Studientag 2024
Der Studientag ist eine jährlich im Januar stattfindende Veranstaltung mit Workshops und Gastvorträgen, die von den Studierenden des Studienganges PBB organisiert wird und sich an alle Interessierten der UHH richtet.
Der diesjährige Studientag zum Thema „Schulentwicklung, Hochschule und Inklusion - aktuelle Kontroversen“, findet am 19.01.2024 von 9-16 Uhr statt. Alle Studierenden und Lehrenden, die Interesse am Sonderpädagogischen Themenfeld haben, sind herzlich willkommen. Der Auftakt findet um 9 Uhr im Anna-Siemsen-Hörsaal des VMP 8 statt, anschließend werden in verschiedenen Räumen und Timeslots Workshops und Präsentationen zu unterschiedlichen kontroversen Themen der Sonderpädagogik angeboten. Über diesen Link gelangen Sie zum Programm des Studientags 2024.
Die Verpflegung während der Mittagspause und ein gemütlicher Ausklang des Tages wird von den Studierenden organisiert - alle Interessierten sind dazu herzlich eingeladen.
Anlässlich des Studientages haben die Studierenden Poster erarbeitet, die barrierefrei für alle zugänglich sind.
Sozialpädagogische Linie 1 - Allgemein
Postertitel: Die Sozial-pädagogische Linie. Ein allgemeines Poster zur Sozial-pädagogischen Linie.
Autor:innen: Laetitia Cieslak, Neela Rogge, Joelina Rosenberg, Isabell Herpell, Thore Klante
Alternativtext:
Einführung:
Das allgemeine Poster zur Sozial-pädagogischen Linie ist in sechs Unterkapitel geteilt.
Es beginnt auf der linken Seite mit der Einleitung, den Rahmenbedingungen und Organisation und dem Geschichtlichem Überblick.
In der Mitte des Posters ist eine Grafik, die die Rahmen für die Kinder und Jugendhilfe aufgreift. Darunter ist ein für die Linie passendes Zitat untergebracht „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.” (am 1. Januar 1991 in Kraft getretene Kinder- und Jugendhilfegesetz).
Auf der rechten Seite des Posters sind die Institutionen der sozial-pädagogischen Linie aufgeführt und darunter Anknüpfungspunkte für die Entwicklung eines inklusiven Schulprogrammes.
Oben links in der Ecke ist das rote Logo der Universität Hamburg eingefügt.
Inhalt:
Oben links befindet sich eine kurze Einleitung in den Themenbereich der sozialpädagogischen Linie. Hier wird näher auf die dafür bedeutsamen Begrifflichkeiten eingegangen.
Die sozialpädagogische Linie beschäftigt sich mit der Unterstützung und Förderung von Menschen in schwierigen Lebenssituationen. Der Begriff „Sozialpädagogik“ setzt sich aus den Begriffen „Sozial“ sowie „Pädagogik“ zusammen. Sozial bedeutet „gesellschaftlich, umweltbezogen und sozialverträglich“. Pädagogik bedeutet „Erziehung oder auch Bildung“. Sozialpädagogik bedeutet die Förderung der Entwicklung und des Lernens von Menschen in allen Lebensphasen und unter Berücksichtigung ihrer individuellen und gesellschaftlichen Bedingungen.
Die sozialpädagogische Linie geht davon aus, dass jeder Mensch das Potenzial hat, sich positiv zu entwickeln. Wenn Menschen jedoch mit schwierigen Lebensumständen konfrontiert sind, können sie dieses Potenzial nicht entfalten. Die sozialpädagogische Linie setzt sich daher dafür ein, dass Menschen in schwierigen Lebenssituationen die Unterstützung erhalten, die sie brauchen, um sich positiv zu entwickeln
Auf der linken Seite des Posters sind die Rahmenbedingungen und Organisation der Linie beschrieben.
Das Kinder- und Jugendhilfegesetz ist ein wichtiges Gesetz für Kinder und Jugendliche in ganz Deutschland. Es steht im Sozialgesetzbuch und sagt, wie Fachkräfte, Organisationen und Institutionen Kindern und Jugendlichen helfen können. In jedem Bundesland machen die Länder eigene Regeln und helfen Kindern und Jugendlichen. Besondere Ämter in den Ländern unterstützen die Städte, Gemeinden und Kreise dabei. Sie beraten und bilden sie weiter. In den Städten, Gemeinden und Kreisen vor Ort ist es ihre Aufgabe, sich um Kinder und Jugendliche zu kümmern. Sie müssen spezielle Ämter für Jugendliche haben und entscheiden selbst, wie sie unterstützen können. Es ist wichtig, dass alle – vom Bund bis zur Gemeinde – gut zusammenarbeiten. Nur so können wir sicherstellen, dass jedes Kind und jede:r Jugendliche die Unterstützung bekommt, die sie oder er braucht.
Unten links ist eine Grafik zu sehen, die die geschichtliche Entwicklung der Sozialpädagogik darstellt.
Die Grafik ist in drei Abschnitte unterteilt: Der erste Abschnitt erstreckt sich vom 6. bis zum 15. Jahrhundert, in dem die soziale Arbeit hauptsächlich von den Kirchen übernommen wurde. Der zweite Abschnitt reicht vom 15. bis zum 19. Jahrhundert und fokussierte sich auf die individuelle Entwicklung. Im dritten Abschnitt, vom 19. bis zum 20. Jahrhundert, reagierte die Sozialarbeit auf die Industrialisierung und es kam zur Professionalisierung der Sozialpädagogik.
Oben rechts im Plakat sind die Institutionen der sozial-pädagogischen Linie zu sehen, diese teilen sich in drei Abschnitte auf. Erstens die Kinderbetreuung welche beispielsweise Kindergärten und KiTas, welche von freien oder öffentlichen Trägern geführt werden, Sonderkindergärten sowie inklusiv / integrativ Kindergärten beinhaltet, zweitens die Jugendhilfe, welche das Jugendamt und freie Jugendhilfe beinhalten sowie drittens sonstigen Institutionen wie Heime sowie Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung.
Rechts unten werden die Anknüpfungspunkte für die Entwicklung eines inklusiven Schulprogrammes erläutert.
Hierbei wird beschrieben, dass die vorher vorgestellten Institutionen und Organisationen als Kooperationsparter:innen für Schulen gelten können und unter anderem Kleingruppenangebote bereitstellen könnten. Weiter wird erläutert, dass die Kinder- und Jugendhilfe Unterstützungsangebote für Erziehungsberechtigte und einzelne Kinder in Absprache mit der Schule anbieten kann. Als weiterer Anknüpfungspunkt wird vorgeschlagen, dass Kinder- und Jugendgruppen als Unterstützungsrahmen dienen, indem beispielsweise Hausaufgabenhilfen und Ruheorte angeboten werden, um schulische Angelegenheiten zu bewältigen. Zuletzt wird beschrieben, dass Kursangebote in Gruppen, die außerschulisch angeboten werden ein gemeinsames Lernen ermöglichen, was bei vielen Kindern und Jugendlichen als Ressource für den Schulalltag gewertet werden kann.
Sozialpädagogische Linie 2- Beratung, Kinder, Jugend und Familie
Postertitel: Beratung in der sozialpädagogischen Linie für Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen
Autor:innen: Lia Jungmann, Michelle Marques da Silva, Merle Sauvagerd, Merle-Christin Stolte-Meyer, Victoria Westphal
Alternativtext:
Grundaufbau des Posters:
Das Poster beginnt mit der Überschrift: Beratung in der sozialpädagogischen Linie für Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen. Hinter der Überschrift ist eine abstrakte Visualisierung einer Beratungssituation. Es sitzt ein Mann mit überschlagenen Beinen auf einem Hocker. Der Mann ist frontal zu sehen. Er hält in den Händen einen Zettel und einen Stift. Links hinter ihm steht eine Pflanze in einem Blumenkübel. Dem Mann gegenüber sitzt eine Frau in einem Rollstuhl. Man kann sie von der Seite sehen. Sie gestikuliert mit ihren Händen.
Unter der Überschrift zeigt das Poster farblich voneinander abgegrenzte Textfelder. Diese gliedern das Poster in sechs verschiedene Inhaltsbereiche: 1. Was? Aufgaben von Beratung, 2. Wozu? Ziele von Beratung, 3. Wo? Beratung im Sozialgesetzbuch, 4. Warum? Relevanz für die Sonderpädagogik, 5. Wer? Netzwerkwerkarbeit und 6. die Literaturangaben. In der Fußzeile des Posters werden auf der linken Seite die bereits genannten Autorinnen aufgelistet und auf der rechten Seite ein QR-Code aufgeführt, über welchen man Zugriff auf den Alternativtext hat.
Inhalt des Posters:
Erster Block: Was? Aufgaben von Beratung
Dieser Block beschäftigt sich mit der Fragestellung, welche Aufgaben die Beratung in der sozialpädagogischen Linie einnimmt. Ein Piktogramm einer Aufgabentafel mit vier Haken visualisiert die Überschrift „Was? Aufgaben von Beratung“.
Die Handlungsebene der Beratung zieht sich durch alle Handlungsfelder der sozialpädagogischen Linie (vgl. Meyer & Siewert 2021, S. 9ff). Sie findet auch in Einrichtungen statt, die überwiegend andere Aufgaben haben wie beispielsweise Pflege oder Betreuung (vgl. Nestmann 2019, S. 4ff).
Beratung soll Menschen in meist belastenden Lebenssituationen Orientierung bieten und sie in selbstbestimmten Entscheidungen zu unterstützen (vgl. Nestmann 2019, S. 4ff). Zentrale Elemente von Beratung in der sozialpädagogischen Linie sind Partizipation und Emanzipation sowie Lebenswelt- und Ressourcenorientierung (vgl. Großmaß 2009). Dabei sollen sozioökonomische und soziale Belastungen als systematische Probleme in den Fokus gestellt werden (vgl. ebd.). Die Ratsuchenden sollen dabei unterstützt werden, einen Umgang mit diesen Belastungen zu finden (vgl. ebd.).
Zentrale Rahmenbedingungen von Beratung sind öffentliche Zugänglichkeit, Freiwilligkeit von Beratungsangeboten, Vertraulichkeit, adäquate Beratende-Ratsuchende-Beziehungen sowie die Abgrenzung von anderen sozialpädagogischen Tätigkeiten (vgl. Großmaß 2009).
Ende des ersten Blocks.
Zweiter Block: Wozu? Ziele von Beratung
Dieser Block beginnt mit einem Piktogramm einer Zielfahne, welches die Überschrift „Wozu? Ziele von Beratung“ visualisieren soll. Dieser Block beschäftigt sich mit der Fragestellung wozu es Beratung für Kinder, Jugendliche und ihre Angehörigen gibt und welche Ziele diese verfolgt.
Ein Ziel von Beratung ist Benachteiligung zu verringern, speziell in den Bereichen Bildung, Gesundheit und soziale Integration (vgl. Hansestadt Hamburg o.J., S. 3). Das soll durch die Förderung der selbständigen Lebensgestaltung und der individuellen und sozialen Entwicklung für Kinder, Jugendliche und ihre Familien geschehen (vgl. ebd.). Ein weiteres Ziel ist, Kinder und Jugendliche beim Ausbau ihrer Handlungsmacht zu helfen und ihren Umgang mit Konflikten und Problemen positiv zu fördern (vgl. ebd.). Beratung soll auch Mütter, Väter und andere Erziehungsberechtigte in ihrer Erziehungskompetenz stärken und unterstützen und Kinder, Jugendliche und ihrer Angehörigen beim Aufbau eines sozialräumlichen Netzwerkes helfen (vgl. ebd., S. 4).
Nach der Auflistung von Zielen der Beratung folgt eine Unterüberschrift: Ziele in der Netzwerkarbeit und Kooperation:
Auch für pädagogische Fachkräfte gibt es Ziele von Beratung. Diese sind die Unterstützung bei der persönlichen und beruflichen Weiterentwicklung und der Ausbau pädagogischer Konzepte und Schwerpunkte, durch Austausch und gegenseitige Inspiration (vgl. Pankoke 2021, S. 30f.).
Ende des zweiten Blocks.
Dritter Block: Wo? Beratung im Sozialgesetzbuch
Dieser Block beschäftigt sich mit der Fragestellung, wo das Thema Beratung in der sozialpädagogischen Linie niedergeschrieben wurde. Ein Piktogramm eines Richterhammers visualisiert die Überschrift „Wo? Beratung im Sozialgesetzbuch“.
Das Thema Beratung ist Bestandteil im Sozialgesetzbuch (SGB). Im SBG I §14 wird festgelegt, dass jeder Anspruch auf Beratung über seine Rechte und Pflichten hat. Das SGB VIII umfasst viele weitere Aspekte sowie §28 Erziehungsberatung, der deutlich macht, dass Beratungsdienste die Aufgabe haben, Kinder, Jugendliche und Erziehungsberechtigte dabei zu unterstützen, individuelle und familiäre Probleme sowie die zugrunde liegenden Ursachen zu klären und zu bewältigen.
Gemäß §16 SGB VIII Abschnitt 2 werden Leistungen zur Förderung der Erziehung in der Familie durch verschiedene Maßnahmen erbracht, wobei die Förderung darauf abzielt, vernetzte, kooperative, niedrigschwellige, partizipative und sozialraumorientierte Angebotsstrukturen zu entwickeln.
Das Hamburger Schulgesetz thematisiert unter §35 die Beratung durch schulpsychologische und sozialpädagogische Dienste und zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche sowie ihre Sorgeberechtigten bei Herausforderungen im Bereich des Lernens und der Leistung, im sozialen Miteinander und beim gemeinsamen Lernen in der Schule zu unterstützen und präventive Maßnahmen zu ergreifen (vgl. HbmSG 1997, S. 31).
Grundsätzlich ist es laut §16 SBG VIII von Bedeutung, dass Fachkräfte aus verschiedenen Fachrichtungen zusammenarbeiten und mit unterschiedlichen methodischen Ansätzen vertraut sind.
Gerade für Lehrkräfte spielt §8 des SGB VIII eine Rolle, der bestimmt, dass die Partizipation und Beratung von Kindern und Jugendlichen gemäß diesem Gesetz in einer für sie verständlichen, nachvollziehbaren und wahrnehmbaren Form erfolgen muss. Es ist darüber hinaus zu betonen, dass Kinder und Jugendliche laut §8 SGB VIII Abschnitt 3 das Recht auf Beratung haben, auch ohne Kenntnis von Personensorgeberechtigten.
Ende des dritten Blocks.
Vierter Block: Warum? Relevanz für die Sonderpädagogik
Der vierte Block zeigt zuerst ein Piktogramm, welches zwei Personen sich an einem Tisch gegenübersitzend visualisiert. Es folgt die Überschrift: „Warum? Relevanz für die Sonderpädagogik“. Unter der Überschrift ist der Block in zwei Unterüberschriften eingeteilt. Es geht zum einen um die Relevanz von Beratung für den Förderschwerpunkt Lernen, zum anderen um die Relevanz für den Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung.
Nach der ersten Unterüberschrift: Für den Förderschwerpunkt Lernen, beginnt ein zugehöriger Fließtext:
Die sozialpädagogische Beratung im Förderschwerpunkt Lernen kann die bedürfnisorientierte Entwicklung und Förderung individueller Lernstrategien, die Erfassung, Stärkung und Orientierung vorhandener Ressourcen, sowie die Stärkung der Selbstwirksamkeit und der Motivation bieten (vgl. Behörde für Schule und Berufsbildung o. J., S. 2ff). Dies kann zur Schaffung einer positiven Lernumgebung beitragen und ebenso eine positive Lerneinstellung fördern (vgl. ebd.). Beratung in Übergangsphasen kann die Lernenden in der Vorbereitung und Anpassung auf Veränderungen unterstützen (vgl. ebd.). Des Weiteren können Eltern betroffener Kinder durch Beratung in das Lernen der Schülerinnen und Schüler miteinbezogen werden und gezielt unterstützen (vgl. Kultusminister Konferenz 2019, S. 5f.).
Nach dem Fließtext folgt eine zweite Unterüberschrift: Für den Förderschwerpunkt emotional-soziale Entwicklung.
Die sozialpädagogische Beratung kann für diesen Förderschwerpunkt die Entwicklung von Strategien für emotionale Herausforderungen, die Stärkung sozialer Kompetenzen zur Verbesserung der sozialen Integration und Interkation in der Schulgemeinschaft bieten, sowie die Entwicklung alternativer Verhaltensweisen, um Konflikte konstruktiv lösen zu können (vgl. Behörde für Schule und Berufsbildung 2013. S. 14f.). Zudem kann durch die Beratung die Fähigkeit zur Selbstregulation gefördert werden, um Emotionen besser steuern und sich in verschiedenen sozialen Situationen angemessen verhalten zu können (vgl. ebd.). Des Weiteren wird angestrebt, eine unterstützende Gemeinschaft in der Schule zu schaffen, in der sich Lernende mit emotional-sozialen Herausforderungen akzeptiert und integriert fühlen (vgl. ebd.)
Ende des vierten Blocks.
Fünfter Block: Wer? Netzwerkarbeit
Zu sehen ist ein Piktogramm, welches ein Netzwerk zwischen unterschiedlichen Personen abbilden soll und die Überschrift „Wer? Netzwerkarbeit“ bildlich unterstützen soll.
Die regionalen Bildungs- und Beratungszentren, auch REBBZ genannt, beraten bei Schulproblemen, können in Krisensituationen vermittelnd wirken und bieten Förderung zur Entwicklung an (vgl. Ludowig o. J.).
Die schulpsychologischen Fachkräfte können mit Hilfe von Beratung zur allgemeinen Verbesserung der Unterrichtsbedingungen, sowie der Vermeidung von Problemen bezüglich des Verhaltens oder dem Lernen beitragen (vgl. Bildungsportal Niedersachsen 2020). Zudem können sie die Selbsthilfe unterstützen (vgl. ebd.).
Schulsozialarbeitendes Personal kann bei persönlichen oder schulischen Krisen beratend wirken, Lernmotivation und Strategien fördern und ebenso berufliche Perspektiven aufzeigen (vgl. Martens o. J.).
Die Fachberatende der Schulentwicklung bieten Hilfe bei der Initiierung, der Planung sowie der Durchführung von Schulentwicklungsmaßnahmen an (vgl. Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg o. J.).
Der Allgemeine Soziale Dienst, kurz ASD, des Jugendamts berät hinsichtlich Kindeswohlgefährdung und Erziehungsfragen (vgl. Ludowig o. J.).
Darüber hinaus beraten die schulischen Beratungslehrkräfte individuell oder klassenbezogen vgl. Kirchner o. J.). Durch sie kann das Sozialverhalten und das Lernen unterstützt werden (vgl. ebd.).
Ende des fünften Blocks.
Sechster Block: Literatur
Ein Piktogramm in Form eines aufgeschlagenen Buches verbildlicht die Überschrift „Literatur“. Es folgen alphabetisch nach Nachnamen sortiert die Literaturangaben.
Behörde für Schule und Berufsbildung (o. J.): Förderschwerpunkt Lernen. Qualitätsmerkmale, Gelingensbedingungen. Online verfügbar unter: https://www.hamburg.de/contentblob/433858/895c9652de256096099428570991010c/data/ualitaetsmerkmale.pdf. Zuletzt abgerufen am 18.12.2023. S. 5f.
Behörde für Schule und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg (2013): Sonderpädagogische Bildung, Beratung und Unterstützung. Grundlagen und Hinweise. Link: https://www.hamburg.de/contentblob/4271270/b100840d9dfb17c7c369cde1b9e21800/data/hr-sopaed-bi-be-unt-dl.pdf. Zuletzt abgerufen am: 18.12.2023. S. 14f.
Bildungsportal Niedersachsen (2020): Schulpsychologie. Online verfügbar unter: https://bildungsportal-niedersachsen.de/beratung-unterstuetzung/onlineportal-bu/paedagogische-und-psychologische-unterstuetzung/schulpsychologie. Zuletzt abgerufen am 19.12.2023
Großmaß, Ruth (2009): Beratung als Querschnittsaufgabe der Sozialen Arbeit – Folgerungen für das Setting. Online verfügbar unter:https://www.ash-berlin.eu/fileadmin/Daten/_userHome/69_grossmassr/ASH_Berlin_Großmaß_Beratung_als_Querschnittsaufgabe_in_der_Sozialen_Arbeit.pdf. Zuletzt abgerufen am 21.12.2023.
