Hintergrund & Historie
Hintergrund & Historie
Ausgangspunkte (ab 2001)
Mit der Einführung der Bachelor-Studiengänge an der Universität Hamburg wurde in der präsidialen Rahmenvorgabe zu den Bachelorstudiengänge ein regelhaft 15% der Leistungspunkte (=27 LP) umfassender Strukturbereich Allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) vorgesehen.
Mit diesem Bereich sollte zum einen den Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelorstudiengängen der Kultusministerkonferenz entsprochen werden, die für Bachelorstudiengänge auch verpflichtend eine Vermittlung von fachübergreifenden Kompetenzen, Schlüsselqualifikationen und berufsfeldbezogene Qualifikationen vorsehen.
Zum anderen hatte der mit der Einrichtung von Akkreditierungsverfahren für Studiengänge beauftragte Wissenschaftsrat in seinen Empfehlungen zur „Einführung neuer Studienstrukturen und -abschlüsse (Bachelor/Bakkalaureus und Master/Magister) in Deutschland“ darauf hingewiesen, dass bereits in den berufsqualifizierenden Bachelorstudiengängen auch der Vermittlung von inter- und transdisziplinären Fähigkeiten und Schlüsselqualifikationen eine besondere Bedeutung zukommt. Im Hinblick auf die Akkreditierung der Studiengänge sollte der ABK-Bereich dazu beitragen, durch die fachüberschreitende Förderung von Persönlichen, Methoden- und Sozial-Kompetenzen auch Übergangs- und Anschlussfähigkeiten zur berufsfeldlichen Anwendung zu fördern sowie auch zu einem weitergehenden (Master-)Studium sowie zur Weiterbildung im Sinne des lebenslangen Lernens zu befähigen.
Strukturbereich ABK im Studiengang BA Erziehungs- und Bildungswissenschaft (ab 2007-2014)
In der damaligen Fakultät EPB wurde zum einen das Zentrum für außerschulische Praxis mit der Betreuung, Organisation und Beratung des Pflichtpraktikums im BA EuB beauftragt (Umfang: 15 von 27 LP). Zum anderen wurde das fakultätsübergreifend für alle drei grundständigen Bachelorstudiengänge der Fakultät EPB (BA EuB, BSc Psychologie, BA Bewegungswissenschaft) zuständige Zentrum für Schlüsselkompetenzen (ZSK) mit Einführungsseminaren zum wissenschaftlich-methodischen Arbeiten (3 LP) sowie einem neu auszugestaltenden Modul „ABK-Schlüsselkompetenzen“ (9 LP) beauftragt.
Nach zwei akademischen Dies (jeweils im Sommersemester 2012 und 2013) und einer präsidialen Klausurtagung zur Weiterentwicklung des umstrittenen, seit der Einführung der Bachelor-Studiengänge bestehenden Strukturbereichs Allgemeine berufsqualifizierende Kompetenzen (ABK) sowie des Wahlbereichs im März 2013 sind diese Studienbereiche universitätsweit in Entwicklung begriffen.Über deren Zielsetzungen, Inhalte und die jeweils angemessene Koppelung zum jeweiligen Fachstudium wird bis heute in fast allen Fakultäten gerungen.
Vizepräsidiale "AG ABK-Konzept" (September 2013-Juli 2014)
Auf Initiative des damaligen Vizepräsidenten für Lehre und Studium Fischer wurde eine Arbeitsgruppe mit Expertinnen und Experten aus allen Fakultäten (außer Medizin) sowie Vertretungen zentraler Einrichtungen (Kompetenzzentrum Nachhaltigkeit, Referat für Lehre und Studium, Universitätskolleg) gebildet, die bis in den Sommer 2014 hinein ein gesamtuniversitären Konzeptvorschlag für ein "Fachüberschreitendes Studium" (FüS) erarbeitete.
