Inklusion in Hamburg
- 2009: Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt einstimmig eine Änderung des § 12 des Hamburgischen Schulgesetzes: Alle Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen.
- 2010/2011: Eltern von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf können bei der Einschulung in die 1. und 5. Klassen zum ersten Mal zwischen Sonder- und allgemeinen Schulen frei wählen.
- Juni 2012: Die Hamburgische Bürgerschaft beschließt den konzeptionellen Rahmen, der die Grundlagen für die Einführung der inklusiven Bildung in Hamburg schafft.