Hansestadt Hamburg, (o.J.): Leistungsvereinbarung nach §77 SGB VIII. Online verfügbar unter: https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q=&esrc=s&source=web&cd=&ved=2ahUKEwjqg47685uDAxXlRPEDHfPEAvoQFnoECBkQAQ&url=https%3A%2%2Fwww.hamburg.de%2Fcontentblob%2F5479250%2F91f9d029c1f46a412031ec0b1c40cc96%2Fdata%2F%25C2%25A7-28-erziehungsberatung-leistungsvereinbarung-mustervorlage.docx&usg=AOvVaw2CNEvdg5IuSHrCwN4VqHh&opi=89978449. Zuletzt geprüft am 19.12.2023. S. 3-4.
Kirchner, Sascha (o. J.): Beratungslehrkräfte. Online verfügbar unter: https://li.hamburg.de/fortbildung/zielgruppen/beratungslehrkraefte. Zuletzt abgerufen am 19.12.2023.
Kultusminister Konferenz (2019): Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt LERNEN. Online verfügbar unter: https://www.kmk.org/fileadmin/Dateien/veroeffentlichungen_beschluesse/2019/2019_03_14-FS-Lernen.pdf. Zuletzt abgerufen am: 18.12.2023.
Ludowig, Carsten (o. J.): Pädagogische- und psychologische Beratung. ReBBZ-Beratungsabteilung- früher: REBUS. Online verfügbar unter: https://www.hamburg.de/dmy/2200116/rebbz-beratungsabteilung/. Zuletzt abgerufen am 19.12.2023.
Martens, Beate (o. J.): Schulsozialarbeit. Online verfügbar unter: https://www.invia-hamburg.de/schule/schulsozialarbeit.html. Zuletzt abgerufen am 19.12.2023.
Meyer, Nikolaus & Siewert, Andrea (2021): Berufliche Selbstbeschreibungen zur Darstellung des Alltags in der Sozialen Arbeit. In: Handlungsfelder der Sozialen Arbeit. Der berufliche Alltag in Beschreibungen aus der Praxis.
Nestmann, Frank (2019): Die Zukunft der Beratung in der Sozialen Arbeit. In: Beratung Aktuell. 04/2019. Junfermann Verlag.
Pankoke, Friderike (2021): Aus der Praxis für die Praxis – Das Handlungsfeld Fachberatung, in: Meyer, Nikolaus/Siewert, Andrea (2021):
Handlungsfelder der Sozialen Arbeit. Verlag Barbara Budrich, Opladen und Toronto. S. 30-31.
Zentrum für Schulqualität und Lehrerbildung Baden-Württemberg (o.J.): Fachberaterinnen und Fachberater Schulentwicklung. Online verfügbar unter: https://zsl-bw.de/,Lde/Startseite/beratung/fachberater_innen-schulentwicklung. Zuletzt abgerufen am 19.12.2023
Ende des 6. Blocks und des Posters.
Sozialpädagogische Linie 3 - Kinder- und Jugendhilfe
Postertitel: Kinder – und Jugendhilfe - Sozialpädagogische Linie
Autor:innen: J. Schacht, S. Amiri, D. Arslan, C. Schlusen, J. Rohr, E. Lorenz
Alternativtext:
Die Kinder- und Jugendhilfe kümmert sich um die Belange von Kindern, Jugendlichen und Eltern und schafft einen Rahmen dafür, dass Kinder möglichst unter guten Bedingungen heranwachsen können und dass Eltern die Entwicklungsprozesse ihrer Kinder unterstützen und begleiten können. Es folgen nun zwei grafische Darstellungen, die nebeneinander angeordnet sind. Die erste befasst sich in vereinfachter Form mit den Aufgabenfelder der Kinder-und Jugendarbeit und rechts daneben folgt die grafische Darstellung von Zielen dieser sozialpädagogischen Linie.
Die erste Visualisierung unterteilt die Aufgabenfelder der Kinder-und Jugendhilfe in fünf Gruppen. Zunächst wird die generelle Förderung der Kindesentwicklung und die Jugendsozialarbeit im Allgemeinen angeführt. Als zweiten speziellen Arbeitsbereich wird sich mit der Förderung von Kindern in Kindergärten, Horten und Tageseinrichtungen befasst. Die dritte Gruppe setzt sich mit der Erziehungsförderung in der Familie auseinander, das bedeutet, es werden Beratungsangebote, besondere Wohnformen, Hilfen für das Kind in Notsituationen und Maßnahmen der Familienbildung und der Familienerholung angeboten. Die vierte Gruppe umfasst im Speziellen Aspekte der Erziehungshilfe. Erziehungshilfe kann durch Angebote wie der Erziehungsberatung, durch Erziehungsbeistandschaft, durch sozialpädagogische Familienhilfe, Pflegefamilien, Heimerziehung, betreute Wohnformen und intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung umgesetzt werden. Die fünfte Gruppe bietet auch Erziehungshilfe für junge Volljährige bis zum vollendeten einundzwanzigsten Lebensjahr, regelt Vormundschaften und Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen.
Die vorangegangenen erwähnten Aufgabenfelder verfolgen Ziele, die in der zweiten Grafik kurz formuliert werden und in vier verschiedene Aspekte unterteilt werden. Die erste Zielsetzung setzt sich im Allgemeinen mit der Förderung junger Menschen und deren Entwicklung auseinander, um einen Abbau von Benachteiligungen zu ermöglichen. Eine weitere dargestellte Zielsetzung ist es, Eltern bei der kindlichen Versorgung und der Erziehung zu unterstützen und zu beraten. Der dritte Zielaspekt setzt sich mit dem Kinder-und Jugendschutz auseinander und der vierte Zielaspekt verfolgt die Schaffung positiver Lebensbedingungen und einer familienfreundlichen Umwelt für alle Betroffenen.
Zur Verdeutlichung, wie wichtig Kinder-und Jugendhilfe ist, werden im weiteren Verlauf Zahlen genannt. 2019 wurden beispielsweise € 55 Millionen in die Arbeit der Jugendhilfe investiert. Die Eingliederungshilfe wird separat für 2019 auf € 2 Milliarden beziffert. Insgesamt wurden 2019 173.000 Fälle von Kindeswohlgefährdung an die Kinder-und Jugendhilfe herangetragen, eine 50-prozentige Steigerung rückblickend auf die vorangegangen sechs Jahre.
Der Staat unterstützt alle begründeten Maßnahmen finanziell. Um beispielhaft eine Ausgabensumme für das Bundesland Hamburg zu nennen, wurden hier 2019 € 275 Millionen an freie Träger der Jugendhilfe bereitgestellt. Die Hilfen werden von öffentlichen Trägern, wie zum Beispiel dem Jugendamt und von freien Trägern der Jugendhilfe, wie zum Beispiel Wohlfahrtsverbände, Jugendverbände und diakonische Institutionen erbracht. Die Hilfen sollen in erster Linie durch qualifizierte und praktisch erfahrende und wert- und erzieherisch orientierte Träger gewährleistet werden. Die gesamte ambulante Erziehungshilfe ist für die Betroffenen kostenfrei. Das Jugendamt hat folglich nicht nur eine Wächteramtfunktion, sondern dokumentiert und koordiniert vielfältige Hilfen.
Es bedarf bei dieser Komplexität einer gesetzlichen Grundlage. In Deutschland regelt das Achte Sozialgesetzbuch, kurz SGB VIII, welche Leistungen die Kinder- und Jugendhilfe bereitstellen kann und welche Hilfen im Einzelfall ermöglicht werden können. Das Achte Sozialgesetzbuch hat über 100 Paragrafen und ist in elf Kapitel unterteilt, die verschiedene Aspekte der Kinder- und Jugendhilfe regeln. Es gibt in dieser Hinsicht auch immer wieder Schnittmengen mit anderen Gesetzen, wie zum Beispiel das Jugendarbeitsschutzgesetz, dem Unterhaltsvorschussgesetz und weiteren. Es ist festzuhalten, dass dieses Poster nicht die Komplexität in der überwiegend einzelfallorientierten Kinder- und Jugendhilfe darstellen kann, vielmehr soll es helfen, Zusammenhänge zu verstehen und sich mit dieser sozialpädagogischen Linie auseinanderzusetzen.
Sozialpädagogische Linie 4 - Vorschulische Beratung und Förderung
Postertitel: Frühförderung in Hamburg – Ein System von Hilfen für behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder und ihre Familien
Autor:innen: Anna Bent, Elisa Beumer, Elke Janssen, Christina Kling und Antonia Solterbeck
Alternativtext:
Grundaufbau des Posters:
Das Poster beginnt mit dem Titel und dem Untertitel. Diese sind oberhalb des Textes mit einem schwarzen Strich klar abgetrennt. Nachfolgend werden die Autorinnen genannt. Das Poster besteht aus drei Spalten, welche sich durch abwechselnd graue und weiße Farbhintergründe farblich voneinander abheben. Die Informationsrichtung des Posters ist von oben nach unten. Die farbliche Gestaltung von Schrift, Darstellungen und Tabellen ist auf dem gesamten Poster in schwarz-weiß gehalten.
Auf dem Poster wird anhand von Leitfragen durch das Thema „Frühförderung in Hamburg“ geführt. Die Leitfragen heben sich aufgrund größerer und dickerer Schrift vom restlichen Text ab und dienen als Unterüberschriften. In Spalte eins sind die Fragen „Was ist Frühförderung“, „Wer stellt fest, dass eine Behinderung vorliegt oder droht?“ und „Welche pädagogischen Leistungen der Frühförderung können in Anspruch genommen werden?“ enthalten. Wobei sich die Antwort auf die letzte Frage auch auf die Spalte zwei erstreckt. In Spalte zwei wird zusätzlich noch die Frage „Welche Voraussetzungen gibt es für den Leistungserhalt?“ beantwortet. In der dritten Spalte sind die Fragen „Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?“, „Wie läuft die Finanzierung ab?“ und „Welche Anlaufstellen der Frühförderung gibt es in Hamburg?“ zu finden. Auf dem Poster sind jeweils zwei Darstellungen und Tabellen abgebildet, die untenstehend näher erläutert werden. Thematisch schließt das Poster mit einer Diskussionsfrage. Zuletzt folgt eine Auflistung der verwendeten Literatur. In der rechten unteren Ecke befindet sich der QR-Code für dieses Poster.
Inhalt:
Fragestellung 1: Was ist Frühförderung
Die frühe Kindheit stellt eine hochsensible Phase in der Entwicklung dar. Dabei sind sowohl die Entwicklungs- und Lebensbedingungen in der Ursprungsfamilie als auch die Wirkfaktoren im gesamtgesellschaftlichen Kontext bedeutungstragend für die Entwicklung des Kindes. Für Eltern und Erziehungsberechtigte bedeutet dies, auf die individuellen Bedürfnisse und insbesondere auch auf die emotionalen und sozialen Bedürfnisse des Kindes eingehen zu müssen. Aufgrund der genannten Relevanz der frühen Kindheit für die Entwicklung sind „Maßnahmen zur Gesundheitsförderung, Prävention und Rehabilitation für (junge) Kinder so bedeutsam“ (Seidel 2022: 9).
Die Frühförderung ist ein niederschwelliges pädagogische und therapeutische Versorgungsangebot und richtet sich an Kinder mit besonderen Entwicklungsverläufen und beziehungsweise oder Verhaltensproblemen in dafür bereitgestellten interdisziplinären Frühförderstellen und sozialpädiatrischen Zentren. Das interdisziplinäre Hilfesystem der Frühförderung richtet sich an Kinder im Vorschulalter, also ab dem ersten Lebensjahr bis zur Einschulung der Kinder, und bezieht die Familien in die individuelle Förderung mit ein.
Ziel der Frühförderung ist es, Entwicklungsauffälligkeiten frühzeitig zu erkennen und zu behandeln, sodass Entwicklungsverzögerungen möglichst vermieden und Folgen einer (drohenden) Behinderung gemildert werden können. Der Grundgedanke lautet: Je früher die Förderung beginnt, desto erfolgreicher kann sie sein.
Der Anspruch auf Frühförderung ist im § 46 Sozialgesetzbuch IX (Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen) verankert. Dazu zählt unter anderem das Recht auf medizinische Leistungen der fachübergreifend arbeitenden Dienste und Einrichtungen sowie nichtärztliche Leistungen und die Beratung der Erziehungsberechtigten (vgl. § 46, Abs. 1 SGB IX).
Darstellung 1: Netzwerkstrukturen im Kontext Früher Hilfen
Im Anschluss an die Fragestellung 1 „Was ist Frühförderung?“ ist eine rechteckige Darstellung zu den Netzwerkstrukturen im Kontext Früher Hilfen beigefügt. Sie ist an eine Darstellung von Sohns und Weiß von 2019 angelehnt. Die Darstellung soll das Hilfesystem der Frühförderung im Gesamtsystem Früher Hilfen aufzeigen.
Die Grundfarbe der Darstellung ist weiß. Die Schrift und die Formen in der Darstellung sind schwarz.
Das Zentrum der Darstellung bildet eine ovale Form mit dünner schwarzer Linie in der steht: „System Früher Hilfen“. In jeder Ecke der Darstellung befindet sich eine rechteckige Form, die sich mit der ovalen Form schneidet. In den Rechtecken steht jeweils eine Sozialleistung, die zum System der Frühen Hilfen zählt, mit dem entsprechenden Verweis auf das zugehörige Gesetz.
Die folgenden drei Rechtecke sind mit einer dünnen und gestrichelten schwarzen Linie umrandet: Das Rechteck oben links: „Gesundheitswesen. Fünftes Sozialgesetzbuch. SGB V“, das Rechteck oben rechts: „Kinder- und Jugendhilfe. Achtes Sozialgesetzbuch. SGB VIII“, das Rechteck unten links: Schwangerschaftsberatung. Schwangerschaftskonfliktgesetz. SchKG“. Das Rechteck unten rechts ist mit einer dicken und durchgängigen schwarzen Linie umrundet. In ihm steht: „Frühförderung. Neuntes und zwölftes Sozialgesetzbuch. SGB IX, XIII“. Die Sozialleistung der Frühförderung hebt sich durch den dicken schwarzen Strich von den weiteren genannten Sozialleistungen in der Darstellung ab.
Fragestellung 2: Wer stellt fest, dass eine Behinderung vorliegt oder droht?
Inwiefern eine wesentliche Behinderung vorliegt oder eine wesentliche Behinderung droht, wird vom Sozialhilfeträger in den bezirklichen Grundsicherungs- und Sozialämtern beziehungsweise dem Jugendhilfeträger in den Jugendämtern festgelegt. Entscheidungstragend sind dabei Berichte und Befunde aus Regeluntersuchungen, wie die U- Untersuchungen, die durch die pädiatrischen Fachkräfte oder das Sozialpädiatrische Zentrum ausgestellt werden. In Zweifelsfällen veranlasst das Sozial- oder Jugendamt eine zusätzliche ärztliche Begutachtung durch den Jugendpsychiatrischen Dienst oder spezielle Beratungszentren. Bei der Untersuchung des Kindes steht neben allgemeinpädiatrischen und entwicklungsneurologischen Untersuchungen die Erhebung des Teilhabestatus im Fokus. Aus der Untersuchung ergibt sich eine orientierende Diagnostik verschiedener Entwicklungsbereiche. Diese Bereiche betreffen die Motorik, Sprache, Emotionen, den psychosozialen und den kognitiven Bereich.
Kinder, bei denen eine wesentliche Behinderung vorliegt oder die von einer wesentlichen Behinderung bedroht sind, durchlaufen den Prozess der Eingangsdiagnostik. Bei diesem Prozess handelt es sich um ein Vorgehen, bei dem der Umfang der Entwicklungsdefizite und die möglichen Entwicklungsschritte festgestellt werden. Mithilfe der Eingangsdiagnostik wird festgelegt, welche Maßnahmen in welchem Umfang und in welcher Einrichtung oder Institution für das Erreichen der Entwicklungsschritte umgesetzt werden. Darauf basierend entsteht ein Förder- und Behandlungsplan, der die festgelegten Maßnahmen und die Art der Umsetzung festhält. Der Förder- und Behandlungsplan orientiert sich an den Bedürfnissen des Kindes und ist individuell angepasst. Durchgeführt wird die Eingangsdiagnostik von Mitarbeitenden aus interdisziplinären Teams. Diese setzen sich aus den Bereichen Medizin, Psychologie, Heilpädagogik, Physiotherapie, Logopädie sowie Ergotherapie zusammen. Zur Eingangsdiagnostik gehört außerdem die Exploration des häuslichen Umfelds. Eltern und Erziehungsberechtigte werden von Anfang an aktiv in die Förderung und Therapie miteinbezogen.
Fragestellung 3: Welche pädagogischen Leistungen der Frühförderung können in Anspruch genommen werden?
Neben medizinischen Diagnose- und Therapieverfahren, die in ärztlichen Praxen oder Sozialpädiatrischen Zentren angeboten werden, umfasst die Frühförderung auch folgende drei pädagogische Leistungen:
Erstens: Heilpädagogische Leistungen: Hierzu zählen Maßnahmen, welche die Entwicklung und persönliche Entfaltung des Kindes unterstützen. Auch die Beratung der Eltern ist Teil dieser Leistungen. Angeboten werden sie von dafür zugelassenen Einrichtungen (zum Teil als „Frühförderstelle“ bezeichnet).
Zweitens: Komplexleistung Früherkennung und Frühförderung (Interdisziplinäre Frühförderung): Hierbei werden medizinische (Physiotherapie, Logopädie, Ergotherapie et cetera) und pädagogische Leistungen kombiniert und von einem interdisziplinären Team als „Komplexleistung“ erbracht. Sie findet in der Wohnung der Familie, in Frühförderstellen und zum Teil in Kooperation mit Krippen statt. In der Regel wird die Komplexleistung von Interdisziplinären Frühförderstellen und Sozialpädiatrischen Zentren angeboten.
Drittens: Frühförderung in Tageseinrichtungen: Ab dem Alter von drei Jahren haben Kinder, die eine Beeinträchtigung haben oder von Behinderung bedroht sind, bis zum Schuleintritt einen Anspruch auf Eingliederungshilfe in einer (integrativen) Kindertageseinrichtung. Therapeutische und heilpädagogische Leistungen werden im Kita-Alltag erbracht. Hierfür benötigen Kitas eine spezielle Betriebserlaubnis für die Eingliederungshilfe. Ziel ist neben der individuellen Förderung auch die Teilhabe am Leben in einer Kindergemeinschaft.
Darstellung 2: Übersicht Frühförderung
Die folgende Darstellung zeigt eine Übersicht über den Verlauf der Frühförderung. Sie ist aus dem Informationsfaltblatt der Freien und Hansestadt Hamburg, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz aus dem Jahr 2009 entnommen und auf der Homepage der Stadt Hamburg zu finden. Die Grundfarbe der Darstellung ist weiß. Die Schrift und die Formen in der Darstellung sind schwarz. Die Darstellung ist vertikal zu lesen. Die Pfeile weisen auf eine tiefere Ebene hin.
Oben in einem rechteckigen Kasten steht „Eltern können ihr nicht eingeschultes Kind vorstellen beim:“. Unterhalb des Kastens befinden sich links, mittig und rechts jeweils Pfeile, welche auf eingekreiste Begriffe zeigen. In dem links angeordneten Kreis steht der Begriff „Kinderarzt“, mittig steht „Jugendpsychiatrischen Dienst“ und rechts stehen die Begriffe „Beratungsstelle sehen, hören, bewegen, sprechen“. Die Begriffe zeigen die Möglichkeiten der Vorstellung für die Diagnose.
Von den jeweiligen Kreisen zeigt jeweils ein Pfeil auf ein unterhalb angeordnetes Rechteck. In diesem wird auf die Diagnose verwiesen. In dem Rechteck steht die Aussage „Das Kind ist behindert oder von Behinderung bedroht und benötigt nach ärztlicher Einschätzung eine Komplexleistung. Je nach Befund wird eine Eingangsdiagnostik verordnet in“.
Von dem Rechteck zeigt links und rechts jeweils ein Pfeil auf die eingekreisten Begriffe „Interdisziplinäre Frühförderstelle“ und „Sozialpädiatrisches Zentrum“. Hierbei handelt es sich um die Einrichtungen, in denen eine Eingangsdiagnostik durchgeführt werden kann. Zwischen den beiden Pfeilen und oberhalb der Begriffe „Interdisziplinäre Frühförderstelle“ und „Sozialpädiatrisches Zentrum“ steht die Aussage „Die Feststellung, ob ein Kind behindert oder von einer wesentlichen Behinderung bedroht ist und damit ein Anspruch auf Frühförderung besteht, erfolgt durch das Grundsicherungs- und Sozialamt“.
