Lehramt für Sonderpädagogik (M.Ed.)
Inhalte
Im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft für das Lehramt Sonderpädagogik (M.Ed.) vertiefen und erweitern Sie die Kenntnisse aus dem Bachelorstudium. Er umfasst die Bereiche Behindertenpädagogik, Fachdidaktik des Unterrichtsfachs und Schulpraxis (in Form von Kernpraktika).
Im Bereich Sonderpädagogik wählen Sie einen der folgenden sonderpädagogischen Schwerpunkte:
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören
- Sehen
In der Fachdidaktik des Unterrichtsfachs wird ein vertiefter Ein- und Überblick über Problemfelder und spezifische Fragestellungen in den jeweiligen Fachdidaktiken gewonnen. Dabei ist die Fähigkeit bedeutsam, eine eigene Position in fachdidaktischen Fragen zu entwickeln und zu rechtfertigen. Für die Planung, Analyse und Reflexion von Fachunterricht auch bezüglich des Umgangs mit heterogenen Lerngruppen werden grundlegende Kompetenzen aufgebaut. Immer wieder steht ein diagnostischer Blick auf Lernschwierigkeiten und Lernprozesse im Mittelpunkt.
In den Kernpraktika geht es um
- Vertiefung ausgewählter Aspekte des Unterrichts
- Zielgerichtete Beobachtung von Unterricht, Diagnostik und Förderung
- Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht
- an der Spezifik des Förderschwerpunkts orientierte Reflexion didaktischer Modelle
- Beobachtung einzelner Kinder aus dem Förderschwerpunkt bei der Auseinandersetzung mit Lerngegenständen
- Bearbeitung selbst entwickelter Forschungs- bzw. Evaluationsfragen
- Durchführung von Erkundungen im Schulsystem
Studienziel des Teilstudiengangs Erziehungswissenschaft im Masterstudium die sonderpädagogische Profilbildung sowie eine intensive Auseinandersetzung mit dem Praxisfeld Schule. Theoretische und berufsfeldbezogene Fachkenntnisse sowie Reflexions- und Handlungskompetenzen sollen erweitert werden.
Die sonderpädagogische Profilbildung im Lehramt für Sonderpädagogik zielt auf Handlungskompetenzen, die einerseits die Teilhabe dieser Personengruppen an Bildungs- und Erziehungsprozessen ermöglichen und die andererseits dazu befähigen, die entsprechenden Barrieren allgemeiner Lehr- und Lernarrangements zu erkennen und abzubauen.
Zulassung
Als Voraussetzungen für die Bewerbung müssen Sie folgende Bedingungen erfüllen:
- Sie müssen insgesamt 120 LP aus allen (Wahl-)Pflichtmodulen des Lehramtsstudiums durch abgeschlossene Module nachweisen können (in den Teilstudiengängen Musik und bildende Künste 180 LP).
- Die Bachelorarbeit muss im ZPLA angemeldet worden sein.
- In den Fächern Kunst, Musik und Sport gibt es darüber hinaus gehende Zugangsvoraussetzungen.
Die Studien- und Prüfungsleistungen des Bachelor-Studiengangs sollen in der Regel bis zum 30.09. d. J. erbracht sein. Eine Bewertung muss jedoch noch nicht vorliegen, das Zeugnis kann nachgereicht werden. Einzelne Prüfungsleistungen können auch noch im ersten Mastersemester erbracht werden. Bis zum Ende des ersten Semesters des Masterstudiengangs müssen dann alle Prüfungsleistungen vollständig in STiNE verzeichnet sein (31.03.). Andernfalls nimmt die Universität die vorläufige Zulassung für den Masterstudiengang umgehend zurück und Sie werden in das BA-Studium zurückgestuft.
Die weiterreichenden Voraussetzungen zur Bewerbung für auswärtige Bewerberinnen und Bewerber finden Sie in den Auswahl- und Zugangssatzungen der Lehramtsstudiengänge auf den Seiten des Campus Centers.
Viele Fragen zur Zulassung beantworten die FAQs vom Infoportal Lehramt.
Eine Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen von anderen Hochschulen oder aus anderen Studiengängen kann erst nach einer Immatrikulation in dem Studiengang, für den die Anerkennung erfolgen soll, geprüft werden.