Die im Juli 2014 als "Konsens" verabschiedete Endfassung der Empfehlung für die zukünftige Ausgestaltung von überfachlichen Studienangeboten (Fischer, 2014) beschränkte sich nicht nur auf den ABK-Bereich, sondern bezog den freien Wahlbereich mit ein (insgesamt 45 LP). Der Entwurf verfolgte das übergreifende Ziel, das primär fachlich ausgerichtete Studium im Sinne "allgemeiner akademischer Bildung" zu ergänzen und zu erweitern und Möglichkeiten zur Persönlichkeitsbildung zu fördern.
Die dort als "Fachüberschreitendes Studium" bezeichnete Grundstruktur verwies dazu auf fünf inhaltlich miteinander verbindbare „Dimensionen“ (vgl. Abbildung). Als innovativ wurden seinerzeit insbesondere solche Angebote angesehen, die sich auch auf den Bereich Wissenschaft und Gesellschaft beziehen und aus denen sich strategisch gedacht ein Alleinstellungsmerkmal der UHH („Hamburger Modell“) herausbilden könnte.
Das Universitätspräsidium hatte zwar noch in einer Sitzung Mitte August 2014 seine grundsätzliche und strategische Unterstützung des Empfehlungspapiers erklärt. Allerdings wurde die Initiative nach dem Ausscheiden Fischers und dem Beginn der ersten Amtszeit der neuen Vizepräsidentin für Studium und Lehre Rupp dann nicht mehr weiter verfolgt.
Der Fachüberschreitende Bereich im BA Erziehungs- und Bildungswissenschaft
Mit der Reform der BA-Prüfungsordnung im Herbst 2013, hatte die Fakultät für Erziehungswissenschaft den ABK-Bereich bereits durch einen sogenannten fachüberschreitenden Bereich (FüB) ersetzt und dabei zunächst festgelegt, dass die in diesem Studienbereich angebotenen Lehr-Lern-Angebote vorläufig
- der Förderung einer kritisch-reflexiven und transdisziplinären Auseinandersetzung mit den im Fachstudium studierten Wissenschaften wie
- zur erfahrungsbezogenen Förderung von Handlungs-und Verständigungsfähigkeiten zum verantwortlichen Umgang mit Problemstellungen aus Studium, außeruniversitären Lebenswelten (Alltag, Gesellschaft) und typischen Berufsfeldern
dienen sollen. Zudem wurde auch festgelegt, dass die seinerzeit in den Fachspezifischen Bestimmungen dem Strukturbereich ABK zugeordneten zwei weitgehend additiv zum Fachstudium angelegten Module (PM-1, PM-2) bis zu einer Neufassung der Fachspezifischen Bestimmungen dem fachüberschreitenden Bereich zugeordnet werden.
Gleichzeitig wurde der Prodekan für Lehre und Studium vom Fakultätsrat mit der Einrichtung eines "Koordinationsausschusses für den Studienbereich 'Fachüberschreitendes Studium'" beauftragt, dem die Planung und Zuordnung von zweckgemäßen Lehr-Lern-Angeboten obliegt und der ein zukünftiges Studienkonzept für diesen Studienbereich erarbeitet. Vom Fakultätsausschuss für Lehre, Studium und Studienreform und der Konferenz der Studiengangleitungen wurde die Leitung des Koordinationsausschusses dem ehemaligen Leiter des ZSK und Modulverantwortlichen des Moduls PM-2 ("Schlüsselkompetenzen"), Dr. Jens Rogmann, übertragen. Beteiligt wurden Studierende der Fachschaft, die Studiengangleitung des B.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft (BA EuB), die Verantwortlichen der Studienschwerpunkte sowie Interessierte Mitglieder aus den Fachbereichen der Fakultät, dem ZHW/IzuLL und dem Universitätskolleg.