Ausgehend von den Begriffen „Interdisziplinäre Frühförderstelle“ und „Sozialpädiatrisches Zentrum“ verweisen zwei Pfeile auf einen rechteckigen Kasten, in dem die Eingangsdiagnostik beschrieben wird. In diesem Kasten steht „Eingangsdiagnostik. Führt zur Feststellung der Entwicklungsdefizite und legt die Behandlungserfordernisse fest“.
Ausgehend von diesem Kasten zeigt ein Pfeil auf einen weiteren rechteckigen Kasten in dem „Förder- und Behandlungsplan“ steht. Der Förder- und Behandlungsplan legt fest, welche Leistungen in welchen Einrichtungen umgesetzt werden. Die Darstellung differenziert hierbei drei Bereiche.
Links unterhalb des rechteckigen Kastens steht der Bereich „Heilpädagogische Leistungen“, mittig befindet sich der Bereich „Medizinisch-therapeutische Leistungen“ und rechts steht „Option bei Kindern über 3 Jahre“.
Ausgehend von den Bereichen verweist jeweils ein Pfeil auf die dazugehörige Einrichtung. Die jeweilige Einrichtung ist eingekreist. Links steht die „Interdisziplinäre Frühförderstelle“, mittig steht das „Sozialpädiatrische Zentrum“ und rechts steht die „Integrative Kindertagesstätte“. Der Bereich und die Einrichtung, welche rechts aufgeführt werden, sind von einem gestrichelten Rechteck umrandet. Das gestrichelte Rechteck verdeutlicht, dass es sich bei der Frühförderung in einer integrativen Kindertagesstätte um eine optionale Möglichkeit der Förderung handelt.
Tabelle 1: Kinder mit Eingliederungshilfe in Tageseinrichtungen in Hamburg am 01.03.2018
Unterhalb des Schaubildes zur Frühförderung befindet sich im unteren Drittel der zweiten Spalte eine Tabelle zum Thema „Kinder mit Eingliederungshilfe in Tageseinrichtungen in Hamburg“. Es handelt sich um einen Auszug aus einem Bericht des Statistischen Amtes für Hamburg und Schleswig-Holstein zu Kindern in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Tagespflege. Der Bericht wurde im Jahr 2020 veröffentlicht.
Die Tabelle gibt einen Überblick darüber, wie viele Kinder unter 6 Jahren am 01.03.2018 in Hamburg während ihrer Betreuungszeit Eingliederungshilfe nach SGB VIII oder XII wegen mindestens einer Behinderung bezogen. Zudem wird nach der Art der Behinderung differenziert. Insgesamt besteht die Tabelle aus fünf Spalten und sechs Zeilen.
Zeile 1: Kinder unter einem Jahr; Eingliederungshilfebezug wegen mindestens einer Behinderung: 1; wegen körperlicher Behinderung: 0; wegen geistiger Behinderung: 0; wegen drohender oder seelischer Behinderung: 1
Zeile 2: Kinder von 1 bis unter 2 Jahren; Eingliederungshilfebezug wegen mindestens einer Behinderung: 23; wegen körperlicher Behinderung: 15; wegen geistiger Behinderung: 6; wegen drohender oder seelischer Behinderung: 9
Zeile 3: Kinder von 2 bis unter 3 Jahren; Eingliederungshilfebezug wegen mindestens einer Behinderung: 56; wegen körperlicher Behinderung: 34; wegen geistiger Behinderung: 30; wegen drohender oder seelischer Behinderung: 17
Zeile 4: Kinder von 3 bis unter 4 Jahren; Eingliederungshilfebezug wegen mindestens einer Behinderung: 322; wegen körperlicher Behinderung: 96; wegen geistiger Behinderung: 108; wegen drohender oder seelischer Behinderung: 186
Zeile 5: Kinder von 4 bis unter 5 Jahren; Eingliederungshilfebezug wegen mindestens einer Behinderung: 574; wegen körperlicher Behinderung: 137; wegen geistiger Behinderung: 149; wegen drohender oder seelischer Behinderung: 375
Zeile 6: Kinder von 5 bis unter 6 Jahren; Eingliederungshilfebezug wegen mindestens einer Behinderung: 627; wegen körperlicher Behinderung: 142; wegen geistiger Behinderung: 153; wegen drohender oder seelischer Behinderung: 408
Fragestellung 4: Welche Voraussetzungen gibt es für den Leistungserhalt?
Die Gewährung von Leistungen ist abhängig von der Einschätzung, ob eine bestehende Behinderung vorliegt oder eine mögliche Bedrohung besteht. In manchen Fällen erfolgt die Überweisung von Kindern an ein Sozialpädiatrisches Zentrum zur weiteren Diagnostik und Behandlung durch medizinisches Fachpersonal. Alle Kinder, die nicht einzeln überwiesen werden, erhalten ihre Leistungen über die betreuenden kinderärztlichen Fachkräfte.
Um Frühförderung zu erhalten, muss ein Antrag beim Fachamt für Eingliederungshilfe gestellt werden. In diesem Prozess werden Beratungsgespräche angeboten, um Eltern zu unterstützen. Die Bewilligung der Leistungen erfordert eine gutachterliche Stellungnahme entweder vom zuständigen Jugendpsychiatrischen Dienst im bezirklichen Gesundheitsamt oder dem Beratungszentrum Sehen, Hören, Bewegen, Sprechen.
Fragestellung 5: Welche Beratungsmöglichkeiten gibt es?
Eltern und Erziehungsberechtigte von Kindern mit speziellem Förderbedarf können auf eine Vielzahl von Beratungsdiensten zurückgreifen. Diese stehen bei Krankenkassen, den gemeinsamen Servicestellen der Rehabilitationsträger, den Grundsicherungs- und Sozialämtern sowie den Jugendpsychiatrischen Diensten der Gesundheits- und Umweltämter zur Verfügung. Darüber hinaus bieten die meisten Beratungsdienste kostenfreie Elternberatungen an, die oft während offener Sprechzeiten zugänglich sind. Zusätzlich zu den genannten Stellen sind lokale Anlaufstellen wie kinderärztlichen Fachkräften, die Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung, Mütterberatungsstellen, Eltern-Kind-Zentren, Kinder- und Familienzentren sowie Frühförderstellen wichtige lokale Anlaufstellen für Eltern. Die Koordination Frühförderung bietet Auskunft über Einrichtungen in Wohnortnähe, um eine umfassende Unterstützung zu gewährleisten.
Fragestellung 6: Wie läuft die Finanzierung ab?
Die Kostenübernahme erfolgt in der Regel durch das Sozialamt (Grundsicherungsamt) oder das Jugendamt. Eltern beantragen die Übernahme für heilpädagogische Leistungen im Sozialamt und für Frühförderung in Tageseinrichtungen beim Jugendamt. Krankenkassen, Sozialhilfeträger und Jugendhilfeträger sind die primären Kostenträger, wobei die interdisziplinäre Frühförderung gemeinsam finanziert wird.
Fragestellung 7: Welche Anlaufstellen der Frühförderung gibt es in Hamburg?
Folgende Übersicht bietet einen Überblick über eine Auswahl an Anlaufstellen in Hamburg für Kinder mit Behinderungen im Vorschulalter:
Tabelle 2: Anlaufstellen der Frühförderung in Hamburg
Bei der vorliegenden Tabelle handelt es sich um eine Übersicht über die Anlaufstellen für Frühförderungsstellen, die speziell in Hamburg zur Verfügung stehen. Die aufgeführten Einrichtungen basieren auf der Anbieterliste für Frühförderungsleistungen für Vorschulkinder mit Behinderungen in Hamburg, die auf der Homepage der Stadt Hamburg verfügbar ist. Die Tabelle ist in drei Spalten unterteilt: Die erste Spalte enthält den Namen der jeweiligen Einrichtung, die zweite Spalte gibt einen Überblick über die angebotenen Leistungen, während die dritte Spalte entweder die Adresse zur Website der Einrichtung oder, in einem spezifischen Fall, die Telefonnummer der Einrichtung angibt, da in diesem besonderen Fall kein Weblink verfügbar ist. Insgesamt umfasst die Tabelle 19 Zeilen.
Zeile 1: Name der Einrichtung: Das Rauhe Haus; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.fruehfoerderung-hh.de/
Zeile 2: Name: Diakonisches Werk Hamburg-West/Südholstein; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://diakonie-hhsh.de/angebote/familie-beziehung-beratung/fruehfoerderung-hamburg/
Zeile 3: Name: DRK Kreisverband Hamburg-Harburg; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.drk-harburg.hamburg/
Zeile 4: Name: ‚Elbkinder’ – Vereinigung Hamburger Kitas gGmbH; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.elbkinder-kitas.de/de/
Zeile 5: Name: Erziehungshilfe e.V.; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://erziehungshilfe-hamburg.de/
Zeile 6: Name: Freunde blinder und sehbehinderter Kinder; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.blindekinder.de/Die-Fruehfoerderung/
Zeile 7: Name: Frühförderstelle de Clercq; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.frueh-foerdern.de/
Zeile 8: Name: Frühförderstelle DRK Zentrum Hamburg-Ost; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.drk-kiju.de/einrichtungen/iff/willkommen.html
Zeile 9: Name: Frühförderstelle Pestalozzistiftung Hamburg; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://pestalozzi-hamburg.de/iff-pestalozzi/
Zeile 10: Name: Haus Mignon; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.haus-mignon.de/interdisziplinäre-frühförderung/
Zeile 11: Name: Institut für ambulante Heilpädagogik und Psychotherapie e.V.; Leistungen: Heilpädagogische Leistung; Telefonnummer: 760 70 01
Zeile 12: Name: Kinderkompass/ Gemeinsam neue Wege finden; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://kinderkreisel.de/einrichtungen/kinderkompass/
Zeile 13: Name: Kinderlotse gGmbH; Leistungen: Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://kinderlotse.org/
Zeile 14: Name: mittendrin! gGmbH; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.mittendrin.hamburg/leistungen/behinderung
Zeile 15: Name: Praxis für Heilpädagogik und Frühförderung; Leistungen: Heilpädagogische Leistung; Adresse: htps://www.heilpaedagogik-wehner.de/
Zeile 16: Name: Interdisziplinäre Frühförderstelle Harburg; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: https://www.kindertherapie-harburg.de/
Zeile 17: Name: „Sprachsignal“; Leistungen: Heilpädagogische Leistung, Sprachförderung; Adresse: https://www.sprachsignal.de/
Zeile 18: Name: Therapeutisches Zentrum Wandsbek; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung, Heilpädagogische Leistung; Adresse: http://cms.tz-wandsbek.de/
Zeile 19: Name: Werner - Otto – Institut; Leistungen: Interdisziplinäre Frühförderung; Adresse: https://www.werner-otto-institut.de/index/diagnostik-therapie-und-beratung/fruehfoerderung.html
Diskussionsfragen
Nun stellt sich die Frage: Ist die Frühförderung ein chancengleichheitsschaffendes Hilfesystem? Welche Hürden können auftreten und wie zugänglich ist das Hilfesystem?
Literaturverzeichnis
Caby, Andrea (2019): Geleitwort und thematische Einführung, In: Gebhard, Britta; Möller-Dreischer, Sebastian; Seidel, Andreas; Sohns, Armin (Hrsg.): Frühförderung wirkt - von Anfang an. Stuttgart: Kohlhammer.
Freie und Hansestadt Hamburg. Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (2009): Früherkennung und Frühförderung. Informationen für Eltern behinderter oder von einer Behinderung bedrohter Kinder zur interdisziplinären Frühförderung. Faltblatt, online abrufbar unter: https://www.hamburg.de/contentblob/1298002/348012a8b3d93ae908b56668d04404bc/data/faltblatt-fruehfoerderung.pdf [abgerufen am: 21.12.2023].
Hamburg.de GmbH & Co. KG (o.D.): Kinder mit Behinderung. Rechtzeitig handeln durch Frühförderung, online abrufbar unter: https://www.hamburg.de/fruehfoerderung/ [abgerufen am: 21.12.2023].
Hamburg.de GmbH & Co. KG (o.D.): Kinder mit Behinderung, online abrufbar unter: https://www.hamburg.de/behinderte-kinder/ [abgerufen am: 21.12.2023].
Seidel, Andreas (2022): Entwicklungspädiatrie in der Interdisziplinären Frühförderung. Medizinische und therapeutische Grundlagen. Stuttgart: Kohlhammer.
Sohns, Armin; Weiß, Hans (2019): Interdisziplinäre Frühförderung und Frühe Hilfen, In: Gebhard, Britta; Möller-Dreischer, Sebastian; Seidel, Andreas; Sohns, Armin (Hrsg.): Frühförderung wirkt - von Anfang an. Stuttgart: Kohlhammer.
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (2020): Statistische Berichte. Kennziffer: K I 3 - j/18, Teil 3 HH. Jugendhilfe in Hamburg 2018. Kinder in Tageseinrichtungen und öffentlich geförderter Kindertagespflege, online abrufbar unter: https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Statistische_Berichte/arbeit_und_soziales/K_I_3_j_H/K_I_3_j18_HH.pdf [abgerufen am: 21.12.2023].
Sozialpädagogische Linie 5 - Jugendhilfe in Kooperation mit Grundschulen
Postertitel: Jugendhilfe in Kooperation mit Grundschulen
Autor:innen: Nicole Barrio de Mendoza Vera, Nadine Noodt, Lilly Marie Weber, Jasna Saidei, Dilara Cabuk
Alternativtext:
Grundaufbau des Posters
Das Poster besteht aus sechs Blöcken wovon zwei auf der linken und vier auf der rechten Seite untereinander angeordnet sind. Der Block 1 (oben links) zeigt die Geschichte der Jugendhilfe. Block zwei (unten links) beschäftigt sich mit zwei Kooperationsmodellen an Grundschulen. Im dritten Block (oben rechts) werden die Rollen und Verantwortlichkeiten verschiedener Akteure aufgezeigt. Block 4 (unter Block 3) zeigt die Ziele der Kooperation auf. Block 5 (rechts unter Block 4) beschäftigt sich mit der Wichtigkeit von Kommunikation und zum Schluss wird mit Block 6 (rechts unten) auf die Herausforderungen und Lösungen in der Zusammenarbeit mit Jugendhilfe, Schule und Familien eingegangen.
Block 1: Geschichte der Jugendhilfe
Die ersten Einrichtungen für Jugendliche in Problemlagen, waren von Isolation und Strenge geprägt. Erst nach dem dreißigjährigen Krieg kam es zu einem Umschwung in der Pädagogik, bei dem sich an christlichen Werten orientiert wurde. Ab dem Zeitpunkt sollten die Jugendlichen vor allem liebevoll behandelt werden und es sollte ihnen Akzeptanz gegenüber gebracht werden. Im weiteren Verlauf wurde die Entstehung der Jugendhilfe von einzelnen Personen wie bspw. Johann Heinrich Pestalozzi geprägt und eine Grundlage für die Weiterentwicklung von sozialpädagogischen Einrichtungen geschaffen (vgl. Myschker und Stein, 2014).
Block 2: Kooperationsmodelle an Grundschulen
Es werden hier zwei Modelle zur Intervention bei sozial auffälligen Schülern an Hamburger Grundschulen präsentiert.
Erstens Modell der Geschlechtergruppen
Die erste Intervention beinhaltet die Bildung von Jungen- und Mädchengruppen, bestehend aus Schülern, die sozial auffälliges Verhalten in der Klassengemeinschaft zeigen. Diese Gruppen werden ein- bis zweimal wöchentlich für jeweils eine Stunde aus dem regulären Unterricht herausgenommen, um auf spielerische Weise die Entwicklung ihrer sozialen Kompetenzen zu fördern.
Zweitens Familienklasse-Modell
Im zweiten Ansatz werden Kinder, die sozial auffälliges Verhalten in der Klasse zeigen, für zwei Tage aus dem regulären Unterricht genommen. In diesem Rahmen erfolgt eine Zusammenarbeit mit einem oder beiden Elternteilen, wobei nicht nur schulische Inhalte, sondern auch familiäre Themen behandelt werden. Diese Form der Intervention wird in Kleingruppen von 5-6 Familien durchgeführt.
Beiden Modellen ist gemeinsam, dass eine enge Kooperation mit den Lehrkräften sowie den Eltern etabliert wird, um eine ganzheitliche und auf die individuellen Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen zugeschnittene Intervention zu gewährleisten. Die strategische Einbindung der Elternschaft in den Prozess zielt darauf ab, nicht nur schulische, sondern auch soziale und familiäre Aspekte der Schülerentwicklung zu berücksichtigen und zu fördern.
Block 3: Rollen und Verantwortlichkeiten
Die Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt kann auf verschiedenen Ebenen stattfinden. Hierfür gibt es bestimmte Personen in der Schule, die für die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt verantwortlich sind: Sozialpädagoge*in, Schulleitung und Beratungsdienst. Die genaue Art und Weise, wie die Zusammenarbeit gestaltet ist und wer dafür verantwortlich ist, kann je nach Schule variieren. Es wird jedoch eine koordinierte Anstrengung unternommen, um sicherzustellen, dass die Bedürfnisse der Schüler*innen bestmöglich erfüllt werden.
Block 4: Ziele der Kooperation
Jugendämter kooperieren mit den Grundschulen, um den Kinderschutz zu sichern. Dafür sollen die schulischen Angebote mit den sozialpädagogischen Angeboten vereint werden. Die Angebote des Jugendamtes an Grundschulen sorgen für leicht zugängliche Hilfen für die Familien zu Hause und die Kinder in der Schule.
Block 5: Rolle der Kommunikation
Ständige Kommunikation zwischen Eltern, Lehrkräften, Kindern und dem Jugendamt ist wichtig, um einen umfassenden Blick auf das Wohlbefinden und die Entwicklung des Kindes zu gewährleisten. Durch regelmäßigen Austausch können potenzielle Probleme frühzeitig erkannt und angegangen werden. Beliebte Kommunikationswege sind persönliche Treffen, E-Mails, Telefonate und zunehmend auch digitale Plattformen wie Schulportale oder Messenger-Dienste.
Block 6: Herausforderungen und Lösungen
Die zentrale Herausforderung besteht in der Überzeugung der Elternschaft bezüglich der Notwendigkeit und Förderlichkeit einer kollaborativen Interaktion zum Wohl des Kindes. Häufig manifestieren sich erhebliche Vorbehalte seitens der Eltern, insbesondere wenn sie mit der Aussicht auf eine Kooperation mit dem Jugendamt konfrontiert werden. Die primäre Besorgnis liegt dabei in der potenziellen Gefahr, dass das elterliche Sorgerecht für das Kind in Frage gestellt und das Kind möglicherweise aus der elterlichen Obhut entfernt werden könnte. In diesem Kontext erweist es sich als von eminenter Bedeutung, dass die Lehrkraft oder Beratungsfachkraft bereits im Vorfeld eine tragfähige Verbindung zur Familie hergestellt hat.