Abschluss und Berufsperspektiven
Das Lehramtsstudium mit dem Abschluss „Master of Education“ (M. Ed.) bildet die zweite Stufe der wissenschaftlichen Ausbildung für Lehrkräfte, die an einer speziellen Sonderschule, einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) oder an Grund-, Stadtteil- und Berufsschulen sowie an Gymnasien arbeiten wollen.
Er berechtigt zur Bewerbung zum Vorbereitungsdienst. Nach erfolgreich abgeschlossenem Vorbereitungsdienst können Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs in allen Schulformen als Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen eingesetzt werden.
Bewerbung
Um nach dem Bachelorstudium im Masterstudiengang weiter zu studieren, ist eine erneute Bewerbung nötig. Diese ist direkt bei der Universität Hamburg jeweils zum Wintersemester möglich. Sie erfolgt online. Das Online-Bewerbungsportal STiNE ist hierfür vom 1.6. bis 15.7. eines jeden Jahres freigeschaltet
Fragen dazu beantwortet das Infoportal Lehramt. Dort erfährt man auch, wie und unter welchen Umständen man sich in ein höheres Semester bewerben kann.
Bitte beachten Sie, dass die Lehramtsunterrichtsfächer Kunst, Musik und Sport gesonderte Aufnahmeprüfungen haben, zu denen man sich bereits weit vorher anmelden muss. Bitte schauen Sie etwa ab Januar eines jeden Jahres regelmäßig auf den Seiten der jeweiligen Fachbereiche bzw. Universitäten nach.
Beratung
Beratung und Informationen aus der Fakultät für Erziehungswissenschaft bietet das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Erziehungswissenschaft und die Lehrenden des Studiengangs.
Fakultätsübergreifende Informationen und Beratung bieten
- die zentrale Studienberatung der Universität und
- der universitäre Service für Studierende. Dort werden u. a. Gruppenberatungen zum Thema Lehramt angeboten.
Außerdem finden sich im Infoportal Lehramt umfangreiche Informationen. Darüber hinaus gibt es unter daslehramtsblog die Möglichkeit, selbst Fragen zu stellen.
Weitere Informationen finden sich auf den Seiten des Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) und des Zentralen Prüfungsamts für Lehramtsprüfungen (ZPLA).
Vorbereitung
Das Studium beginnt jeweils zum Wintersemester. Zum Einstieg ins Studium wird eine Begrüßungs- und Informationsveranstaltung für die Masterstudiengänge angeboten. Weitere Informationen und einen Ablaufplan finden sich auf der Homepage der Fakultät unter Orientierungsangebote für Studierende.
Studienstruktur und -dauer
Module
Dieser Teil des Lehramts-Studiengangs ist auf vier Semester ausgelegt und umfasst Behindertenpädagogik, Fachdidaktik und Kernpraktika. Hier müssen 85 Leistungspunkte (LP) erworben werden, davon 50 LP in Behindertenpädagogik, 5 LP in Fachdidaktik und 30 LP in den Kernpraktika. Im Unterrichtsfach werden 15 LP verlangt. Weitere 20 LP werden im Abschlussmodul, in dem die Masterarbeit angefertigt wird, erworben - insgesamt also 120 LP.
Im Bereich Behindertenpädagogik wird einer von fünf Förderschwerpunkten gewählt:
- Sprache
- Emotionale und soziale Entwicklung
- Geistige Entwicklung
- Hören
- Sehen
Der Teil-Studiengang Erziehungswissenschaft umfasst folgende Pflichtmodule:
- Weiterführung der Fachdidaktik des Unterrichtsfachs
- Module 1-4 des gewählten Förderschwerpunkts
- Theorien und Konzepte der Diagnostik und Förderung, Bildung und Partizipation unter benachteiligenden und behindernden Bedingungen
- Kernpraktikum I und II
Die detaillierten Modulbeschreibungen finden Sie in den Fachspezifischen Bestimmungen. Das Abschlussmodul wird in der Regel im Bereich Behindertenpädagogik geschrieben. Abweichungen hierzu beschreibt §13 der Prüfungsordnung.
Stundenplan (Zeitfenstermodell)
Das Zeitfenstermodell ist eine Art Stundenplan für das Lehrangebot in den Lehramtsstudiengängen an der Universität Hamburg und den anderen an der Lehrerausbildung beteiligten Hochschulen in Hamburg. Es legt fest, zu welchen Zeiten die verschiedenen Veranstaltungen der einzelnen Fächer angeboten werden können. Dadurch wird die Überschneidung zwischen den Lehrveranstaltungen in den Teilstudiengängen minimiert.
