist die Verantwortung der Prüfungsverwaltung zweigeteilt:
- Für die Durchführung der einzelnen Prüfungen (Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen) sowie die Benotung und die Dokumentation in STiNE sind die dezentralen Prüfungsämter (bzw. Studienbüros) in den Fakultäten und Fachbereichen zuständig.
- Für übergreifende Fragestellungen zur Prüfungsverwaltung (Krankmeldung, Bescheinigung des ordnungsgemäßen Studiums für das BAföG-Amt, Bachelor-Arbeit, etc.) ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen der Universität Hamburg zuständig
Regelungen zu den Prüfungen im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft
Die Prüfungsordnung
- benennt Prüfungsleistungen und Wiederholmöglichkeiten
- regelt die Bewertung von Prüfungsleistungen
Die Fachspezifischen Bestimmungen
- konkretisieren die Formen von Modulprüfungen und die jeweiligen Anforderungen;
- listen auf, wie viele Leistungspunkte für verschiedene Formen von Studienleistungen und Prüfungen vergeben werden.
Eine Übersicht über diese Regelungen sowie ausführliche Informationen zu allen Phasen des Studiums bietet der Studienführer (in Arbeit, künftig hier zu finden).
Für die Organisation der Prüfungen und andere in der Prüfungsordnung festgelegte Aufgaben ist der Prüfungsausschuss zuständig. Dazu zählt z.B. die Auslegung der Prüfungsordnungen. Für Streitfälle gibt es eine Beschwerdestelle für Prüfungsangelegenheiten und einen Widerspruchsausschuss für Prüfungsangelegenheiten.
Abschlussmodul
Das Abschlussmodul beinhaltet die Erstellung der Masterarbeit und eine mündliche Prüfung. Das Modul umfasst 20 LP (17+3) und fließt mit einer Gewichtung von 19% in die Abschlussnote ein. Die Masterarbeit wird in der Regel im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft geschrieben. Es ist aber auch möglich, sie im Unterrichtsfach, der beruflichen Fachrichtung oder interdisziplinär zu schreiben.
Die Zulassung zur Masterarbeit kann beim zentralen Prüfungsausschuss beantragt werden, wenn mindestens 45 LP vorliegen.
Das Studien- und Prüfungsbüro bietet Informationen zur Masterarbeit, ebenso das ZPLA in seinen FAQs. Das ZPLA bietet einen Zeitstrahl für die Zeitplanung, außerdem Formulare und Merkblätter.
Die Prüfungsberechtigung für die Masterarbeit ist an verschiedene Faktoren gekoppelt, die sich bei den einzelnen Lehrenden auch ändern können. Deshalb ist anzuraten, in Zweifelsfällen vorab zu klären, ob eine Abschlussarbeit betreut werden kann oder nicht. Auskünfte hierzu erhalten Sie beim Referenten für das Prüfungswesen oder beim dem für Sie zuständigen Prüfungsausschuss.
Regelungen und Spezifikationen sind außerdem in der Prüfungsordnung und den Fachspezifischen Bestimmungen zu finden.
Praktikum
Die Module Kernpraktikum I und II werden in der Regel an derselben beruflichen Schule absolviert. Sie beziehen sich sowohl auf die berufliche Fachrichtung als auch auf das Unterrichtsfach.
Das Kernpraktikum gliedert sich in fünf parallel verlaufende und sich über die gesamte Dauer des Praktikums erstreckende „Bänder“, denen auch ein jeweils zweisemestriger Modulschnitt folgt:
- Das Modul Kernpraktikum I umfasst das Schulband und das Unterrichtsversuchsband sowie ein begleitendes Reflexionsband.
- Das Modul Kernpraktikum II umfasst das Seminarband und das Projektband.
Im Modul Kernpraktikum I (20 LP) stehen die tätige und reflexive Auseinandersetzung mit Schule und Unterricht sowie die Entwicklung entsprechender analytischer, reflexiver und pragmatischer Kompetenzen im Zentrum. Die Studierenden sollen das System Schule erkunden und unter Begleitung und Anleitung regelmäßig und mit zunehmender Verantwortung Unterricht übernehmen. Hierin eingebettet finden schulübergreifend kollegial hospitierte Unterrichtsversuche in Kleingruppen statt. Das Reflexionsband dient der individuellen Planung und Steuerung des Kernpraktikums sowie der Reflexion und Auswertung der Praktikumserfahrungen.