Quellen
Myschker, N. & Stein, R. (2014). Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Erscheinungsformen - Ursachen - hilfreiche Maßnahmen (7. überarb. und erw. Aufl.). Kohlhammer.
https://www.hamburg.de/contentblob/7240516/762022e870d01fc02b88ae1500c6fd60/data/broschuere-kooperation-schule-jugendhilfe.pdf zuletzt zugegriffen: 31.12.2023 um 12:42 Uhr
https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/schjughi.htm#5
zuletzt zugegriffen: 31.12.2023 um 12:42 Uhr
Berufspädagogische Linie
Postertitel: Die berufspädagogische Linie: Vier Praxiszugänge
Autor:innen: Victoria Dobernowsky, Jule Dörner, Milena Sack, Rahel Wagner
Alternativtext:
Grundaufbau des Posters
Das Poster besteht aus acht Blöcken, die alle einen weißen Hintergrund aufweisen. Der farbliche Hintergrund des Posters ist in einem hellen Blauton gehalten. Die Schrift des Posters ist schwarz. Die obersten zwei Blöcke sind nebeneinander links und rechts platziert. Im linken Block befindet sich der Titel des Posters, welcher einzeilig in einer größeren und breiteren Schrift dargestellt wird. Im danebenstehenden rechten Block sind die Namen der Autorinnen in vier Zeilen untereinander aufgelistet. Unter den beiden Blöcken befindet sich ein Block, in dem ein allgemeiner Überblick über das Handlungsfeld der Berufspädagogik gegeben wird. Dieser Block nimmt die gesamte Breite des Posters ein. Darunter sind vier weitere Blöcke, in denen die vier Praxiszugänge erläutert werden. Die Blöcke sind so angeordnet, dass sich auf der linken und rechten Seite jeweils zwei Blöcke untereinander befinden. Im linken oberen Block wird ein Überblick zu den Berufsvorbereitungsschulen in Hamburg gegeben. Im linken unteren Block wird das Projekt „Hand in Hand“ erläutert, welches der beruflichen Rehabilitation zugeordnet wird. Im rechten oberen Block wird die außerbetriebliche Berufsausbildung vorgestellt. Im Block darunter geht es um Werkstätten für behinderte Menschen. Diese vier beschriebenen Blöcke unterscheiden sich aufgrund des Inhalts in der Länge nach unten. Jedoch weisen sie alle die gleiche Breite auf. Unterhalb der vier Blöcke findet sich ein weiterer Block, der die gesamte Breite des Posters einnimmt. Dieser Block enthält die Literaturangaben, wobei in der rechten unteren Ecke ein QR-Code zu finden ist, der zu einer Website der Universität Hamburg mit der digitalen Version des Posters und dem Alternativtext führt. Der QR-Code hat in der Mitte das quadratische Logo der Universität Hamburg. Darauf befindet sich in der linken oberen Ecke die Abkürzung UHH sowie in der rechten unteren Ecke das Symbol der Hammaburg in weiß auf rotem Hintergrund.
Inhalt des Posters
1. Inhaltsblock: Allgemeine Informationen
Der erste inhaltliche Block befasst sich mit den allgemeinen Informationen zu der berufspädagogischen Linie. Dabei beinhaltet dieser drei Absätze im Fließtext, die sich jeweils durch eine Leerzeile voneinander trennen.
Im ersten Absatz steht: Die berufspädagogische Linie befasst sich mit der Pädagogik der beruflichen Bildung. In Deutschland ist ein duales Ausbildungssystem vorherrschend. Zum einen gibt es die schulische Bildung, in der theoretische Inhalte vermittelt werden. Zum anderen gibt es die praktische Bildung, die in Betrieben oder Unternehmen stattfindet. Hierbei können die Auszubildenen praktische Erfahrungen sammeln (vergleiche Myschker 2018 Seite 424). Das Handlungsfeld wird vor allem durch das Berufsbildungsgesetz geprägt, welches das Erlernen eines Ausbildungsberufes und diesbezügliche Fertigkeiten und Kenntnisse für den jeweiligen Ausbildungsbereich festlegt (vergleiche Wilbers 2022 Seite 3). Zudem sind die Sozialgesetzbücher 1, 3 und 9 bedeutsam, welche die Teilhabe und Eingliederung im Arbeitsleben regulieren. Diese Leistungen werden insbesondere durch die Bundesagentur für Arbeit übernommen. Hierbei wird Beratung, Förderung und Unterstützung auf Basis der sozialen Rechte angeboten (vergleiche Knoche 2022 Seite 10). Weitere rechtliche Grundlagen für handwerkliche Berufe finden sich im Gesetz zur Ordnung des Handwerks besteht. Erwähnenswert ist zudem die UN-Behindertenrechtskonvention und im Speziellen Artikel 27, welcher das Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben beinhaltet.
Der zweite Absatz befasst sich mit verschiedenen Schwerpunkten der Berufspädagogik: Neben der Berufsausbildung spielen bei der beruflichen Bildung die Berufsausbildungsvorbereitung, die berufliche Fortbildung sowie die berufliche Umschulung eine wichtige Rolle. Dabei ist es das Ziel, dass die auszubildenden Personen Qualifikationen erwerben, die sie dazu befähigen im Arbeits- und gesellschaftlichen Leben teilzuhaben und praktische Fertigkeiten, fachliches Wissen sowie Allgemeinbildung zu erlangen (vergleiche Arnold 2016 Seite 24). Auch die berufliche Rehabilitation ist für das Feld bedeutsam.
Der letzte Absatz hebt sich durch eine Überschrift hervor, unter welcher ebenfalls in Fließtextform der Inhalt wiedergegeben wird:
Relevanz der Linie für die Förderschwerpunkte Lernen und Emotionale und soziale Entwicklung
Die berufliche Bildung stellt einen Zugang zur Teilhabe in der Arbeitswelt und der Gesellschaft dar. Daher ist es umso wichtiger, dass es für Schüler*innen mit einem zugeschriebenen Schwerpunkt in Lernen und/oder Emotionale und soziale Entwicklung Bildungsangebote gibt, die ihre persönlichen Begabungen erkennen und individuell dort abholen, wo sie stehen. So bekommt das Handlungsfeld in Schulprogrammen inklusiver Regelschulen eine besondere Bedeutung, da die Schüler*innen beispielsweise durch Praktika oder Vorträge einen Einblick in verschiedene Berufsfelder erhalten und somit ihre Interessen kennenlernen. Aber auch unterschiedliche Arten der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Rehabilitationsmaßnahmen sollten in Schulen bereits thematisiert werden, um Schüler*innen einen umfassenden Überblick zu gewähren.
2. Inhaltsblock: Berufsvorbereitungsschulen in Hamburg
Dieser Block besteht aus der Überschrift, Berufsvorbereitungsschulen in Hamburg, aus einem erklärenden Absatz, der die Rahmenbedingungen dieser Fördermaßnahme in Hamburg erläutert sowie einer Auflistung dieser Schularten in drei Aufzählungspunkten. Als Datenquelle wird jeweils auf die Webseite des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung verwiesen, welches mit den Großbuchstaben HIBB abgekürzt wird. Die ausführlichen Quellen sind jeweils im Literaturabschnitt unter HIBB zu finden.
Im erläuternden Absatz steht: In Hamburg bietet das Hamburger Institut für Berufliche Bildung schulpflichtigen Jugendlichen ohne qualifizierenden Schulabschluss oder Ausbildungsplatz die Möglichkeit ihren Schulabschluss an Berufsvorbereitungsschulen nachzuholen. Die Angebote richten sich an Jugendliche mit und ohne Behinderungen sowie neu Zugewanderte im schulpflichtigen Alter. Jugendlichen soll Zugang zu einem qualifizierten Schulabschluss sowie Ausbildungsplätzen oder weiterführenden Schulen und Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht werden. Die Teilnahme ist bis zur Volljährigkeit oder bis zur Annahme eines Ausbildungsplatzes verpflichtend. Es gibt drei verschiedene Arten von Berufsvorbereitungsschulen in Hamburg (vergleiche HIBB 2023a).
Es folgt die Auflistung der drei berufsvorbereitenden Schularten:
1. Dualisierte Ausbildungsvorbereitung: Jugendliche mit und ohne Förderbedarfen werden hier nach dem Schulabgang versorgt. Es kann der erste bzw. mittlere Schulabschluss erworben werden (vergleiche HIBB 2023b).
2. Dualisierte Ausbildungsvorbereitung für neu Zugewanderte: Diese Form der Ausbildungsvorbereitung mit integrierter Sprachförderung versorgt neu zugewanderte Jugendliche zwischen 16 bis18 Jahren unabhängig vom Aufenthaltsstatus (vergleiche HIBB 2023c).
3. Produktionsschulen: Der Besuch einer Produktionsschule in freier Trägerschaft ersetzt den verpflichtenden Besuch an einer anderen Berufsvorbereitungsschule. Das Angebot richtet sich an Jugendliche, bei denen der Besuch einer anderen Berufsvorbereitungsschule unwahrscheinlich erscheint, beziehungsweise von ihnen abgelehnt wird. Produktionsschulen bieten die Möglichkeit den ersten Schulabschluss nachzuholen, Praktika im Produktions- und Dienstleistungsbereich sowie individuelle leistungsabhängige Prämien als pädagogische Maßnahme (vergleiche HIBB 2023d).
3. Inhaltsblock: „Hand in Hand“ - Ambulant betreutes Wohnen
Der nächste Block beschäftigt sich mit einer Maßnahme namens „Hand in Hand- Ambulant betreutes Wohnen”. Hier wird zunächst über allgemeine Informationen berichtet. Diesbezüglich wurde folgendes verschriftlicht: Die Maßnahme „Hand in Hand” hilft Menschen mit Barrieren, eine selbstständige und eigenverantwortliche Lebensführung erfahren zu können.
Die Hilfen basieren auf gemeinsamer Absprache zwischen der oder dem Kostenträger*in, der zu betreuenden Person und der Einrichtung „Hand in Hand”. Die Zusammenarbeit findet unter anderem mit Arbeitsagenturen, Jobcentern, Sozialdiensten, Behörden, Tageskliniken, Ärzten, Beratungsstellen, Vermieter*innen und Wohnungsgesellschaften statt.
Hierunter sind auf der linken Seite vier einzelne Blöcke in hellgrau hervorgehoben, welche jeweils einen anderen Aspekt der Maßnahme behandeln. Außerdem befinden sich auf der rechten Seite vier hellblaue Blöcke, welche sich mit dem Verfahren des Einzelcoachings auseinandersetzen.
Auf beiden Seiten sind die einzelnen Blöcke jeweils vertikal angeordnet. Folglich werden zunächst die linken Blöcke in chronologischer Reihenfolge vorgestellt.
Der erste Block beschäftigt sich mit den Zielen der Maßnahme. Das Ziel ist hierbei neben der beruflichen Rehabilitation eine soziale Eingliederung und die Teilhabe an der Gemeinschaft, womit ebenfalls eine eigenständige Lebensführung und Alltagsbewältigung einhergeht.
Der anschließende Block thematisiert die Rahmenbedingungen: Die Betreuungsleistungen werden im Rahmen der Eingliederungshilfe nach dem neunten Sozialgesetzbuch angeboten. Dieses enthält die Vorschriften zur Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in Deutschland.
Das Coaching wird durch Aktivierungsgutscheine und Vermittlungsgutscheine im Zuge des zweiten Sozialgesetzbuches angeboten. Dieses regelt die Grundsicherung für Arbeitssuchende und Teile des deutschen Arbeitsförderungsrechts in Deutschland.
Die Laufzeit kann von bis zu drei Monaten individuell gestaltet werden. Allerdings müssen immer zwei Termine pro Woche von mindestens einer Unterrichtseinheit gesetzt werden.
Der folgende dritte Block stellt die Voraussetzungen dar: Das Angebot können alle Menschen beanspruchen, die mindestens drei Monate arbeitslos sind und bereits Arbeitslosengeld zwei beziehen und grundlegende Hemmnisse und Barrieren bei der Alltagsbewältigung haben. Wichtig zu erwähnen ist dennoch, dass das Angebot nur auf Freiwilligenbasis speziell für Bereitwillige genutzt werden darf.
Der letzte Block behandelt das Leitbild: Als Leitbild des Angebotes wird auf eine qualifizierte und individuelle Unterstützung, eine persönliche Wertschätzung und vor allem eine Orientierung an Ressourcen, Wünschen, Neigungen und Interessen der Klient*innen am Handeln gesetzt.
Nun werden die Inhalte der rechten Seite verschriftlicht, welche sich wie bereits erwähnt mit dem Verfahren im Einzelcoaching beschäftigen. Dieses durchläuft vier Phasen, welche chronologisch durchgeführt werden und entsprechend in vertikaler Anordnung und einzelnen Blöcken auf dem Poster visualisiert wurden.
Diesbezüglich beschreibt die erste Phase das „Profiling“. Hierbei werden die persönlichen Voraussetzungen geklärt und die Stärken und Schwächen sichtbar gemacht. Außerdem werden persönliche Wünsche herausgearbeitet.
In der anschließenden Phase zwei werden Herausforderungen gemeistert und im Zuge dessen unter anderem die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geklärt. Ebenso lernen die Klient*innen einen aktiven Umgang mit Problemen und werden bei ihrer Zielerreichung unterstützt.
Die Phase drei nennt sich „Orientierung und Aktivierung“. Hier werden Ressourcen gestärkt, Berufsfelder analysiert und mit den individuellen Möglichkeiten abgeglichen.
Die letzte und vierte Phase behandelt final verschiedene Strategien für Bewerbungen. In diesem Kontext werden Bewerbungen erarbeitet und offene Bewerbungsstrategien gefördert.
4. Inhaltsblock: Außerbetriebliche Berufsausbildung
Der Block gliedert sich in fünf Abschnitte. Zunächst wird eine Einführung ins Thema gegeben. Dabei wird Bezug genommen auf eine Broschüre der Bundesagentur für Arbeit aus dem Jahr 2022, die über die Möglichkeit der außerbetrieblichen Berufsausbildung informiert. Der erste Abschnitt ist als Fließtext formuliert.
Die außerbetriebliche Berufsausbildung ermöglicht den Teilnehmenden die Aufnahme, Fortsetzung und den erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung (vergleiche Bundesagentur für Arbeit 2022 Seite 2). Die Maßnahme wird von der Bundesagentur für Arbeit finanziert. Die Auszubildenden erhalten eine Ausbildungsvergütung und sind sozialversichert (vergleiche ebenda Seite 3).
Es folgen zwei Abschnitte, die in Stichpunkten gehalten sind. Unter den als Fragen formulierten Überschriften finden sich jeweils vier Stichpunkte. Als Datenquelle wird jeweils auf die im ersten Abschnitt genannte Broschüre der Bundesagentur für Arbeit verwiesen:
Welche Voraussetzungen sind notwendig? (vergleiche ebenda Seite 4)
· Schulabschluss
· bisher keine Ausbildungsstelle in einem Betrieb
· keine abgeschlossene berufliche Erstausbildung
· ein betriebliches Ausbildungsverhältnis wurde vorzeitig aufgelöst
Was bietet die außerbetriebliche Berufsausbildung? (vergleiche ebenda Seite 3)
· praktische Ausbildung in der Einrichtung
· schulische Ausbildung in einer Berufsschule
· sozialpädagogische Betreuung
· Unterstützung bei der Vorbereitung auf Prüfungen und Problemen mit Ausbilder*innen, Lehrkräften und Eltern
Danach wird in einem Fließtext die Einrichtung beschrieben, in der die Exploration zur außerbetrieblichen Berufsausbildung durchgeführt wird. Als Datenquelle dienen die Informationen der Einrichtung zur beruflichen Bildung, die sie selbst auf ihrer Website anführen. Dabei wird auf zwei unterschiedliche Reiter der Website verwiesen. Die erste Angabe bezieht sich auf eine Übersicht zur beruflichen Bildung. Die zweite Angabe beinhaltet konkretere Angaben zur beruflichen Bildung und wie sie in der Einrichtung umgesetzt wird.
Das Jugendhilfezentrum Don Bosco Sannerz
Das Jugendhilfezentrum bietet Ausbildungsgänge in den Berufsfeldern Holz- und Farbtechnik an. Die Zielgruppe sind Menschen mit körperlichen, geistigen und seelischen Behinderungen (vergleiche Don Bosco 2023a). Die Auszubildenden sollen in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Dafür absolvieren sie Praktika in anderen Betrieben. Der pädagogische Dienst der Einrichtung vermittelt zwischen Schule, Wohnen und Ausbildung und trägt zum Gelingen der Maßnahme bei (vergleiche. Don Bosco 2023b).
Im abschließenden Absatz geht es um den Übergang von der Schule in eine außerbetriebliche Berufsausbildung. Hier steht im Mittelpunkt, was im Rahmen der Exploration untersucht werden soll:
Übergang von der inklusiven Regelschule in die außerbetriebliche Berufsausbildung
In der Exploration soll der Übergang von der Schule in die außerbetriebliche Berufsausbildung näher betrachtet werden. Die Kooperation zwischen Schule und Ausbildungsstätte ist vor allem für Menschen mit einem zugeschriebenen Schwerpunkt in Lernen oder Emotionale und soziale Entwicklung wichtig. Durch Kooperation und pädagogische Begleitung soll ein Bruch in der Bildungsbiografie der Auszubildenden verhindert werden.
5. Inhaltsblock: Berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen
Dieser Block wird durch die Überschrift Berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen eingeleitet, welche sich über zwei Zeilen positioniert und durch eine größere und breitere Schrift kennzeichnet.
Nun folgt ein Abschnitt, der sich durch eine Überschrift einleiten lässt. In einem Fließtext werden die rechtlichen Grundlagen und das Fachkonzept der Beruflichen Bildung wiedergegeben, wobei Informationen der Bundesagentur für Arbeit sowie von der Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen hinzugezogen werden.
Rechtliche Grundlagen und Fachkonzept der Beruflichen Bildung in Werkstätten für behinderte Menschen:
Die Bundesagentur für Arbeit hat ein Fachkonzept für das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich erarbeitet, welches Werkstätten eine fachliche Orientierung zur Erstellung eines internen Bildungskonzeptes bieten soll (vergleiche Bundesagentur für Arbeit 2010 Seite 2). Zudem stellt es in Verbindung mit dem neunten Sozialgesetzbuch und der Werkstättenverordnung den Rahmen zur Eingliederung behinderter Menschen in das Berufs- und Arbeitsleben (vergleiche Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen 2019).
Nach dem vorherigen Absatz ist eine weitere Zwischenüberschrift angeordnet. Unter dieser befindet sich eine Auflistung von drei Stichpunkten. Als Informationsquelle fungiert hierbei der Schlussbericht EVABI, welcher eine Evaluation harmonisierter Bildungsrahmenpläne in der Beruflichen Bildung von Werkstätten darstellt.
Die Zielgruppe der beruflichen Maßnahmen ist geprägt von Heterogenität:
· verschiedene Behinderungsformen, die seelisch, körperlich oder auch kognitiv ausgeprägt sein können
· verschiedene Schweregrade der Behinderungen
· verschiedene Schul- und Berufsabschlüsse (vergleiche EVABI 2020 Seite 5).
Nun folgt ein Abschnitt, der sich ebenfalls durch eine Überschrift kennzeichnet. Die Informationen sind in zwei untereinanderstehenden Stichpunkten angeordnet und entstammen dem Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen der Bundesagentur für Arbeit.
Ziele der Beruflichen Bildung:
· berufliche Eingliederung, die sich an den bestehenden Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten der Person orientiert (vergleiche Bundesagentur für Arbeit 2010 Seite 10)
· Vorbereitung auf den jeweiligen Arbeitsbereich oder den ersten Arbeitsmarkt (vergleiche ebenda Seite 3)
Nach diesem Teil folgt eine weitere Zwischenüberschrift, die sich über die gesamte Breite des Blockes erstreckt und bis in die nächste Zeile fortläuft. Dieser Abschnitt befasst sich mit einem Ablaufkonzept zur Teilnahme an den beruflichen Maßnahmen in den Werkstätten des Lebenshilfewerks im Kreis Herzogtum Lauenburg und basiert auf dem Fachkonzept der Bundesagentur der Arbeit. Die inhaltlichen Aspekte des Abschnittes werden durch Nummerierungen untereinander geordnet aufgelistet.
Beispielhaftes Konzept der beruflichen Bildung in den Werkstätten des Lebenshilfewerks im Kreis Herzogtum Lauenburg
1. Kontaktaufnahme mit der Werkstatt durch Eltern, Betreuer*innen oder spezialisierten Institutionen: Die Interessierten erhalten die Möglichkeit die Einrichtung kennenzulernen, Erstgespräche zu führen und gegebenenfalls ein Praktikum zu absolvieren.
2. Aufnahme in die Werkstatt: Durch Kennlerngespräche und einem Praktikum kann das Fachpersonal eine erste Einschätzung zur Teilnahme an den beruflichen Maßnahmen geben. Damit eine Aufnahme rechtmäßig ist, müssen bestimmte Paragraphen des neunten Sozialgesetzbuches erfüllt werden. Außerdem bedarf es eine Antragstellung zur Kostenübernahme der beruflichen Maßnahme.
3. Das Eingangsverfahren: Dieses Verfahren dauert drei Monate, wobei erkannt werden soll, welche fachlichen, methodischen und persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten eine Person aufweist. Zudem wird erfasst, ob eine Werkstatt für behinderte Menschen eine geeignete Einrichtung zur Teilhabe am Berufsleben darstellt. Dies geschieht mittels diagnostischer Verfahren, Gesprächen und dem Hinzuziehen von vorherigen Gutachten. Auf Grundlage der Ergebnisse ist ein individueller Eingliederungsplan mit formulierten Zielen und Unterstützungsmöglichkeiten zu erstellen (vergleiche Bundesagentur für Arbeit 2010 Seite 4).