Für jeden Studiengang gibt es daher einen Zeitfensterplan.
Prüfungsordnung und Fachspezifische Bestimmungen
Die Prüfungsordnung enthält u.a. Regelungen
- zur Studienfachberatung,
- zur Regelstudienzeit und deren Überschreitung sowie
- zur Anerkennung von studien- und berufspraktischen Zeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB)
- konkretisieren die Studienziele
- geben eine Übersicht über die im Studiengang enthaltenen Module
- regeln konkret die Vergabe von Leistungspunkten (LP)
- beschreiben ausführlich die einzelnen Module, mögliche Prüfungsarten und zu erwerbende Leistungspunkte
Studiendauer verkürzen durch Anerkennung von Leistungen
Studien- und Prüfungsleistungen (inkl. Praktika), die an anderen Hochschulen oder in anderen Studiengängen erworben wurden, können anerkannt werden, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den erworbenen und den im aktuellen Studiengang zu erwerbenden Kenntnissen und Fähigkeiten bestehen.
Prüfungen und Abschlussmodul
Prüfungen
Um Module erfolgreich abzuschließen, müssen Studienleistungen erbracht und eine Modulabschlussprüfung bestanden werden. Die Art und Termine der Studien- und Prüfungsleistung legt der/die Dozent/in der Lehrveranstaltung fest. Damit diese Leistungen auf dem Studienkonto berücksichtigt werden können, ist es unbedingt nötig zur Lehrveranstaltung und zu genau diesem Prüfungstermin in Stine angemeldet zu sein.
Über STiNE, das Studien-Infonetz der Universität Hamburg, werden die Lehre, das Studium und die Prüfungen verwaltet. Über STiNE haben Sie sich bereits für das Studium beworben und über STiNE melden Sie sich für Lehrveranstaltungen, Module und Prüfungen an. Dabei werden in STiNE alle Ihre Studien- und Prüfungsleistungen im Rahmen einer digitalen Prüfungsakte gespeichert. Aus dieser Prüfungsakte wird am Ende Ihres Studiums auch Ihr Zeugnis erstellt. Achten Sie also darauf, dass die in STiNE enthaltenen Daten immer auf dem aktuellen Stand sind!
Regelungen zu den Prüfungen können sich zwischen den Fakultäten unterscheiden, z. B. im Hinblick auf die Anmeldung zu den Modulprüfungen oder die Zahl der Wiederholungsprüfungen. Bitte informieren Sie sich schon zu Beginn des Studiums über die unterschiedlichen Regelungen! Unterstützung hierbei erhalten Sie vom jeweiligen Studienbüro.
Im Lehramtsstudium ist die Verantwortung der Prüfungsverwaltung zweigeteilt:
- Für die Durchführung der einzelnen Prüfungen (Modulprüfungen oder Modulteilprüfungen) sowie die Benotung und die Dokumentation in STiNE sind die dezentralen Prüfungsämter (bzw. Studienbüros) in den Fakultäten und Fachbereichen zuständig.
- Für übergreifende Fragestellungen zur Prüfungsverwaltung (Krankmeldung, Bescheinigung des ordnungsgemäßen Studiums für das BAföG-Amt, Bachelor-Arbeit, etc.) ist das Zentrale Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen der Universität Hamburg zuständig
Regelungen zu den Prüfungen im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft
Eine Übersicht über die Regelungen und Fristen and er Fakultät für erziehungswissenschaft finden Sie hier.
Abschlussmodul
Das Abschlussmodul beinhaltet die Erstellung der Masterarbeit und eine mündliche Prüfung. Das Modul umfasst 20 LP (17+3) und fließt mit einer Gewichtung von 19% in die Abschlussnote ein. Die Masterarbeit wird in der Regel im Teilstudiengang Erziehungswissenschaft geschrieben. Es ist aber auch möglich, sie im Unterrichtsfach oder interdisziplinär zu schreiben.
Die Zulassung zur Masterarbeit kann beim zentralen Prüfungsausschuss beantragt werden, wenn mindestens 45 LP vorliegen.
Die Prüfungsberechtigung für die Masterarbeit ist an verschiedene Faktoren gekoppelt, die sich bei den einzelnen Lehrenden auch ändern können. Deshalb ist anzuraten, in Zweifelsfällen vorab zu klären, ob eine Abschlussarbeit betreut werden kann oder nicht.
