Informationen zur Bachelorarbeit EuB
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg.
Anmeldeverfahren, Formulare und Informationen zur Bachelorarbeit/Abgabe
Stand: 18.06.2024
Für die Anmeldung zum Abschlussmodul sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Nachweis von 66 Leistungspunkten im Hauptfach.
Der fachüberschreitende Bereich, das Nebenfach und der Wahlbereich sind dabei irrelevant. Eine entsprechende Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen ist im Februar 2024 erfolgt.
Kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihr Leistungskonto, achten Sie auf zeitnahen Eintrag der Prüfungsnoten, sodass die Anmeldung zum Abschlussmodul reibungslos erfolgen kann.
Eine Zulassung zum Abschlussmodul unter Vorbehalt bzw. Auflagen ist nicht möglich ist. Näheres klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Studienbüro.
Bitte beachten Sie:
Gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses Erziehungs- und Bildungswissenschaft vom Januar 2024 sind neben den Hochschullehrer:innen (= Professor:innen und Juniorprofessor:innen) alle in den erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Studiengängen der Fakultät „lehrenden wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen“ (= WiMiLe, Promovierende, Postdoc sowie Projektpersonal mit Lehraufträgen) prüfungsberechtigt, sofern die Lehre innerhalb der letzten fünf Jahre stattgefunden hat. Diese Regelung gilt für Erst- und Zweitgutachten in beliebiger Kombination.
Gemäß § 64, Abs. 2 HmbHG dürfen Prüfer:innen, die nicht der Gruppe der Hochschullehrer:innen angehören, nur den in ihren Lehrveranstaltungen dargebotenen Prüfungsstoff prüfen. Das Thema der Bachelorarbeit muss sich daher auf eine von der/dem angestrebten Prüfer:in angebotene Lehrveranstaltung beziehen. Diese Lehrveranstaltung muss von der/dem Verfasser:in der Bachelorarbeit nicht besucht worden sein, es geht dabei nur um den Kompetenznachweis der/des Prüfer:in.
Wenn das Erst- oder Zweitgutachten von einer Person übernommen werden soll, die weder zur Gruppe der Hochschullehrer:innen, noch der Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen mit Lehrverpflichtung der Fakultät für Erziehungswissenschaft gehört (z.B. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen in Projekten ohne Lehre, Lehrbeauftragte) muss vorab eine Prüfungsberechtigung beantragt werden (inkl. Begründung der Notwendigkeit). Dies gilt auch für externe Prüfer:innen und Professor:innen anderer Fakultäten der UHH. In solchen Fällen müssen darüber hinaus Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Zustellanschrift) der Prüferin bzw. des Prüfers mitgeteilt werden. Die Beantragung erfolgt formlos über das Studienbüro. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall dort zum Vorgehen beraten.
Die Gesamtdauer des Abschlussmoduls, von der Anmeldung bis zur Ausgabe der Abschlussdokumente beträgt ca. 6 Monate, sofern die Bachelorarbeit die letzte Prüfung ist.
Schritt | Aufgabe Studierende bzw. Gutachter:innen | Aufgabe Studienbüro | |
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1. Anmeldung zum Abschlussmodul | Nach Vorbereitung der Arbeit und Erbringung der mit den Gutachter:innen zu vereinbarenden Vorarbeiten sowie Festlegung des genauen Prüfungsgegenstandes mit den Gutachter:innen: Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF) inkl. Themenstellung im StuP. Ein kommentiertes, beispielhaft ausgefülltes Muster zur Orientierung finden Sie hier (PDF). |
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsberechtigungen; Anmeldung zum Modul in STiNE; Ausgabe des Themas (= Start der 10wöchigen Bearbeitungszeit) |
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2. Schreiben der Bachelorarbeit (10 Wochen) |
Schreiben der Arbeit bei Betreuung durch die Gutachter:innen. Abgabe der Arbeit im Studien- und Prüfungsbüro. Bitte beachten Sie das Merkblatt bzgl. Deckblatt, Anzahl und Form der gedruckten Exemplare, eidesstattlicher Erklärung etc., das Ihnen das StuP nach der Zulassung zum Abschlussmodul zur Verfügung stellt. |
Entgegennahme der Bachelorarbeiten am Abgabetermin. Kontrolle der Formalia, Bestätigung der fristgerechten Abgabe und Weiterleitung an die Gutachter:innen. | |
3. Korrekturphase (6-8 Wochen) |
Korrektur der Arbeiten durch die Gutachter:innen (6 Wochen) | Feststellung und Veröffentlichung des Ergebnisses der Bachelorarbeit in STiNE und Benachrichtigung der Studierenden. | |
4. Erstellung der Abschlussdokumente auf Antrag der Studierenden (ca. 4 Wochen) |
Einreichen des Antrags auf Erstellung der Abschlussdokumente (PDF) nach entsprechender Aufforderung/Information durch das StuP. Ansonsten sobald alle Prüfungs-und Studienleistungen erfolgreich erbracht und in STiNE eingetragen wurden. | Erstellung und Versandt/Übergabe der Abschlussdokumente |
Formulare
- Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF) [In einer Übergangsfrist bis zum 01.07.2024 akzeptieren wir auch noch das bisherige Formular, danach nutzen Sie bitte ausschließlich diese Version, die die neuen Regelungen abbildet.]
- Ausfüllhilfe für den Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF)
Informationen zur Bachelorarbeit und zur Abgabe [geht Ihnen auch schriftlich nach der Zulassung zum Abschlussmodul zu]
Qualitative Daten, transkribiert für Sekundärnutzungen durch Bachelor- und Masterstudierende
BA-Abschlussmodul Erziehungswissenschaft: Infoveranstaltung 2024
Die nächste Veranstaltung findet am 05.12.2024 in Präsenz statt.
Termin:
Donnerstag, 05.12.2024
16:00 bis 18:00 Uhr
Hörsaal
Von-Melle-Park 8
Im Anschluss an die Veranstaltung finden Sie hier die aktuellen Informationen zum Nachlesen:
- Aktuelle Informationen und Bestimmungen zur Anmeldung zum Abschlussmodul B.A. EuB (Stand: Dezember 2024; PDF)
Informationen zur Bachelorarbeit (Lehramt)
Einen Ablaufplan für die Bachelorarbeit, alle Formulare für die Anmeldung und Informationen zum Übergang in den M.Ed. finden Sie auf den Seiten des ZPLA.