4. Der Berufsbildungsbereich: Nach Abschluss des Eingangsverfahrens und einer individuellen beruflichen Entwicklungsplanung folgt eine zweijährige Förderung im Berufsbildungsbereich (vergleiche ebenda Seite 10). Dieser ist in den Werkstätten des Lebenshilfewerks vergleichbar mit dem typischen dualen Bildungssystem, wobei die Teilnehmenden Praktika in unterschiedlichen Arbeitsbereichen absolvieren und gleichzeitig in einem Förderzentrum fachliche Betreuung erhalten.
6. Inhaltsblock: Literatur
Im letzten Block wird die Literatur in alphabetischer Reihenfolge untereinander aufgelistet wiedergegeben.
Arnold, Rolf (2016): Zur disziplinären Gestalt der Berufs- und Wirtschaftspädagogik. In: Gonon, Philipp; Müller, Hans-Joachim (Hrsg.): Einführung in die Berufspädagogik. 2. Auflage. UTB GmbH. Stuttgart, S. 13-73.
Bundesagentur für Arbeit (2022): Deine alternative Berufsausbildung. Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE). Informationsbroschüre. Abrufbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013212.pdf (16.12.2023).
Bundesagentur für Arbeit (2010): Fachkonzept für Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich in Werkstätten für behinderte Menschen. 21.06.2010. Abrufbar unter: https://www.arbeitsagentur.de/datei/dok_ba013436.pdf (30.12.2023).
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für behinderte Menschen e.V. (BAG WfbM) (07.03.2019): Fachkonzept weiterhin gültig. Abrufbar unter: https://www.bagwfbm.de/article/3857 (18.12.2023).
Don Bosco (2023a): Berufliche Bildung. Übersicht. Abrufbar unter: https://sannerz.donbosco.de/Berufliche-Bildung (16.12.2023).
Don Bosco (2023b): Berufliche Bildung. Berufliche Bildung. Abrufbar unter: https://sannerz.donbosco.de/Berufliche-Bildung/Berufliche-Bildung (16.12.2023).
Hand in Hand (2023): Hand in Hand. Ambulant betreutes Wohnen. Abrufbar unter: https://www.handinhand-rz.de/ (28.12.2023).
HIBB (2023a): Berufsvorbereitungsschule. Abrufbar unter: https://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsvorbereitung/berufsvorbereitungsschule/(04.11.2023).
HIBB (2023b): Dualisierte Ausbildungsvorbereitung. Abrufbar unter: https://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsvorbereitung/berufsvorbereitungsschule/bildungsangebote-fuer-migrantinnen-und-migranten/ (04.11.2023).
HIBB (2023c): Ausbildungsvorbereitung für Migranten. Abrufbar unter: https://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsvorbereitung/berufsvorbereitungsschule/bildungsangebote-fuer-migrantinnen-und-migranten/ (04.11.2023).
HIBB (2023d): Produktionsschulen. Abrufbar unter: https://hibb.hamburg.de/bildungsangebote/berufsvorbereitung/berufsvorbereitungsschule/produktionsschulen/ (04.11.2023).
Knoche, Thomas (2022): Grundsätze, Aufbau des SGB III. In: Grundlagen – SGB III: Arbeitsförderung. Textausgabe mit praxisorientierter Einführung. Walhalla Fachverlag. Regensburg, S. 10.
Myschker, Norbert (2018): Pädagogische Institutionen für Kinder und Jugendliche mit Verhaltensstörungen. Berufspädagogische Institutionen. In: Myschker, Norbert; Stein, Roland (Hrsg.): Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen: Erscheinungsformen - Ursachen - Hilfreiche Maßnahmen. 8. Auflage. Verlag W. Kohlhammer. Stuttgart, S. 424-429.
Bundesarbeitsgemeinschaft Werkstätten für Behinderte Menschen e.V. (2020): Schlussbericht EVABI. Berichtzeitraum 01.01.2018 - 29.02.2020. Evaluation harmonisierter Bildungsrahmenpläne in der Beruflichen Bildung von Werkstätten. Frankfu
Migrationspädagogische Linie
Postertitel: Migrationspädagogik
Autor:innen: Celina Ackermann, Emily Cohrs, Anna-Lena Blohm, Arzum Demir, Ahmet Mican, Emma Thiele
Alternativtext:
Hinweis zum Alternativtext
Zur besseren Lesbarkeit und zur Unterstützung der Barrierefreiheit wird in diesem Alternativtext das generische Maskulinum verwendet. Die in dieser Arbeit verwendeten Personenbezeichnungen beziehen sich – sofern nicht anders kenntlich gemacht – auf alle Geschlechter.
Grundaufbau des Posters
Das Poster gliedert sich in drei Abschnitte. Der erste Abschnitt im oberen Viertel des Posters umfasst die Überschrift, die Autoren sowie einen Tipp für Studierende. Hinzukommend ist in der rechten oberen Ecke eine Abbildung von vier Armen mit unterschiedlichen Hautfarben zu sehen. Die Arme bilden gemeinsam ein Viereck, das auf die Vielfalt der Menschen und die Relevanz der Migrationspädagogik hinweisen soll.
Der zweite Abschnitt, in der Mitte des Posters, beinhaltet sechs Inhaltsbereiche. Die Inhaltsbereiche sind in zwei Reihen mit jeweils drei nebeneinander angeordneten Inhaltsblöcken angelegt. In der oberen Reihe sind die Inhaltsblöcke zu den theoretischen Grundlagen der Migrationspädagogik zu finden. In der unteren Reihe behandeln der linke und der mittlere Inhaltsblock die Migrationspädagogik in Bezug auf die Schule und die Schüler. Im rechten Inhaltsblock in der unteren Reihe geht es um die Explorationserfahrungen in dem Handlungsfeld der Migrationspädagogik.
Im unteren Viertel, dem letzten Abschnitt des Posters sind die Literaturangaben zu finden.
Inhalt des Posters
Inhaltsbereich eins, Aufgaben und Ansprüche:
Die migrationspädagogische Linie verfolgt kein bestimmtes Konzept mit festen Vorgaben. Vielmehr verfolgen Organisationen und Institutionen das Ziel, Mechanismen in pädagogischen Settings aufzudecken, die zur Zuschreibung von Identitäten in die entsprechenden natio-ethno-kulturellen Zugehörigkeiten beitragen. Diese Mechanismen sollen verstanden, hinterfragt und kritisiert werden. Das Handlungsfeld zielt auf die Entwicklung der sozialen Wertschätzung, der Sensibilisierung für kulturelle Diversität sowie die Förderung interkultureller Pädagogik ab. Denn durch eine grundsätzliche kritische, achtsame und wertschätzende Haltung wird das Bewusstsein über vorhandene rassistische Machtverhältnisse gefördert. Ferner können auf diese Weise Räume für die Anerkennung und Thematisierung von Rassismuserfahrungen sowie für progressive Entwicklungen entstehen. Im schulischen Kontext kann die Migrationspädagogik als Querschnittsperspektive verstanden werden, welche für das pädagogische Handeln und besonders im Hinblick auf die Inklusion gewinnbringend ist. Durch den Anspruch, die Diversität anzuerkennen und Chancengleichheit sowie Bildungsgerechtigkeit zu erzielen, ergeben sich in der Migrationspädagogik verschiedene Aufgaben in Bildungseinrichtungen. Dazu gehören beispielsweise Lehrkräftefortbildungen, die danach streben, dass sich Lehrkräfte interkulturelle Kompetenzen sowie neue und angemessene Lehrmethoden aneignen, um den heterogenen Bildungsbedürfnissen der Schülerschaft gerecht zu werden.
Inhaltsbereich zwei, Institutionen und Organisationen:
Die Migrationspädagogik erstreckt sich über zahlreiche Bereiche und ist in diversen Institutionen und Organisationen zu finden. Die Bandbreite der Organisationen erstreckt sich von Schulen über Integrations- und Migrationsdienste bis hin zu Nichtregierungsorganisationen (NGOs). Diese setzen sich für eine Umsetzung der migrations- und geschlechtersensiblen pädagogischen Ansätze ein und wollen bessere Partizipationsrechte und Chancen ermöglichen. Beispielsweise werden innerhalb der Organisationen auch Bildungsberatungen und Sprachkurse sowie geschlechterspezifische Unterstützungen angeboten.
Folgend einige Beispiele von Organisationen und Institutionen, in denen die Migrationspädagogik zu finden ist:
· Schule und Schulbehörde (z. B. IVK )
· Forschungsinstitute und Universitäten
· Integrations- und Migrationsdienste (z. B. Jugendmigrationsdienst )
· Migrantenselbstorganisationen (z. B. Karola e. V. )
· Internationale Organisationen (z. B. Europäische Union )
· Lehrkräftefortbildungsinstitute
Inhaltsbereich drei, Rahmenbedingungen:
1. Grundgesetz (GG): Das GG bildet die Basis und definiert grundlegende Prinzipien für alle Bürger, unabhängig von Herkunft und Geschlecht.
2. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Auf Bundesebene verankert, schützt vor Diskriminierung und fördert die Gleichbehandlung in verschiedenen Lebensbereichen, darunter auch Bildung.
3. Integrationsgesetze auf Bundes- und Landesebene: Diese Gesetze zielen darauf ab, die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund zu fördern und rechtliche Rahmenbedingungen dafür zu schaffen.
4. Schulgesetze der Bundesländer: Jedes Bundesland hat eigene Schulgesetze, die den Umgang mit Vielfalt und die Förderung von Schülern mit Migration regeln.
5. Europäische Richtlinien: Diese können die Gleichbehandlung und Integration fördern und auch das Bildungswesen in Bezug beeinflussen, wenn sie umgesetzt werden. Diese Gesetze und Regelungen bilden zusammen einen rechtlichen Rahmen, der Bildungseinrichtungen Anleitungen zum Umgang mit Migration sowie zur Unterstützung und Integration der Schüler bietet.
Inhaltsbereich vier, Relevanz für inklusive Regelschulen:
Inklusive Schulprogramme spielen eine entscheidende Rolle in der Gestaltung einer Bildungsumgebung, die die Vielfalt der Schülerschaft widerspiegelt sowie Chancengleichheit fördert. Ein Schlüsselaspekt solcher Programme ist die kulturelle Sensibilisierung und Diversität und die damit verbundene individuelle Förderung sowie Unterstützung von Schülern mit Migrationshintergrund. Dabei sollten inklusive Schulprogramme darauf abzielen, die spezifischen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen zu erkennen und zu erfüllen. Dies kann beispielsweise die Gewährleistung von additiver Sprachförderung- und Unterstützung sowie kultureller Beratung und individuell auf das spezifische Kind angepasste pädagogische Maßnahmen beinhalten. In diesen Prozess sollten Lehrkräfte, Schüler und Eltern ex aequo einbezogen werden, damit ein tiefgründig und fundiertes Verständnis für verschiedene Kulturen und Hintergründe entwickelt werden kann. Ein besonderer Fokus in inklusiven Schulprogrammen sollte auf der Sprachbildung liegen, weshalb diese in den Hamburger Bildungsplänen eine Querschnittsaufgabe aller Fächer darstellt: “Bildungs- und fachsprachliche Kompetenzen sind eine zentrale Voraussetzung für das Lernen und einen erfolgreichen Schulbesuch. Sie bilden die Basis für gesellschaftliche Teilhabe sowie den persönlichen und beruflichen Werdegang” (Hamburger Bildungspläne 2022).
Inhaltsbereich fünf, Bedeutung für Schüler (Lernen/EsE):
· Kultursensible Lehrmethoden: Das Handlungsfeld Migrationspädagogik berücksichtigt kulturelle Vielfalt und fördert Lehrmethoden, die auf die Bedürfnisse von Schülern mit Migrationshintergrund abgestimmt sind, insbesondere wenn sie einen Schwerpunkt in Lernen und emotional-sozialer Entwicklung (EsE) haben.
· Die Sprachförderung legt einen Fokus auf die Förderung der sprachlichen Entwicklung, um Barrieren zu überwinden und eine bessere Integration in den Unterricht zu ermöglichen.
· Interkulturelle Kompetenzen: Das Handlungsfeld unterstützt die Entwicklung interkultureller Kompetenzen, sowohl bei Schülern als auch bei Lehrkräften, um ein positives und inklusives Lernumfeld zu schaffen.
· Unterstützung durch interkulturelle Pädagogik: Schüler mit einem zugeschriebenen Schwerpunkt in Lernen und EsE erhalten durch interkulturelle Pädagogen gezielte Unterstützung, um ihre besonderen Bedürfnisse besser zu adressieren.
Inhaltsbereich sechs, Erfahrungen der Exploration:
Wir absolvieren die Erkundung an verschiedenen großen (z. B. Jugendmigrationsdienst) und kleinen (z. B. Sprachschule) Organisationen. Durch den kurzfristig erhaltenden kleinen Zeitrahmen für die Bewerbung, war es eine Herausforderung eine Institution/Organisation für die Erkundung zu finden. Die meisten von uns haben ihren Praktikumsplatz über Bekannte gefunden.
In unseren verschiedenen Erkundungen sind wir unterschiedlichen Akteuren begegnet, darunter vielen Lehrkräften, Sozialarbeitern oder -pädagogen sowie Menschen mit Migrationshintergrund. Ferner sind uns Kinder und Jugendliche begegnet, die durch verschiedene Faktoren den schulischen Anschluss verloren haben und infolgedessen als ‚lernschwach‘ und ‚verhaltensauffällig‘ bezeichnet werden. Auch Mentoren, die einen ähnlichen kulturellen Hintergrund wie die Kinder und Jugendlichen haben, durften wir kennenlernen.
Literatur
Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (2016): Bundesministerium für Arbeit und Soziales, online [abgerufen am 15.12.2023].
Behörde für Schule und Berufsbildung (Hg.) (2018): Die schulische Integration neu zugewanderter Schülerinnen und Schüler. Rahmenvorgaben für die Vorbereitungsklassen an allgemeinbildenden Schulen. Unter Mitarbeit von Sabine Bühler-Otten, Andreas Heintze und Eric Vaccaro. Online verfügbar [zuletzt geprüft am 29.12.2023].
Bengel, Angelika (2021): Schulentwicklung Inklusion: Empirische Einzelfallstudie eines Schulentwicklungsprozesses. Bildungspläne Hamburg: Online verfügbar [Letzter Zugriff: 04.11.2023].
Das Grundgesetz Die Basis unseres Zusammenlebens (2016): Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, online [abgerufen am 14.12.2023].
Dirim, Inci (2023): Migrationspädagogik. In: Huber, M.; Döll, M. (Hg.): Bildungswissenschaft in Begriffen, Theorien und Diskursen. Wiesbaden: Springer Fachmedien.
Europäische Kommission/EACEA/Eurydice (2019): Integration von Schülern mit Migrationshintergrund an Schulen in Europa: nationale politische Strategien und Maßnahmen. Eurydice-Bericht. Luxemburg: Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union. Online verfügbar [zuletzt aktualisiert am 29.12.2023].
Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA) (2019): Integration von Schülern mit Migrationshintergrund an Schulen in Europa. Nationale politische Strategien und Maßnahmen. Online verfügbar [zuletzt aktualisiert am 29.12.2023].
Gogolin, I. (2003): Chancen und Risiken nach PISA - über die Bildungsbeteiligung von Migrantenkindern und Reformvorschläge. In: Auernheimer, G. (Hrsg.), Schieflagen im Bildungssystem. Die Benachteiligung der Migrantenkinder. Opladen: Leske+Budrich, S. 33-50.
Gogolin, I./Krüger-Potratz, M. (2006): Einführung in die interkulturelle Pädagogik. Opladen/Farmington Hills: Leske+Budrich.
Informations- und Dokumentationszentrum für Antirassismusarbeit e. V. (Abk.: IDA) (Hg.) (o. D.): Von der Ausländerpädagogik über die interkulturelle Pädagogik zur Migrationspädagogik. Online verfügbar [zuletzt geprüft am 01.11.2023].
Jugendmigrationsdienste (JMD): Online verfügbar [zuletzt geprüft am 29.12.2023].
KAROLA Internationaler Treffpunkt für Frauen & Mädchen e.V.: Online verfügbar [zuletzt geprüft am 29.12.2023].
Mecheril, P. (Hg.) (2016): Handbuch Migrationspädagogik. Unter Mitarbeit von V. Kourabas und M. Rangger. Weinheim und Basel: Beltz Verlag.
Paul Mecheril, Maria do Mar Castro Varela, Inci Dirim, Annita Kalpaka, Claus Melter (2010): Migrationspädagogik. Beltz Verlagsgruppe, 69 469 Weinheim, ISBN: 9783407290748.
Zu den Auswirkungen der Migration auf das Hamburger Schulwesen (o. D.): hamburg.de, online.
hamburg.de, online.
Schulpädagogische Linie
Postertitel: Geschichte der sonderpädagogischen Förderung
Autor:innen: Laura Gesing, Anna-Lena Rebell und Neele Carstensen
Alternativtext:
Vor 1933
· Im 16. Jahrhundert verbreitete sich zunehmend die „Deutsche Schule“ (Myschker 1983, 121) im Zuge der Reformation (vgl. ebd.)
· Unterrichtung aller Schüler gemeinsam in einer Klasse von 100 oder mehr Schüler (vgl. ebd., 122)
· Erste Hilfsmaßnahmen für „Lernschwache“, „Intelligenzschwache“ oder „Schwachbefähigte“ (ebd.)
· 1559 erste Landesschulordnung mit einem Abschnitt über die Deutsche Schule ist die Wüttenbergische Ordnung des Herzogs Christoph. Darauf folgt die Kursächsische aus dem Jahr 1580 (vgl. ebd., 121)
· 1657: Veröffentlichung der „Didactica magna“ (ebd., 122) von Amos Comenius, welcher bereits die Notwenigkeit einer Förderung von Schülern erkennt, die „von Natur aus schwach und stumpfsinnig sind“ (ebd.)
· Comenius kann als Begründer des Hilfsschulgedankens gesehen werden (vgl. ebd.)
· Johann Ignaz entwickelte 1773 sonderpädagogische Anweisungen und Grundsätze, welche aufgrund des praktischen Bezugs für die Schularbeit bedeutsam waren (vgl. ebd.)
· Im 19. Jahrhundert wurde durch mehrere Schriften die Wichtigkeit einer differenzierten Beschulung je nach intellektuellen Möglichkeiten ebenso deutlich, wie die Möglichkeit, dass Schüler mit Lernschwäche mit Hilfe adäquater Methoden sowie der „Zuwendung und Haltung des Lehrers“ (ebd., 124) lernen können (vgl. ebd.).
· Erste Nachhilfeklassen wurden 1867 in Dresden gegründeter Förderung der Schüler*inn mit niedrigeren intellektuellen Fähigkeiten, die aber nicht so ausgeprägt waren, dass sie in eine „Idiotenanstalt“ gepasst hätten (vgl. ebd., 128f.)
· Das Ziel war es hier, die Schüler für die Volksschule zu befähigen und wenn dies nicht machbar schien, für das Leben vorzubereiten (vgl. ebd., 129f.)
· Ende des 19. Jahrhunderts gründeten sich die ersten Hilfsschulen, für Schüler mit „Geistesschwäche“ (vgl. ebd., 130ff.)
· 1898: Gründung des „Verbands der Hilfsschulen Deutschland (VdHD)“ (ebd., 135).
· In den 1920er Jahren bekamen die Erziehungsklassen, Beobachtungsklassen und Kleinklassen die Aufgabe die Schüler, welche nicht mehr im regulären Schulwesen tragbar waren für 2 - 4 Jahre zu ändern, um sie danach wieder zurückschulen zu können (vgl. Myschker, Stein 2018, 27)
1933 bis 1945
· „In der deutschen Bevölkerung, auch in Hilfsschullehrerkreisen, wurde unter dem Einfluß der nationalsozialistischen Ideologie die Frage immer laut: „Welchen Zweck hat es Arbeit, Mühe und Kosten für die Ausbildung der Anormalen und für ihre Vorbereitung auf eine Verwendung im wirtschaftlichen Leben aufzuwenden, wenn Millionen von normal oder sogar gut Begabten keine Verwendung im öffentlichen Leben finden können?” (Die Hilfsschule 1932, 206) “in (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 153). Die humanitären Ideale gingen bereits vor Hitlers Machtergreifung verloren.