Für das Modul Kernpraktikum II (10 LP) ist die Genese, Nutzung und Überprüfung didaktischen Wissens im berufs- und wirtschaftspädagogischen Praxisfeld wesentlich. Das Projektband bildet den Schwerpunkt forschungsbezogener Aktivitäten im Kernpraktikum und ist damit auf forschendes Lernen fokussiert. Die Projektarbeiten bieten Gelegenheiten zur individuellen Schwerpunktbildung. Die Angebote im Seminarband werden schwerpunktmäßig vom Landesinstitut verantwortet. Sie beziehen sich auf ausgewählte pädagogische und didaktische Themen. Von der Universität werden außerdem didaktische Blockseminare zur Didaktik des Unterrichtsfaches angeboten.
Ausführliche Informationen zum Praktikum finden Sie im Eckpunktepapier zum KP des IBW, außerdem beim Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) und dessen FAQs sowie beim Infoportal Lehramt.
Studium im Ausland
Sie möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren? Das ist im Masterstudium prinzipiell zwischen dem 2. und 4. Semester möglich.
Das Referat Internationalisierung der Fakultät für Erziehungswissenschaft berät Sie individuell bei der Vorbereitung und Organisation, der Durchführung sowie der Nachbereitung Ihres Auslandsaufenthalts.
Außerdem gibt es regelmäßig zentrale Info-Veranstaltungen.
Informationen der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu den verschiedenen Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter Outgoing students.
Darüber hinaus gibt es von der Universität Hamburg eine zentrale Seite, die über Stipendien- und Austauschprogramme informiert.
Zukünftigen Fremdsprachenlehrer/innen wird dringend geraten, über einen längeren Zeitraum die Sprache und Kultur in einem Land mit ihrer Zielsprache als Amtssprache zu erleben, um authentische Erfahrungen zu sammeln. Obwohl ein solcher Aufenthalt in zielsprachigen Staaten von den Prüfungsordnungen zurzeit nicht vorgeschrieben wird, stellt er unseres Erachtens einen wichtigen Teil des Fremdsprachenstudiums dar.
Im Vorfeld sollte sich die/der Studierende erkundigen, welche im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen hier anerkannt werden, wenn möglich durch den Abschluss von Learning Agreements.
Fristen und Formulare
Das Studien- und Prüfungsbüro veröffentlicht Termine und Fristen zu folgenden Punkten:
- Bewerbung zum Studiengang
- Wahlphasen für Lehrveranstaltungen (genaue Termine der Anmeldephasen in STiNE)
- Anmeldephasen für Modulprüfungen
- Abmeldefristen für Modulprüfungen
Eine Sammlung verschiedener studienrelevanter Formulare finden sich ebenfalls beim Studien- und Prüfungsbüro sowie bei den Downloads des IBW.
zur Masterarbeit
Die Zulassung zum Master-Abschlussmodul können Sie jederzeit im ZPLA beantragen, es gibt keine Anmeldefrist. Wenn Sie den Studiengang zum Ende des Sommersemesters abschließen wollen, um sich für den Vorbereitungsdienst in Hamburg zum 1.2. zu bewerben, sollten Sie die Masterarbeit im März anmelden. Fristen für den Übergang in den Vorbereitungsdienst eines anderen Bundeslandes ergeben sich aus den Terminen der jeweiligen Schulbehörde.
Auf den Seiten des ZPLA finden Sie
Für den Übergang in den Vorbereitungsdienst:
Da es sein kann, dass Ihre Zeugnisdokumente nicht rechtzeitig zur Bewerbung in den Hamburger Vorbereitungsdienst fertig werden, stellt das ZPLA eine Notenbescheinigung aus, die Sie alternativ zu Ihren Zeugnisdokumenten bis zum 1. Dezember oder 15. Mai eines Jahres bei der Hamburger Schulbehörde einreichen können. Die beglaubigten Zeugnisdokumente müssen dann spätestens 10 Tage vor Beginn des Vorbereitungsdienstes bei der Hamburger Schulbehörde nachgereicht werden.