Praktikum
Die Module Kernpraktikum I und II bestehen jeweils aus einem fachdidaktischen Begleitseminar (2 SWS), 10-15 Praxistagen während des Semesters und einem Blockpraktikum von 25 bzw. 20 Tagen sowie einer Reflexionveranstaltung im Umfang von 2 SWS (ca. 30 Unterrichtsstunden).
Das Kernpraktikum I ist in der Mittelstufe durchzuführen (in der Regel im 2. Semester), das Kernpraktikum II in einer speziellen Sonderschule, einem Regionalen Bildungs- und Beratungszentrum (ReBBZ) oder einer inklusiven Schule (in der Regel im 3. Semester). Für jedes Kernpraktikum werden 15 LP vergeben.
Die Blockphase ist ein Vollzeitpraktikum, in dem die Studierenden (neben Hospitationen an anderen Schulen) aktiv und verantwortlich am Schulleben teilnehmen (z.B. Teilnahme an Schul- und Fachkonferenzen oder Elternabenden). Es sollen 15-20 Unterrichtsstunden unter Anleitung betreuender Lehrkräfte geplant, erteilt und reflektiert sowie 40-50 Unterrichtsstunden kriteriengeleitet hospitiert werden.
Inhalte der Kernpraktika sind (in der Mittelstufe auf das Unterrichtsfach und die dazugehörige Fachdidaktik bezogen; in der Behindertenpädagogik auf den Förderschwerpunkt bezogen):
- Vertiefung ausgewählter Aspekte des Unterrichts
- Zielgerichtete Beobachtung von Unterricht, Diagnostik und Förderung
- Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht
- an der Spezifik des Förderschwerpunkts orientierte Reflexion didaktischer Modelle
- Beobachtung einzelner Kinder aus dem Förderschwerpunkt bei der Auseinandersetzung mit Lerngegenständen
- Bearbeitung selbst entwickelter Forschungs- bzw. Evaluationsfragen
- Durchführung von Erkundungen im Schulsystem
Es finden regelmäßige Reflexions- und Koordinationsgespräche mit Mentoren/innen und Tandempartnern/innen statt. Eine weitere Anforderung stellen Unterrichtsvor- und -nachbereitung dar. Die schulpraktischen Anteile des Moduls sind i. d. R. an einer Hamburger Schule zu erbringen.
Ausführliche Informationen zum Praktikum finden Sie beim Zentrum für Lehrkräftebildung Hamburg (ZLH) und dessen FAQs sowie beim Infoportal Lehramt.
Grundsätzlich ist es möglich, eines der beiden Kernpraktika im Ausland zu absolvieren, wenn die Bedingungen der Regelungen für Kernpraktika im Ausland (PDF) erfüllt sind. Eine Praktikumsschule muss dann selbst gesucht werden. Im Rahmen der Planungen muss ein Beratungsgespräch am ZLH wahrgenommen werden.
Bitte beachten Sie, dass beim Praktikum im Ausland keine Unfall- und Haftpflichtversicherung über die Universität Hamburg besteht und dass Sie ggf. eine zusätzliche Krankenversicherung für das Ausland abschließen müssen!
Studium im Ausland
Sie möchten ein oder mehrere Semester im Ausland studieren? Das ist im Masterstudium prinzipiell zwischen dem 2. und 4. Semester möglich.
Das Referat Internationalisierung der Fakultät für Erziehungswissenschaft berät Sie individuell bei der Vorbereitung und Organisation, der Durchführung sowie der Nachbereitung Ihres Auslandsaufenthalts.
Außerdem gibt es regelmäßig zentrale Info-Veranstaltungen.
Informationen der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu den verschiedenen Programmen und Finanzierungsmöglichkeiten finden Sie unter Outgoing students.
Darüber hinaus gibt es von der Universität Hamburg eine zentrale Seite, die über Stipendien- und Austauschprogramme informiert.
Zukünftigen Fremdsprachenlehrer/innen wird dringend geraten, über einen längeren Zeitraum die Sprache und Kultur in einem Land mit ihrer Zielsprache als Amtssprache zu erleben, um authentische Erfahrungen zu sammeln. Obwohl ein solcher Aufenthalt in zielsprachigen Staaten von den Prüfungsordnungen zurzeit nicht vorgeschrieben wird, stellt er unseres Erachtens einen wichtigen Teil des Fremdsprachenstudiums dar.
Im Vorfeld sollte sich die/der Studierende erkundigen, welche im Ausland erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen hier anerkannt werden, wenn möglich durch den Abschluss von Learning Agreements.