· Mit Hitlers Machtübernahme am 30. Januar 1933 setzte sich der Abbau der Hilfsschulen weiter fort. Es wurden Kürzungen vorgenommen, die den „Gutbegabten“ zugute kamen und zulasten der „Schwachbegabten“ gingen (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 154).
· Der VdHD wurde aufgelöst und als Reichsfachschaft V in den Nationalsozialistischen Deutschen Lehrerbund (NSLB) integriert (vgl. ebd.).
· Am 14. Juli 1933 wurde das Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses erlassen. Nach Paragraph 1 Abschnitt 1 konnte eine Sterilisation durch einen chirurgischen Eingriff bei erbkranken Personen durchgeführt werden. „In Abschnitt 2 wird neben Schizophrenie, dem zirkulären Irrsinn, der erblichen Fallsucht, dem erblichen Veitstanz, der erblichen Blindheit, der erblichen Taubheit und schwerer körperlicher Missbildung auch angeborener Schwachsinn als Erbkrankheit bezeichnet.“ (vgl. ebd.).
· Die Lehrer der Hilfsschule erhielten die Aufgabe, Gutachten zu erstellen und Unterlagen zur Unterstützung der Umsetzung des Gesundheitsgesetzes bereitzustellen. Zwischen 1934 und 1936 wurden 168.989 Menschen aufgrund von angeborenem Schwachsinn sterilisiert (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 155).
· Die Allgemeine Anordnung über die Hilfsschulen im Preußen im April 1938 untersagte die Einrichtung von Sammelklassen für bildungsunfähige Kinder. Die bereits ausgeschulten bildungsunfähige Kinder wurden daraufhin in Euthanasie-Programmen erfasst und seit 1939 in großem Umfang getötet (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 156).
Nach 1945
· Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reiches waren viele Schulen entweder zerstört oder zweckentfremdet worden. Es herrschte akuter Personalmangel, da Lehrer entweder verstorben, in Gefangenschaft geraten oder aufgrund ihrer Vergangenheit als ehemalige Nationalsozialisten von den Besatzungsmächten nicht zum Dienst zugelassen wurden. Die Mehrheit der Lehrkräfte befand sich zudem kurz vor der Altersgrenze für die Pensionierung (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 157f.).
· Im Gründungsjahr der Bundesrepublik Deutschland entstand als Nachfolgeorganisation des VdHD mit dem Namen VDH (Verband Deutscher Hilfsschulen) (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 158).
· Der Neuanfang gestaltete sich in den verschiedenen Bundesländern recht unterschiedlich: Während in einigen die Gesetze der NS-Zeit außer Kraft gesetzt wurden, versuchte man in anderen die Kontinuität beizubehalten (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 157).
· 1946 werden in Berlin Hilfsschullehrer wieder ausgebildet. Inhalt und Umfang waren aber nicht vergleichbar mit der Ausbildung von 1933 (vgl. ebd.).
· Im Juli 1954 wird eine Denkschrift zum Ausbau des heilpädagogischen Sonderschulwesens verfasst. Das Sonderschulwesen gliedert sich in acht verschieden Sonderschulen. Durch die einstimmige Entschließung der Denkschrift wird die Hilfsschule als selbstständiges Schulsystem unter eigener Leitung im Rahmen des allgemeinen Schulsystems anerkannt (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 158).
· Im Jahr 1955 erfolgte die Umbenennung des Verbands deutscher Hilfsschulen in Verband deutscher Sonderschulen. Die Bezeichnung für die Schülerschaft änderte sich dabei zu Lernbehinderte. Diese Neubezeichnung wurde 1960 von der KMK in einem Gutachten der Neuordnung des Sonderschulwesens übernommen. In dieser Neuordnung wird die Legitimation der Sonderschulen nicht allein auf historischer Schuld begründet, sondern auch auf drei Motiven basierend: dem humanitären, dem ökonomischen und dem schulorganisatorischen Motiv (vgl. Eller-Rüttgardt 2019, 162f.).
Gegenwart und Zukunft
· Individueller Unterstützungsbedarf heute: Basis für weitere Fördermaßnahmen (vgl. Heimlich 2022, 131)
· § 12 Hamburger Schulgesetz - Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischen Förderbedarf haben das Recht, allgemeine Schulen zu besuchen. Gemäß Satz 1 haben sie Anspruch auf besondere Förderung (vgl. Behörde für Schule und Berufsbildung 2023, 16)
· Bedeutet für die allgemeinbildenden Schulen: Vom integrativen Unterricht (Sonderbeschulung von Schüler*innen mit Lernbehinderung an integrativer Schule) hin zu inklusivem Unterricht (auf alle Heterogenitätsdimensionen ausgerichtet, Verzicht auf jede Form der Aussonderung) (vgl. Heimlich 2020, 78ff.)
· Doch: Gemäß § 12 Satz 1 haben Schüler*innen mit sonderpädagogischen Förderbedarf Anspruch auf besondere Förderung (vgl. Behörde für Schule und Berufsbildung 2023, 16). Grundlage ist die Diagnostik:
o Testdiagnostik: quantitativ – bspw. Intelligenztests (vgl. Heimlich 2022, 133ff.).
o Förderdiagnostik: qualitativ - Weiterentwicklung von vorhandener Potentialen des Kindes. Probleme und Bedingungsfaktoren werden untersucht (vgl. ebd., 136).
· Sonderpädagogisches Gutachten fasst Befunde zusammen – Basis aber keine Anleitung für Förderplanung (vgl. ebd., 139).
· Aktuelle Tendenzen: Förderdiagnostik entwickelt sich hin zu Lernprozessbegleitung – fortlaufende Anpassungen von Fördermaßnahmen an den Lernfortschritt möglich (vgl. ebd., 138). Digitale Tools wie Lemuvi oder Splint unterstützen dies:
o Levumi: Onlineplattform zum Lern-Verlaufs-Monitoring, bietet aktuelle Lernverlaufstests an sowie deren (grafische) Auswertung (vgl. Gebhardt et al. 2016, 447)
o Splint: Onlineplattform zur Unterstützung für die sonderpädagogische Förderung, die Fachdiagnostik sowie zur individuellen Beobachtung (vgl. Inklusion-Digital GmbH, 2023)
Zukunftsperspektive: Einladung zum Diskutieren
Wird zukünftig noch sonderpädagogische Expertise benötigt, wenn alle Schüler*innen gemäß ihren individuellen Bedürfnissen gefördert sowie Kategorisierungen wie „behindert“ und „nichtbehindert“ wegfallen? Oder steht sich die Sonderpädagogik hier im Weg, weil sie sich dann selbst überflüssig machen würde?
Alternativtext
Unterhalb des Logos der Universität Hamburg sowie der Kennzeichnung der entsprechenden Fakultät für Erziehungswissenschaft erstreckt sich ein dunkelblauer, nach rechts hin dunkler werdendem Balken, auf dem mit großer weißer Schrift folgende Überschrift steht: „Geschichte der sonderpädagogischen Förderung“. Etwas kleiner darunter stehen ebenso in weiß geschrieben die Namen der Autorinnen des Posters: Laura Gesing, Anna-Lena Rebell und Neele Carstensen.
Hiernach sind fünf Textblöcke zu sehen, die vertikal und abwechselnd versetzt angeordnet sind. Die ersten vier Textblöcke befassen sich inhaltlich mit dem Thema und sind nach den Zeitpunkten aufgeteilt: vor 1933, 1933 bis 1945, nach 1945 sowie Gegenwart und Zukunft. Die Texte sind mit schwarzem Text auf hellblau unterlegten Blöcken. Neben dem Text, abwechselnd und beginnend rechts daneben, steht in einem dunkelblauen Kreis mit weißer Schrift die Überschrift des Textblocks. Folgend ist die Überschrift links, dann wieder rechts und so weiter.
Der fünfte Textblock beinhaltet das Literaturverzeichnis. Der Titel ist hier ähnlich wie die Überschrift in einem dunkelblauen, nach rechts dunkler werdenden Balken mit weißer Schrift illustriert. Hierunter steht auf hellblauen Hintergrund das Inhaltsverzeichnis. Links daneben der QR-Code.
Kriminalpädagogische Linie
Postertitel: Kriminalpädagogische Linie
Autor:innen: Kimberly Conze, Clarissa Lamm, Anna M. Schwarz und Dennis Schwarz
Alternativtext:
Fragestellung: Wie gestalten Institutionen im Bereich der Gewaltprävention und -intervention den Umgang mit gewalttätigen Kindern und Jugendlichen? Welche Rolle spielt die Schule in diesem Kontext?
Grundaufbau des Posters:
Das Poster ist in der Größe DIN A Null angefertigt. Durchgehend wird die Schriftart Arial verwendet. Der Titel des Posters lautet Kriminalpädagogische Linie und steht zentriert in großer schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund ganz oben. Darunter befindet sich in halb so großer Schrift, ebenfalls zentriert und in schwarzer Schrift auf weißem Hintergrund die Fragestellung Wie gestalten Institutionen im Bereich der Gewaltprävention und -intervention den Umgang mit gewalttätigen Kindern und Jugendlichen? Welche Rolle spielt die Schule in diesem Kontext?
Unter der Fragestellung werden in halb so großer Schrift die Autoren und Autorinnen Kimberly Conze, Clarissa Lamm, Anna M. Schwarz und Dennis Schwarz genannt.
Der fachliche Inhalt des Posters ist in acht unterschiedlich große Blöcke aufgeteilt. Für die Schriftgröße wurde fünfundzwanzig gewählt. Unter den Namen der Autoren und Autorinnen befinden sich zwei gleich große Textblöcke nebeneinander. Der linke Block befasst sich mit der Historie und Entstehungsgeschichte der kriminalpädagogischen Linie. Der Textblock rechts daneben benennt aktuelle Zahlen und Fakten zur Jugendkriminalität. Zentriert unter diesen beiden Textblöcken befindet sich der dritte Block, der die Risikofaktoren für Jugendkriminalität zusammenfasst. Darunter und somit in der Mitte des Posters sind drei Textblöcke nebeneinander zu finden, die tabellenförmig angeordnet und farblich grau hinterlegt sind. Die Schriftfarbe der Überschrift der einzelnen Tabellenspalten ist weiß, die Textfarbe wiederum schwarz. Die Überschrift des linken Textblocks lautet Gewaltprävention an Schulen. Die Überschrift des Blocks in der Mitte lautet Beratungsstelle Gewaltprävention. Die Überschrift des rechten Textblocks heißt Kooperation zwischen Schule und Polizei. Unter dieser Tabelle wurde wiederum eine weitere Tabelle eingefügt, die zwei Spalten beinhaltet und in dem gleichen Farbkonzept erstellt wurde. Hier werden die Informationen aus zwei unabhängigen Interviews ausformuliert. Der linke Block fasst die Informationen aus dem Interview mit der Jugendgerichtlichen Unterbringung zusammen. Der rechte Block gibt die Informationen aus dem Interview mit der Jugendgerichtshilfe wieder. Abschließend folgt linksbündig das Quellenverzeichnis in kleiner Schrift unterhalb der Tabelle. Neben dem Quellenverzeichnis ist der QR-Code zu sehen.
Inhalt des Posters
Textblock oben links: Historie und Entstehungsgeschichte der kriminalpädagogischen Linie
Bis zum dreizehnten Jahrhundert wurde kein Unterschied zwischen Jugend- und Erwachsenenstrafrecht gemacht. Fünfzehnhundertfünfundneunzig wurde das erste Zuchthaus für Jugendliche gegründet. Im Vordergrund standen harte Arbeit, strenge Zucht und Unterricht, sowie Seelsorge, Spiel und Sport. Achtzehnhunderteinundsiebzig wird eine Strafunmündigkeit für Kinder bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres festgesetzt und eine nur bedingte Strafmündigkeit bei Jugendlichen bis siebzehn Jahre. Anfang des neunzehnten Jahrhunderts etablierten sich die ersten deutschen Gefängnisschulen. Neunzehnhundertzwölf wurde das erste deutsche Jugendgefängnis errichtet. Zehn Jahre später wurde das Jugendwohlfahrtsgesetz auf den Weg gebracht, Neunzehnhundertdreiundzwanzig verabschiedete man das Jugendgerichtsgesetz, welches den Erziehungsgedanken im Strafvollzug verstärkte. Das JWG wurde Neunzehnhundertneunzig zum Kinder- und Jugendhilfegesetz umgewandelt, während das JGG bis heute besteht. Der heutige Jugendstrafvollzug macht weitestgehend von dem im JGG vorgesehenen Jugendstrafvollzug Gebrauch. Gefängnisschulen setzen sich bis heute nicht durch, in den letzten Jahren wurde der Jugendstrafvollzug dahingehend verändert, dass mehr und mehr ausländische und erwachsene Straftäter einsitzen.
Textblock oben rechts: Aktuelle Zahlen und Fakten
Nach dem Statistikamt Nord wurden im Jahr Zweitausendzwanzig in Hamburg siebenhundertzwölf Personen wegen Gewaltdelikten verurteilt. Von diesen erhielten einundzwanzig Prozent eine Freiheits- oder Jugendstrafe ohne Bewährung. In vierzig Prozent der Fälle wurde die verhängte Freiheits- beziehungsweise Jugendstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Achtzehn Prozent der Verurteilten kamen mit einer Geldstrafe nach allgemeinem Strafrecht, also Erwachsenenstrafrecht, davon und bei einundzwanzig Prozent verhängten die Gerichte erzieherische Sanktionen des Jugendstrafrechts. Dieses Zitat wurde vom Statistikamt Nord aus dem Jahr Zweitausendzwanzig übernommen.
Aus der Statistik ergibt sich, dass von den schuldig gesprochenen Gewalttäterinnen und Gewalttätern siebzehn Prozent zum Tatzeitpunkt Jugendliche, also mindestens vierzehn bis maximal achtzehn Jahre alt waren. Weitere dreizehn Prozent waren Heranwachsende, die achtzehn bis maximal einundzwanzig Jahren alt waren. Der Anteil der Frauen darunter lag bei zehn Prozent.
Vierundvierzig Prozent der Verurteilten waren ausländische Staatsangehörige. Bereits vorbestraft waren vierundfünfzig Prozent. Neunundzwanzig Prozent der Schuldsprüche ergingen nach den Bestimmungen des Jugendstrafrechts. Dies betraf nicht nur alle Jugendlichen, sondern mit achtundneunzig Prozent auch fast alle Heranwachsenden. Die meisten Schuldsprüche erfolgten wegen gefährlicher Körperverletzung mit siebenundsechzig Prozent, sowie wegen räuberischer Erpressung, Raubes oder schweren Raubes mit fünfundzwanzig Prozent.
Einzelner Textblock: Risikofaktoren für Jugendkriminalität
Nach Burrmeister aus dem Jahr Zweitausendsieben auf Seite Vierzehn sind die größten Risikofaktoren für Jugendkriminalität zum Beispiel schwierige familiäre Verhältnisse. Darunter fallen beispielsweise Kriterien, wie keine geeignete Bezugsperson, keine Geborgenheit und so weiter. Auch Armut und Arbeitslosigkeit, ungünstige Wohnsituation und ein sozial randständiges Wohnumfeld, Zugehörigkeit zu kriminellen Jugendgruppen, Tolerierung von Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung sowie negative Medieneinflüsse zum Beispiel durch Zeitungsberichte, gewaltverherrlichende Filme oder Computerspiele gehören zu den Risikofaktoren.
Textblock mittig links: Gewaltprävention an Schulen
Es existieren vielfältige Gewaltpräventionsprogramme für Hamburger Schulen, wobei die meisten von der Beratungsstelle Gewaltprävention geplant und realisiert werden.
Für Grundschulen gibt es zum Beispiel das sogenannte Smartteam. Das Smartteam ist ein Kindertraining zum Schutz vor Missbrauch und Übergriffen sowie zur Gewaltprävention und Selbstbehauptung. Es soll Kinder dazu befähigen, in unangenehmen Situationen auf sich aufzupassen sowie sicher und selbstbewusst zu handeln. Die Kinder sollen zum Beispiel lernen, was sie tun können, wenn sie geärgert werden oder jemand ihnen ein schlechtes Gefühl macht. Es geht um Aspekte wie das Grenzen setzen, Bescheid sagen und Hilfeholen.
Die Gewaltprävention im Kindesalter unterstützt Kinder dabei, soziale Kompetenzen sowie Handlungsalternativen zu dissozialen Verhaltensweisen zu erlernen. Sie wird von der Behörde für Schule und Berufsbildung und von der Sozialbehörde organisiert. Die Maßnahmen zielen darauf, frühzeitig aggressive, dissoziale Verhaltensauffälligkeiten und Risikofaktoren bei Kindern und ihrem Umfeld, die auf Verfestigung des Verhaltens schließen lassen, zu erkennen und gewaltpräventiv wirksame Hilfen frühzeitig einzuleiten. Hierfür gibt es in jedem Hamburger Bezirk ein Team aus Fachkräften des A S D und dem R e B B Z.
An im schulischen Kontext gewaltauffällig gewordene Jugendliche richtet sich das schulische Anti-Gewalt-Training Cool in School. Es soll den Jugendlichen dabei helfen, mit Wut und Enttäuschung umzugehen, Bedürfnisse zu spüren und zu äußern sowie Konflikte gewaltlos zu klären. Das Angebot ist mit dem Schulalltag eng vernetzt. Lehrkräfte können eine Qualifikation zur und zum Cool in School Trainerin oder Trainer erhalten und das Coolnesstraining an ihren Schulen etablieren.
Textblock mittig in der Mitte: Beratungsstelle Gewaltprävention
Die Beratungsstelle Gewaltprävention wurde Neunzehnhundertdreiundneunzig gegründet und gehört zu der Behörde für Schule und Berufsbildung Hamburg. Einer der Arbeitsschwerpunkte der Beratungsstelle liegt auf der Krisenintervention bei massiven Ereignissen, bei denen die Lehr- und Fachkräfte vor Ort Unterstützung brauchen. Ursache muss nicht Gewalt sein, sondern betrifft auch Betreuung nach Todesfällen innerhalb des Kollegiums oder der Schülerschaft. Ein zweiter Bereich ist der Präventions und Fortbildungsbereich im Sinne einer Systemqualifizierung. Hier werden Lehr und Fachkräfte der Schulen ausgebildet, um verschiedene Programme an ihren Standorten durchzuführen. Die Angebote sind sehr vielseitig, von universell präventiven Konzepten, bis hin zu selektiv und indizierten Angeboten. Zudem ist die Beratungsstelle dafür verantwortlich schulinterne Krisenteams zu schulen, zu unterstützen und zu beraten. Die Beratungsstelle veröffentlicht regelmäßig neue Handreichungen und Konzepte zum Thema Gewaltprävention und Krisenintervention und ist in der behördenübergreifenden Koordinierung aktiv. Sie ist eng mit den Institutionen Polizei, Kinder und Jugendhilfe und Kinder und Jugendpsychiatrie vernetzt. Alle Beratungs und Unterstützungsangebote sind kostenlos für alle Schulen zugänglich. Bei der Beratungsstelle sind einundzwanzig Fachkräfte unterschiedlicher Professionen angestellt, sodass in multiprofessionellen Teams agiert und gearbeitet werden kann. Es gibt eine Notfallnummer unter der die Beratungsstelle rund um die Uhr, außer an Ferientagen, erreichbar ist. So kann in Krisensituationen sofort reagiert, beziehungsweise direkt am nächsten Morgen ein Team in die Schule geschickt werden. Die Beratungsstelle bietet zudem auch Einzelfallbetreuung an, zum Beispiel bei jugendlichen Intensivstraftätern und Intensivstraftäterinnen oder im Fall von Radikalisierung. Die Beratungsstelle bezeichnet sich als Kollegium von Schulen und wünscht sich, dass Schulen die vielseitigen Angebote weiterhin nutzen und somit entlastet werden.