Zunächst verständigte sich die Arbeitsgruppe bis zum Herbst 2014 auf einige grundsätzliche Überlegungen zum Rahmen. Danach wurde der Freie Wahlbereich nicht mehr in die Überlegungen zur Neuordnung einbezogen, und auch das dem ehemaligen ABK-Bereich zugerechnete Modul PM/FÜB-1 "Studien- und berufsfeldbezogene Einführung" (Studienorientierung und Praktikum) sollte von seiner inhaltlichen Ausrichtung keine grundsätzlichen Änderungen erfahren. In den Angebotsänderungen sollten hauptsächlich das Modul PM/FÜB-2 ("Schlüsselkompetenzen") betreffen, wobei alle zukünftigen Programme insgesamt mit den seinerzeit zugewiesenen Curricularwerten EuB auskommen (oder diese sogar unterschreiten) sollten. Es sollte dadurch verhindert werden, dass dieser Studienbereich zu Lasten anderer Studienbereiche ausgebaut wird.
Insbesondere aus den Diskussionen in den Workshops auf dem Dies Academicus 2014 hatte sich zudem eine Initiative entwickelt, die das Studium im Fachüberschreitenden Bereich nicht so sehr als "Gegengewicht" zu einem primär fachlich ausgerichteten Studium verstand, sondern ihm eine fach- und der fakultätsgemäße Prägung geben wollte. Nach langen Diskussionen und im Rahmen eines schwierigen Einigungsprozesses im Herbst und Winter 2014/15 verständigte sich die Arbeitsgruppe schlließlich auf ein "Kompromisspapier" als Rahmen für die Entwicklung von Vorschlägen für Module und Lehrveranstaltungen zur Gestaltung und Durchführung künftiger Wahlpflichtangebote als Ersatz für das Modul PM-2. Durch diesen Rahmen sollte das hochschulgesetzlich vorgegebene Ziel des Studiums akzentuiert werden, durch "… die in dem gewählten Studiengang vermittelten fachlichen Fähigkeiten, Kenntnisse und Methoden … die Befähigung zu … verantwortlichem Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen und sozialen Rechtsstaat" zu erwerben (§49 Absatz 1 HmbHG, vgl. auch §7 HRG).
Wahlpflichtmodule und Modulhandbuch
Als Ersatz für das Modul PM-2 ("Schlüsselkompetenzen") wurde für die Fachspezifischen Bestimmungen eine "Modulvorlage" entwickelt, die Grundlage für alle zukünftigen Wahlpflichtmodule im Fachüberschreitenden Bereich darstellt. Zusammen mit der vorgeschlagenen Zweckbestimmung wurde diese Modulvorlage als Änderung der Fachspezifischen Bestimmungen für den BA EuB von 2007 vom Fakultätsrat im Mai 2015 verabschiedet. Fortan gilt für alle Studierenden, die sich ab dem Wintersemester 2015/16 neu immatrikulieren, dass die auf der Vorlage besierenden FüS-Wahlpflichtmodule in einem sogenannten "Modulhandbuch" vom Fakultätsrat verabschiedet und veröffentlicht werden:
Im Juli 2015 hat der Fakultätsrat Erziehungswissenschaft auf Vorschlag des Fakultätsausschusses für Lehre, Studium und Studienreform ein Programm für die Einführungsphase der Wahlpflichtmodule verabschiedet. Das Programm wurde evaluiert und zunächst erstmalig nach der Einführungsphase angepasst. Neben inhaltlichen Anpassungen wurde administrativ eine Umstellung auf STiNE-Modulanmeldungen vorgenommen und die Moduldauern begrenzt, um neben einer besseren Plan- und Anpassbarkeit die Vermittelbarkeit und Wählbarkeit des Angebots zu erhöhen. Zugleich wurden für einige Module Möglichkeiten zur Versorgung erhöhter Bedarfe und für alle Wahlpflichtmodule Mindestteilnehmendenzahlen eingeführt, um auf eventuelle Minderauslastungen ressoucenschonend und bei größerem Interesse an der Teilnahme an einem Modul bedarfserechter reagieren zu können.