Umstellung der Härtefallregelung ab WiSe 19/20
24. Juni 2019, von Boris Neinens
Ab dem WiSe 19/20 müssen sich ALLE Studierenden während der 1.Anmeldephase über STiNE zu den gewünschten Veranstaltungen anmelden. Nur wer während der 1. Anmeldephase mindestens drei Alternativen zur gewünschten Lehrveranstaltung in STiNE angegeben hat und nach Ende der 1.Anmeldephase keinen Platz bekommt hat Aussicht auf einen erfolgreichen Härtefallantrag. Dies gilt auch für alle bisher bewilligten Härtefälle, d.h. auch, dass Nachweise bei einem Folgeantrag im WiSe 19/20 erneut eingereicht werden müssten.
Weitere Informationen zur neuen Härtefallantragsstellung findet Ihr hier auf der Homepage des StuP Erziehungswissenschaft