Textblock mittig rechts: Kooperation zwischen Schule und Polizei
Die Bekämpfung der Jugendkriminalität durch die Polizei Hamburg steuert und koordiniert der Fachstab des Landeskriminalamtes unter der Leitung des Landesjugendbeauftragten. Die Polizei steht hier für ein abgestuftes und dem Einzelfall angepasstes Maßnahmenbündel von der Bearbeitung eines Bagatelldeliktes bis hin zum täterorientierten Intensivtäterkonzept zur Verfügung. Parallel dazu ist mit den Hamburger Jugendbehörden ein Meldewesen abgesprochen, dass ein Abgleiten der tatverdächtigen Kinder und Jugendlichen in verfestigte Karrieren frühzeitig verhindern soll. Die Polizei setzt vor allem auf präventive Maßnahmen. Die Zusammenarbeit mit den Schulen hat hohe Priorität, da die Kinder und Jugendlichen hier einen großen Teil ihres Tages verbringen und somit dort ansprechbar sind. Die Polizei stellt jeder Hamburger Schule einen festen Ansprechpartner, den sogenannten Kop for ju, zur Seite. Ergänzt wird dieses Angebot durch das Präventionsprogramm mit dem Namen Kinder- und Jugenddelinquenz. In diesem Programm führen Polizeibeamte in den fünften bis achten Klassen Unterrichte zur Gewaltprävention durch. Diese Information stammt von der Internetseite der Polizei Hamburg.
Das Projekt Kop for ju ist eine Maßnahme der Zusammenarbeit von Schule und Polizei. Es soll der Verbesserung des Vertrauens, der gegenseitigen Absprache und des flächendeckenden Standards an Kooperation von Schule und Polizei dienen mit dem Ziel der Eindämmung von Jugendkriminalität. Die den Schulen fest zugeteilten Polizisten und Polizistinnen stehen im Rahmen polizeilicher Zuständigkeiten als erste Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen zur Verfügung. Insgesamt pflegt der Kop for ju regelmäßigen Kontakt zu Fachkräften, Schülern und Schülerinnen und Eltern. Er ist vor, während und nach der Schulzeit im Umfeld der Schule und auf dem Schulweg anzutreffen.
Textblock unten links: Jugendgerichtliche Unterbringung
Der Landesbetrieb Erziehung und Beratung ist der einzige Träger in Hamburg, der mit der Jugendgerichtlichen Unterbringung (JGU) eine besondere Einrichtung für die Erziehung von delinquenten jungen Menschen mit ausgeprägten Problemlagen vorhält. Die Maßnahmen der Jugendgerichtlichen Unterbringung sind Reaktion auf straffällige Handlungen von Jugendlichen und eine Form der Sanktionierung, die darauf abzielt, jugendliche Straftäter zu resozialisieren und ihre Reintegration in die Gesellschaft zu fördern. Diese Maßnahmen werden vom Jugendgericht angeordnet und können verschiedene Formen annehmen, einschließlich Jugendstrafvollzug in speziellen Einrichtungen. Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt unter Berücksichtigung des Alters, der Schwere der Straftat und der individuellen Umstände des jugendlichen Täters. Das Ziel besteht darin, eine positive Entwicklung der Jugendlichen zu fördern und weitere Straftaten zu verhindern. Die Unterbringung kann mit pädagogischen und therapeutischen Ansätzen verbunden sein, um den Jugendlichen dabei zu helfen, Verantwortung für ihre Handlungen zu übernehmen und ihre soziale Fähigkeit zu verbessern.
Die Zielgruppe sind junge Menschen zwischen 14 und 18 Jahren. Obendrein nimmt die Einrichtung auch Heranwachsende im Alter zwischen 18 und 21 Jahren im Rahmen der Aussetzung des Vollzugs der Untersuchungshaft. Im Hinblick auf die Betreuung, stehen den Heranwachsenden jedoch im Regelfall nicht mehr als drei Plätze zur Verfügung. Die folgenden Ziele der Betreuung in der Jugendgerichtlichen Unterbringung werden in der Regel nicht zeitgleich umgesetzt bzw. werden nicht jederzeit mit der gleichen Intensität und Prioritäten der Erziehungsplanung und -praxisverfolgt. Diese bauen meist aufeinander auf und orientieren sich an die individuellen Voraussetzungen, um eine drohende Untersuchungshaft und Schädigungen Dritter möglichst zu vermeiden. Die Erreichung eines Lebens ohne Straftaten steht dabei im Vordergrund. Dabei sollen die Jugendlichen Verhaltensweisen erlernen, auch in angespannten Situationen sozial angemessen und allgemein akzeptiert zu handeln und zu reagieren. Die jungen Menschen sollen erlernen die Tagesstruktur einzuhalten und den damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden. Sie sollen ihre Stärken und Fähigkeiten erkennen und diese weiterentwickeln. Die JGU setzt dabei viel auf eigenverantwortliches Handeln der jungen Menschen. Hierzu gehört auch sich in die Lage zu versetzen, dass ihr Verhalten und die damit verbundenen Wirkungen auf andere und die daraus erwachsenden Konsequenzen zu reflektieren und sich dabei insbesondere mit der Wirkung begangener Straftaten auseinanderzusetzen.
Textblock unten rechts: Jugendgerichtshilfe
Die Jugendgerichtshilfe in Hamburg ist eine sozialpädagogische Institution, die im Rahmen des Jugendstrafrechts tätig ist. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, das Jugendgericht bei der Beurteilung von straffällig gewordenen Jugendlichen zu unterstützen. Die Jugendgerichtshilfe arbeitet darauf hin, sowohl die Ursachen für strafrechtlich relevantes Verhalten zu verstehen als auch geeignete Maßnahmen zur Resozialisierung und Prävention zu empfehlen. Die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe führen Gespräche mit den Jugendlichen, ihren Familien und anderen relevanten Personen, um sozialpädagogische Diagnosen zu erstellen. Auf Grundlage dieser Diagnosen werden dann dem Jugendgericht Empfehlungen für geeignete erzieherische Maßnahmen oder Sanktionen vorgelegt. Das Ziel ist es, alternative Wege zur Strafverfolgung zu finden, die auf individuelle Bedürfnisse des Jugendlichen zugeschnitten sind. Die Jugendgerichtshilfe setzt auf Prävention und Resozialisation, um Jugendliche dabei zu unterstützen, sich positiv zu entwickeln und wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Dabei arbeitet sie eng mit anderen Institutionen, wie beispielsweise Schulen, Jugendämtern und sozialen Diensten zusammen. Sollte es bei den Jugendlichen zu einer gerichtlichen Hauptversammlung kommen, hat die JGH ein Anwesenheits- und Äußerungsrecht. Damit auf Straffälligkeit junger Menschen individuell reagiert werden kann, hält die JGH ein differenziertes Angebot ambulanter Maßnahmen nach dem Jugendgerichtsgesetz vor. Diese Maßnahmen zeigen sich durch verschiedene Angebote wie z.B. Konfliktschlichtungen im Rahmen des Täter-Opfer- Ausgleichs, Schadenswiedergutmachungen, Verkehrsunterrichte, Soziale Trainingskurse, sowie Betreuungshilfen. Die JGU überwacht die Erfüllung richterlicher Weisungen und Auflagen und teilt das jeweilige Ergebnis der Justiz mit. Sollte es dann trotz zu einer Haftstrafe führen und die Jugendlichen müssen diese antreten, so bleiben sie während dieser mit der Jugendgerichtshilfe in Verbindung. Die JGU wirkt bei der Vollzugsplanerstellung mit und beteiligt sich an den Entlassungsvorbereitungen der Anstalt.
Ganz unten: Quellen
Behörde für Schule und Berufsbildung. [online] https://www.hamburg.de/gewaltpraevention/4086342/beratungsstelle-gewaltpraevention/.
Behörde für Schule und Berufsbildung: Schulisches Anti-Gewalt-Training Cool in School ® [online] https://www.hamburg.de/cool-in-school/.
Burrmeister, J. (2007). Kriminalpädagogik im Jugendalter. Aufgabenfelder der Jugendsozialarbeit. Diplomica Verlag.
Freie und Hansestadt Hamburg: Handeln gegen Jugendgewalt. Zusammenarbeit Schule-Polizei. Cop4U. [online] https://www.hamburg.de/handeln-gegen-jugendgewalt/4340294/cop4u/.
Landesbetrieb Erziehung und Beratung (Hrsg.) [online] https://www.hamburg.de/leb/start-jgu/.
Myschker, N. & Stein, R. (2018). Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Erscheinungsformen – Ursachen – Hilfreiche Maßnahmen (8. Erweiterte und aktualisierte Ausgabe). Verlag W. Kohlhammer.
Polizei Hamburg (Hrsg.) Jugendarbeit. Bekämpfung der Jugendkriminalität. [Online]. Jugendarbeit (polizei.hamburg).
Smartteam [online] https://smart-team.de/.
Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein (Hrsg.) (2022). Gewaltkriminalität in Hamburg 2020. https://www.statistik-nord.de/fileadmin/Dokumente/Presseinformationen/SI22_022.pdf [Online abgerufen am 31.10.2023].
Kulturpädagogische Linie
Postertitel: Die Kulturpädagogische Linie. Ein Poster zum Seminarthema: Von den Lebenslagen zum Schulprogramm.
Autor:innen: Hanna Behn, Adanna Czerner, Jennifer Spiesen
Alternativtext:
Grundaufbau des Posters
Das Poster zeigt vier Inhaltsbereiche und ein Quellenverzeichnis. Im ersten Inhaltsbereich (oben in der Mitte) wird der Begriff Kultur definiert. Im zweiten Inhaltsbereich (mittig des Posters) wird der Begriff Kulturpädagogik definiert und es werden die Aufgaben des Handlungsfeldes beschrieben. Im dritten Inhaltsbereich (unten links) erfolgt ein Einblick in das Feld der Musik- und Theaterpädagogik und im vierten Inhaltsbereich (unten rechts) ein Einblick in die Demokratiepädagogik. Ganz unten befinden sich die Quellenangaben.
Inhalt des Posters
Erster Inhaltsbereich zum Kulturbegriff
Kultur beschreibt keinen statischen Zustand, sondern entwickelt sich dynamisch! Werte, Normen, Wissensbestände, Traditionen, all das und vieles mehr ist Kultur. Kulturelle Aspekte wie Deutungsmuster und Zeichensysteme besitzen zudem eine Orientierungsfunktion. Vielfältige kulturelle Aspekte und Lebensweisen können von Individuen und Gruppen selbst aktiv angenommen, abgelehnt sowie transformiert werden. Doch auch Machtverhältnisse und Fremdzuschreibungen spielen eine Rolle (vgl. Kalpaka & Mecheril 2010: 94; Leiprecht 2004: 11f.)
Bildbeschreibung: Rechts vom Text ist der Ausschnitt vom Gesicht einer Frau zu sehen, von mittig der Stirn bis zur Nase. Die Person hat jeweils ihren Zeigefinger an die Innenseite ihrer Augen gelegt. Gesicht und Finger sind mit bunten Farben bemalt.
Zweiter Inhaltsbereich zum Handlungsfeld der Kulturpädagogik
“Kulturpädagogik ist eine plurale Disziplin, die unterschiedliche, vielleicht nur begrenzt miteinander vergleichbare Ansätze und Ausformulierungen aufweist” (Fuchs 2015: 12). In der kulturpädagogischen Linie fusionieren verschiedene Formen vergangener Kulturpädagogiken, wie die geisteswissenschaftliche, die emanzipatorische und die reflexive. Die jeweilige Definition von Kulturpädagogik hängt vom Kontext, von der fokussierten Disziplin und davon ab, wie die Kernbegriffe Kunst und Kultur genutzt und definiert werden (vgl. Gloe & Oeftering 2020: 10f.). Es kann außerdem zwischen einem klassisch-bürgerlichen Kulturverständnis und Subkulturen, wie z. B. Jugendkultur, unterschieden werden (vgl. ebd.: 14-15).
Die Aufgaben des Handlungsfeldes liegen u. A. im Bereich der Emanzipation: Es können Verhaltensstrategien, Kommunikationsmittel, Deutungsmuster und Werte erlernt werden (vgl. Lewe 2009: 8, 12). Außerdem werden Wissen und Leidenschaft vermittelt und von Menschen an Menschen weitergegeben. Zum pädagogischen Vermittlungsauftrag gehört das inhaltliche und didaktische Planen und das Konzipieren von kulturpädagogischen Aktivitäten und Projekten.
Ein Beispiel für einen kulturpädagogischen Ansatz ist die Theaterpädagogik. In der Theaterpädagogik geht es um die Auseinandersetzung mit dem Selbst und der Welt in Form von Selbstbildung, ästhetischer Bildung und sozialer Bildung (vgl. Stanescu 2010: 33f.).
Der Bereich der Kulturpädagogik besitzt auch für den sonderpädagogischen Schwerpunkt Lernen Bedeutung. Heimlich (2022: 21) beschreibt: “Lernschwierigkeiten sind Ausdruck erschwerter Lebens- und Lernsituationen”. Die Kultusministerkonferenz KMK (2019: 11) beschreibt verschiedene Unterstützungsaspekte für den Schwerpunkt Lernen, für die jeweils Angebote aus der Kulturpädagogik genutzt werden können. Ein Beispiel dafür sind positive soziale Beziehungen und Zugehörigkeitsgefühle. Hierfür eignen sich besonders gemeinschaftliche Angebote, wie die Mitgliedschaft in Vereinen oder AG’s. Ein weiterer Aspekt sind Interessenprofile. Zur Förderung individueller Interessen können beispielsweise Angebote aus dem Bereich der Musik- oder Theaterpädagogik genutzt werden. Für den Aspekt der Teilhabe, sowohl gesellschaftlich als auch politisch, können Angebote aus dem Bereich der Demokratiepädagogik interessant sein.
Dritter Inhaltsbereich zur Musik- und Theaterpädagogik
Um die kulturpädagogische Linie zu erkunden, bietet die Stadt Hamburg zahlreiche Möglichkeiten und Einrichtungen. Eine dieser Einrichtungen ist die Hamburgische Staatsoper. Dort bestehen für Kinder und Jugendliche die unterschiedlichsten Angebote und Projekte, um die Welt von Musik und Theater zu erkunden. Eines davon ist das Projekt “PhiSch”, in welchem die Kinder zusammen mit Musiker*innen des Staatsorchesters verschiedene Instrumente kennenlernen und auch ausprobieren dürfen. Außerdem besteht das Angebot, Führungen durch die Hamburgische Staatsoper mitzumachen und in die diversen Räumlichkeiten sowie hinter die Kulissen des Musik- und Theaterhauses zu schauen. Des Weiteren gibt es die Möglichkeit, sich innerhalb von Familienworkshops auf den gemeinsamen Besuch einer Kinderoper vorzubereiten, wie beispielsweise auf das Stück namens “Kannst du pfeifen, Johanna?”, indem die Musik vor dem Besuch aus verschiedensten Perspektiven erforscht wird. Und es gibt noch weitere Angebote von altersgerechten Theatern und Opern, wie beispielsweise “Peter und der Wolf”, einem Musiktheater für Kinder ab fünf Jahren, oder das Musiktheater “Auf in den Urwald!” für Kleinkinder. Dabei können mitten im Geschehen Musik und Klänge erforscht werden. All jene Angebote werden nach einer bestimmten Durchlaufzeit durch neue Projekte abgelöst. So wird es nie langweilig. Doch was sind dabei eigentlich die Aufgaben der Pädagog*innen an der Hamburgischen Staatsoper? Sie kümmern sich um die unterschiedlichsten Dinge! Die Entwicklung, Gestaltung und Umsetzung von Projekten und Workshops, die Organisation und Durchführung von Proben mit Musiker*innen und Schauspieler*innen, den Austausch mit Schulen und die Planung von Besuchen sowie die Zusammenarbeit mit den Kindern selbst, um Barrieren abzubauen, Interessen zu erkunden und zu erwecken, oder neue Zugänge zur Welt von Musik und Theater zu schaffen.
Bildbeschreibung: Rechts vom Text ist eine goldfarbene Karnevalsmaske zu sehen, als eine beispielhafte Visualisierung für die aufwendigen Masken- und Bühnenbilder in der Staatsoper. Die Maske hat rundherum acht Zipfel mit kleinen Glöckchen an sich. Unterhalb des Augenausschnitts sind ein paar Notenlinien und Musiknoten zu sehen.
Vierter Inhaltsbereich zur Demokratiepädagogik
Eine bedeutende Institution aus dem Bereich der Demokratiepädagogik ist die Bundeszentrale für politische Bildung. Und auch Hamburg hat eine eigene Landeszentrale für politische Bildung. In der Landeszentrale findet man verschiedenste Materialien aus dem Bereich der politischen Bildung, sowohl für Studierende und Lehrkräfte als auch für die Schüler*innen. Außerdem beschäftigt sich die Landeszentrale mit der Konzeptentwicklung von Workshops, Planspielen und weiteren Angeboten, z. B. für Schulklassen. Darüber hinaus gibt es ein Beratungsangebot und schulinterne Fortbildungen, z. B. zu den Themen Engagement, Partizipation und demokratische Schulentwicklung. In den Zentralen für politische Bildung finden sich immer wieder auch spannende Forschungsprojekte, wie das Projekt “Vorbild” der Bundeszentrale. Das Projekt beschäftigt sich mit Demokratiebildung an Förderschulen und erforscht den engen Zusammenhang zwischen sozialer Ungleichheit und politischer Partizipation. Sie stellen dabei die Frage: Sind schulische Demokratie Erfahrungen ausreichend für das spätere gesellschaftliche Leben?
Quellenverzeichnis
Fuchs, Max (2015): Theorien der Kulturpädagogik, Möglichkeiten und Grenzen ihrer Erfassung. In: Braun, Tom, Fuchs, Max, Zacharias, WWolfgang (Hrsg.): Theorien der Kulturpädagogik. Weinheim Basel: Beltz Verlag, S. 10-17.
Gloe, Markus & Oeftering, Tonio (2020): Politische Bildung meets Kulturelle Bildung. Schnittmengen ausloten. Domänenspezifisches benennen!. In: Politische Bildung meets Kulturelle Bildung. Baden-Baden: Nomos, S. 7-16.
Heimlich, Ulrich (2022): Pädagogik bei Lernschwierigkeiten. Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen, 3. Auflage. Bad Heilbrunn: Julius Klinkhardt.
Kalpaka, Annita & Mecheril, Paul (2010): »Interkulturell«. Von spezifischen kulturalistischen Ansätzen zu allgemein reflexiven Perspektiven. In: Mecheril, Paul et. al (Hrsg.): Migrationspädagogik. Weinheim & Basel: Beltz, S. 77-98.
KMK (2019): Empfehlungen zur schulischen Bildung, Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen im sonderpädagogischen Schwerpunkt LERNEN. Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14.03.2019. https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2019/2019_03_14-FS-Lernen.pdf (zuletzt abgerufen: 12.11.2023).
Leiprecht, Rudolf (2004): Kultur – Was ist das eigentlich?. Oldenburg: IBMK.
Lewe, Christiane (2009): Das Spiel in der Kulturpädagogik. Zur Notwendigkeit der Förderung einer Spielkultur. Hamburg: Igel.
Stanescu, Mirona (2010): Theaterpädagogik: Das SAFARI-Modell von Gabriele Czerny. In: Neue Didaktik (2010) 2. Frankfurt am Main, S. 32-40.
Pädagogisch-psychiatrische Linie 1
Postertitel: Die pädagogisch-psychiatrische Linie. Ihre Geschichte, mögliche Aufgaben, Institutionen, Organisationen und ihre Rahmenbedingungen
Autor:innen: Isabel Kott, Nupelda Tural, Selinay Demiralay, Sonja David, Laura Vermeulen
Alternativtext:
Grundaufbau des Posters
Das Poster ist in zwei Bereiche unterteilt. Der obere Bereich beinhaltet den thematischen Titel des Posters. Der untere zweite Bereich ist in drei themenspezifische Spalten aufgegliedert worden.
Im oberen Bereich befindet sich das Universitäts- und Fakultätslogo, sowie der Titel, die Namen der Autor:innen und zwei Clip Art Abbildungen. Sie stellen zwei Jungen dar, einen verängstigten, schreienden und einen weinenden, verunsicherten Jungen.
Im unteren Bereich des Posters wird der Inhalt in drei Spalten aufgeteilt dargestellt.
In der ersten Spalte des unteren Bereiches wird in das Thema, indem der Begriff pädagogisch-psychiatrische Linie erklärt und auf den geschichtlichen Hintergrund eingegangen wird. Weiter werden die Aufgaben des Handlungsfeldes benannt.
Die zweite Spalte setzt sich mit möglichen Institutionen und Organisationen sowie möglichen Handlungsfeldern für die Exploration auseinander. Zudem werden die von uns ausgewählten Institution und Organisationen dargestellt.
In der dritten Spalte thematisieren wir die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Linie und abschließend folgen verwendete Quellen und Bildquellen.
Inhalt des Posters
Einleitung – die pädagogisch - psychiatrische Linie
Begriff und Entstehen
Der Begriff der pädagogisch-psychiatrischen Linie umfasst alle theoretischen und praktischen Ansätze der Pädagogik und Psychiatrie, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen mit psychischen Problemen oder Verhaltensstörungen zu fördern, um eine bestmögliche Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen.
Die Wurzeln dieser Linie liegen im 19. Jahrhundert, als festgestellt wurde, dass bei Kindern mit Verhaltensstörungen mangelnde Umwelteinflüsse eine Rolle spielen und eine geeignete Erziehung und hinreichend Zuwendung positive Effekte erzielen (vgl. Myschker 2018, S. 32).
Geschichtlicher Überblick
Um 1800 wird der Wolfsjunge von Aveyron (Victor) gefunden. Jean Itard entwickelt anhand von Victor zwischen 1801 und 1806 didaktische und erzieherische Methoden und setzt damit den Grundstein der Heilpädagogik. Édouard Séguin, Schüler von Itard, veröffentlicht 1846 seine Erziehungslehre für geistig behinderte Kinder.
Eine wissenschaftliche Psychologie mit zahlreichen Lehrbüchern und Konzepten entsteht ab Mitte 1800. Die erste kinderpsychiatrische Einrichtung in Deutschland wird 1864 gegründet.
Aufgaben des Handlungsfeldes
1. Unterstützungsangebote zum Bewältigen von Problemen von Lernenden
2. Förderung der Selbstständigkeit der Kinder und Jugendlichen durch Nutzung vorhandener Ressourcen und intensivere Beziehungsarbeit
3. Beachtung der individuellen Bedürfnisse und Gewohnheiten der Lernenden als Patient:innen, z.B. in Klinikschulen
4. Begleitung der Lernenden und ihrer Eltern oder Sorgeberechtigten (vgl. Urhahne, Dresel & Fischer, 2019)
5. Koordination und Planung von Hilfen sowie das Aufzeigen von Perspektiven in Ausnahme- und Notfallsituationen Hilfe (hierbei muss versucht werden, dass die Hilfe in Anspruch genommen wird) (vgl. ebd.)
6. schulische oder berufliche Eingliederung ermöglichen, z.B. nach einem Klinikaufenthalt (vgl. Myschker & Stein, 2018, S. 421f)
7. Frühdiagnose in Verbindung mit präventiven und therapeutischen Maßnahmen (z.B. Einzel- und Gruppen- oder Familientherapien) (vgl. ebd., S. 433)
Für Organisationen und Institutionen bedeutet es, dass eine präventive Therapie durch stabile zwischenmenschliche Beziehungen als eine der wichtigsten Grundlagen gilt (angewendete Therapieformen wären z.B. Bewegungs-, Entspannungs-, gemeinsame Gesprächsaktionen) (vgl. ebd.).
Mögliche Institutionen und Organisationen
Beratung kann in Institutionen und Organisationen stattfinden, z.B. bei staatlichen, kirchlichen oder freien Trägern (vgl. Myschker & Stein, 2018, S. 433). Sie wird in multiprofessionellen Teams durchgeführt, bestehend aus z.B. Ärzt:innen, Erzieher:innen, Pfleger:innen, Psycholog:innen, Lehrenden und medizinischem Personal (vgl. Myschker & Stein, 2018, S. 423).
Wichtige Einrichtungen sind beispielsweise:
1. Klinikschulen sowie Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie verfolgen das Ziel der schulischen Eingliederung nach der Entlassung (vgl. ebd. S. 421f)
2. Psychiatrische (Medikamente &Therapie) und psychologische (Therapie) Praxen
3. Gemeinnützige Einrichtung z.B. PINK. Diese bietet außerschulische Angebote für Kinder und Jugendliche um einzeln oder in Gruppen kreativ tätig zu werden (PINK Beratung & Training gGmbH, o. A.)
4. Kooperation von Jugendamt und Schulpsychologen, z.B. bei Inobhutnahmen oder Einweisungen von Lernenden (Ludowig, Beratungsstelle Gewaltprävention, o.A.)
5. Schule sowie Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ).
Je nach Institution und Organisation sind die Aufgaben und Konzepte der pädagogischen- psychiatrischen Linie unterschiedlich verteilt.
In einem Kasten werden zusätzliche Informationen zu den ReBBZ dargestellt.
ReBBZ:
Anlaufstelle für Eltern, Schüler:innen, Lehrer:innen, wenn Probleme nicht selbst bewältigt werden können.
Aufgaben: Diagnostik, Mediation, Moderation, Entwicklungsförderung, vorübergehend unterrichtsergänzend, bzw. Beratungs- und Unterstützungsleistungen. Diese werden als Hilfe zur Selbsthilfe verstanden.
Ziele: Gefährdete Schülerinnen und Schüler sollen in ihrer schulischen Entwicklung stabilisiert bzw. in schulische Angebote reintegriert werden (Ludowig, ReBBZ-Beratungsabteilungen - früher: REBUS, o. A.).
Mögliche Handlungsfelder für die Exploration
Die Darstellung zeigt, dass der größte Bereich der pädagogisch-psychiatrischen Linie mit hohen Zugangsbarrieren verbunden ist (Datenschutz, Klienten:innenschutz, Zugangsvoraussetzung, kurze Explorationsdauer).
Die Grafik stellt die Anteile der verschiedenen Bereiche der pädagogisch-psychiatrischen Linie dar.
Psychiatrie, Klinikschule, Praxen: 65%
Regionale Bildungs- und Beratungszentren, Schule: 25%
Vereine, Institutionen und Organisationen: 10%
Institutionen und Organisationen unserer Exploration
Die abgebildete Grafik visualisiert an welchen Institutionen und Organisationen die Studierenden in dieser Linie ihre Exploration durchführen. Diese umfassen die Ballin Stiftung e.V., mit z.B. dem Programm Ballin Meerzeit, ein ReBBZ und eine Praxis für Kinder- und Jugendpsychologie. Weiterhin geht hervor, dass mehrere Studierende noch keinen Explorationsplatz haben.
Der schwierige Zugang zum Handlungsfeld spiegelt sich auch in dieser Grafik wider. Von elf Studierenden haben bisher nur drei Zugang zum Handlungsfeld gefunden.
Rahmenbedingungen
Die Rahmenbedingungen werden von verschiedenen Gesetzen und Vorschriften beeinflusst, die die rechtlichen Anforderungen und Rahmenbedingungen für die Bildung und Betreuung von Kindern und Jugendlichen festlegen.
Der Rahmen für Kinder- und Jugendhilfe sind
Landesspezifische Ausführungsgesetze,
Bürgerliches-Gesetzbuch,
Gesundheitsgesetze,
Sozialgesetzbuch,
Internationale Abkommen, z. B. Behindertenrechtskonvention,
Schulgesetze,
Jugendgerichtsgesetz
(vgl. Behörde für Schule und Berufsbildung 2023; Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen 2018).
Dieser Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe regelt sämtliche Unterstützungsleistungen für Kinder (unter 14) bis hin zu jungen Menschen (unter 27), sowie deren Eltern und Erziehungsberechtigte (vgl. §5 Bürgerliches Gesetzbuch). Je nach Institution und Organisation kommen weitere Rahmenbedingungen hinzu, wie z. B. bei der Klinikschule die Vorgaben der Kultusministerkonferenz.
Quellen
Bakels, E. (2018): Klinikschulen der Kinder- und Jugendpsychiatrien. Eine rekonstruktive Studie zum professionellen Habitus von Kliniklehrkräften. Berlin: Springer VS.
Behörde für Schule und Berufsbildung (2023): Hamburgisches Schulgesetz. Abgerufen am 18. 12 2023 von Hamburg.de: https://www.hamburg.de/contentblob/1995414/f621220b0c29d1d0b1fe689c722d1 874/data/schulgesetzdownload.pdf.
Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (2018. UN-Behindertenrechtskonvention. Abgerufen m 18.12 2023 von Deutsches Institut für Menschenrechte: https://www.institut-fuermenschenrechte.de/fileadmin/Redaktion/PDF/DB_Menschenrechtsschutz/CRPD/CR PD_Konvention_und_Fakultativprotokoll.pdf.
Myschker, Norbert & Stein, Roland (2018): Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Erscheinungsformen - Ursachen - Hilfreiche Maßnahmen. Verlag W. Kohlhammer, 8. Aufl., Stuttgart.
Ludowig, C. (o.A.). Beratungsstelle Gewaltprävention. Abgerufen am 16. 12 2023 von Hamburg.de: https://www.hamburg.de/gewaltpraevention/4086342/beratungsstellegewaltpraevention/.
Ludowig, C. (o.A.). ReBBZ-Beratungsabteilungen - früher: REBUS. Abgerufen am 15. 12 2023 von Hamburg.de: https://www.hamburg.de/dmy/2200116/rebbzberatungsabteilung/
PINK Beratung & Training gGmbH. (o.A.). Herzlich willkommen bei PINK Beratung & Training. Abgerufen am 18. 12 2023 von PINK Beratung & Training: https://pinktraining.de/.
Urhahne, Dresel & Fischer (2019): Psychologie für den Lehrberuf. Verlag Springer, 1. Aufl., Berlin.
Bildquelle
SpringerNature. Abgerufen am 22.12.2023:
https://media.springernature.com/lw685/springerstatic/image/chp%3A10.1007%2F978-3-662-61800- 4_13/MediaObjects/323159_2_De_13_Figa_HTML.png.
Pädagogisch-psychiatrische Linie 2
Postertitel: Die pädagogisch - psychiatrische Linie im Zusammenhang mit den Förderschwerpunkten EsE und Lernen
Autor:innen: Lisa Jacobsen, Mustafa Eren Terazi, Aylin Ünal, Jelda Weissi, Janin Wulff und Fatik Nur Yildiz
Alternativtext:
Grundaufbau des Posters
Das Poster zeigt drei Inhaltsbereiche, welche in der Form von drei Spalten das Plakat füllen. In der linken Spalte wird der erste Inhaltsbereich dargestellt. Dabei wird auf das Handlungsfeld der pädagogisch-psychiatrischen Linie eingegangen. Dafür befinden sich im oberen Abschnitt ein Fließtext zur Relevanz für Lernen und Emotionale-soziale Entwicklung (im Folgenden EsE genannt) in den Schulprogrammen inklusiver Regelschulen. Im unteren Abschnitt befindet sich ein Fließtext zu dem Beispiel Projekt DreiFürEins. Der zweite Inhaltsbereich wird in der mittleren Spalte behandelt und beschreibt die Aufgaben von Regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ). Im oberen Abschnitt befindet sich eine Grafik zu den beiden Aufgabenfeldern Bildung und Beratung. Darunter werden stichpunktartig weitere Aufgaben dargestellt. Im untersten Abschnitt werden die Standorte benannt. Der dritte Bereich befindet sich in der rechten Spalte und beinhaltet Informationen zum Zusammenhang der pädagogisch-psychiatrischen Linie mit den Förderschwerpunkten EsE und Lernen. Dieser Bereich gliedert sich in drei Abschnitte. Im obersten Abschnitt wird der Förderschwerpunkt EsE kurz erläutert. Darunter wird die Bedeutung für die Schüler:innen mit dem Schwerpunkt Lernen und EsE aufgeführt. Der unterste Abschnitt beinhaltet Informationen zur Relevanz für die Förderbereiche EsE und Lernen in den inklusiven Regelschulen. In der unteren rechten Ecke befinden sich Angaben zu den Quellen, welche für das Plakat genutzt wurden, sowie der QR-Code für eine digitale Version des Plakats und den Alternativtext.
Inhalt des Posters
I. Inhaltsblock: Das Handlungsfeld
1. Relevanz für Lernen und EsE in den Schulprogrammen inklusiver Regelschulen
Das Handlungsfeld ermöglicht individuelle Förderung und Differenzierung für Schüler und Schülerinnen mit den Förderschwerpunkten Lernen und EsE. Somit können Lehrer:innen gezielter auf die unterschiedlichen Bedürfnisse der Betroffenen eingehen und erforderliche pädagogische Maßnahmen ergreifen. Dabei ist die frühzeitige Erkennung von Lernschwierigkeiten und emotionalen sowie sozialen Herausforderungen relevant, um Präventionen und Interventionen für eine rechtzeitige Problemlösung zu ermöglichen. Inklusive Regelschulen streben die Integration der Schüler:innen mit unterschiedlichen Bedürfnissen in den gemeinsamen Unterricht an. Durch die multiprofessionelle Kooperation ermöglicht das Handlungsfeld, die umfassende Betreuung und Unterstützung der Schüler:innen, solange die Ressourcen gegeben sind. Zudem können durch die pädagogisch-psychiatrische Linie individuelle Förderpläne erstellt und umgesetzt werden, welche neben den schulischen Bedürfnissen auch die emotionalen und sozialen Bedürfnisse der Schüler:innen berücksichtigt.
2. Beispiel Projekt: DreiFürEins
DreiFürEins – Hilfen aus einer Hand – ein innovatives und zukunftweisendes Projekt für die Kinder und Jugendlichen unserer Stadt. Um sich gesund zu entwickeln und in der Schule erfolgreich Bildung zu genießen, brauchen einige Schüler:innen zeitweise mehr Unterstützung als andere. Das Projekt „DreiFürEins“ zielt darauf ab, nachhaltige Unterstützungsstrukturen und niedrigschwellige Versorgungsangebote für Schüler:innen und deren Sorgeberechtigten zu schaffen. Somit werden Probleme früh erkannt und Hilfen für eine gesunde Entwicklung und erfolgreiche Teilnahme an Bildungsangeboten ermöglicht (vgl. ReBBZ-Mitte). Die Zusammenarbeit zwei Hamburger Kinder- und Jugendpsychiatrien mit vier Regionalen Bildungs-, Beratungs- und Therapiezentren (ReBBZ+T) sowie der Jugendhilfe ermöglichen die Durchführung dieses Projektes. Durch dieses Angebot werden Kinder und Jugendliche in ihrer gesamten psychosozialen Entwicklung unterstützt (vgl. ebd.). Beteiligt an diesem Projekt sind die ReBBZ+T Altona, Altona- West, Bergedorf und Wandsbek- Süd. Die anderen ReBBZ sind in der wissenschaftlichen Begleitung als Kontrollgruppe mit integriert.
II. Inhaltsblock: Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ)
1. Bildung und Beratung
Der Abschnitt enthält eine Abbildung, welche in zwei Spalten geteilt ist. Die eine Spalte trägt die Überschrift “Bildung”, die andere “Beratung”. Unter den Überschriften werden die in den Bereichen angesiedelten Aufgaben in Stichpunkten dargestellt.
Im Bereich der Bildung hat das ReBBZ folgende Aufgaben: Unterricht im Klassenverband; befristete Lerngruppen; Berufsorientierung und Schulabschluss sowie ganztägige Bildung und Betreuung.
Folgende Aufgaben werden im Bereich der Beratung durch das ReBBZ bearbeitet: Beratung, Diagnostik und Krisenintervention; Gewaltprävention und Opferschutz; Umgang mit Schulabsentismus; Organisation und Schulbegleitung sowie das Zeugnistelefon.
2. Aufgaben
Weitere Aufgaben, die durch die ReBBZ bearbeitet werden, sind im Folgenden in Stichpunkten dargestellt
· Beratung und Unterstützung von Schüler:innen, Eltern und Lehrkräften in allen schulischen und pädagogischen sowie schulpsychologischen Fragestellungen
· Beratung und Unterstützung von Pädagog:innen der allgemeinen Schulen in Fragen sonderpädagogischer Diagnostik und Förderung sowie Erstellung sonderpädagogischer Gutachten
· Erste Anlaufstelle bei Fragen zur Begabungsdiagnostik und -förderung
· Bei Bedarf wird mit der Beratungsstelle besondere Begabungen (BbB) kooperiert (vgl. Begabungslotse)
· Unterrichtung, Erziehung und Bildung von Schüler:innen mit Förderbedarf in den Bereichen Sprache und Lernen in Klassenverbänden
· Entwicklung befristeter Lerngruppen gemeinsam mit den Jugendämtern für die Schüler:innen, die eine besondere Stabilisierung in ihrer emotionalen und sozialen Entwicklung erfordern. Sie finden sowohl in Regelschulen als auch im ReBBZ für diejenigen Schüler:innen statt, die vorübergehend nicht an ihren Stammschulen unterrichtet werden können (vgl. Regionale Bildungs- und Beratungszentren, 2017)
3. Standorte
Die 13 Hamburger ReBBZ befinden sich in den Stadtteilen beziehungsweise Bezirken: Altona, Altona West, Bergedorf, Billstedt, Eimsbüttel, Harburg, Mitte, Nord, Süderelbe, Wandsbek Nord, Wandsbek Süd, Wilhelmsburg und Winterhude
III. Inhaltsblock: Zusammenhang mit den Förderschwerpunkten EsE und Lernen
1. Förderschwerpunkt EsE
Betroffen sind Kinder und Jugendliche mit herauforderndem Verhalten, die emotionale und soziale Unterstützung brauchen, um ihre Umwelt angemessen wahrzunehmen. Ursachen für den Förderschwerpunkt EsE können psychisch, sozial oder familiäre Belastungen durch Traumata, Stress oder ein herausforderndes Elternhaus sein. Den Betroffenen fällt es meist schwer, sich an Regeln und Absprachen zu halten. Zudem zeigen sie starke Reaktionen auf Zurückweisungen und Frustration. Dabei haben sie Schwankungen in Ausdauer, Motivation und Leistungsfähigkeit
2. Bedeutung für die Schüler:innen mit dem Schwerpunkt Lernen und EsE
Die pädagogisch – psychiatrische Linie befasst sich mit der pädagogischen Unterstützung von Schüler:innen, die besondere Bedürfnisse im Bereich der psychischen Gesundheit haben. Diese spezifischen Anforderungen erfordern eine enge Zusammenarbeit zwischen Pädagog:innen, Psycholog:innen und anderen Fachleuten (vgl. Urhahne, Dresel & Fischer 2019).
3. Relevanz für die Förderbereiche EsE und Lernen in den inklusiven Regelschulen
Die pädagogisch – psychiatrische Linie stellt sicher, dass Schüler:innen mit einem zugeschriebenen Schwerpunkt in Lernen und emotionaler sozialer Entwicklung die erforderliche Unterstützung erhalten, um erfolgreich in Bildungseinrichtungen teilzunehmen und ihre Potenziale zu entfalten. Dabei werden die Inklusion und soziale Integration, durch die Förderung der aktiven Teilnahme der Schüler:innen am schulischen und sozialen Leben, angestrebt.
Literatur
Behörde für Schule und Berufsbildung (o. D.): Abteilung B4. Inklusive Bildung in Hamburg. Online abrufbar unter: https://www.hamburg.de/inklusion-schule/17000926/inklusion-in-hamburgs-schulen/ (21.12.23)
Bildung und Begabung (2023): Begabungslotse. Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) - Zentrale Verwaltung. Online abrufbar unter: https://www.begabungslotse.de/anbieter/regionale-bildungs-beratungszentren-rebbz-zentrale-verwaltung#:~:text=Regionale%20Bildungs%2D%20und%20Beratungszentren%20(ReBBZ)%20%2D%20Zentrale%20Verwaltung,-Anbieter&text=Die%2013%20Regionalen%20Bildungs%2D%20und,und%20pädagogischen%20sowie%20schulpsychologischen%20Fragestellungen (19.12.23)
Juan (2022): Inklusion Digital. Der Förderschwerpunkt „sozial emotionale Entwicklung“. Online abrufbar unter: https://www.inklusion-digital.de/foerderschwerpunkt-sozial-emotionale-entwicklung/ (21.12.23)
Myschker, Norbert & Stein, Roland (2018): Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Erscheinungsformen - Ursachen - Hilfreiche Maßnahmen. Verlag W. Kohlhammer, 8. Aufl., Stuttgart.
ReBBZ – Mitte. DreiFürEins. Online abrufbar unter: https://rebbz-mitte.hamburg.de/dreifuereins/ (21.12.23)
Regionale Bildungs- und Beratungszentren (2017): [Broschüre] online abrufbar unter: https://www.hamburg.de/contentblob/9882008/e859f715fdd7aa318540add7648b4d82/data/rebbz-flyer-2017.pdf (20.12.23)
Schnell, Irmtraud [Hrsg.]; Sander, Alfred [Hrsg.] (2004): Inklusive Pädagogik. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt
Urhahne, Dresel & Fischer (2019): Psychologie für den Lehrberuf. Verlag Springer, 1. Aufl., Berlin.