Härtefallantrag
Härtefallregelung zur bevorzugten Zulassung zu Lehrveranstaltungen
Wer ist ein "Härtefall"?
Studierende, die aus wichtigem Grund bei der Studienplanung eingeschränkt sind, haben die Möglichkeit, Veranstaltungen zu den ihnen passenden Zeiten bevorzugt zu wählen. Wenn Sie nach Ende der 1. Anmeldephase trotz Auswahl von mindestens drei Alternativen (wenn angeboten) keinen Seminarplatz bekommen haben Sie die Möglichkeit einen Härtefallantrag zu stellen wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
- Betreuung eines Kindes oder Pflege von Familienangehörigen
Es soll ermöglicht werden, dass Eltern/ pflegende Studierende Lehrveranstaltungen besuchen, die in Zeiten stattfinden, in denen die Kinder/ Angehörigen durch KiTa, Schule, Großeltern, Pflegedienste etc. betreut werden.
- Behinderungen oder chronische Erkrankungen
Es soll ermöglicht werden, dass Studierende mit Behinderungen/ chronischen Erkrankungen Lehrveranstaltungen besuchen, die zu Zeiten (und ggf. an Orten) stattfinden, die sie wahrnehmen können.
Studierende, die aufgrund einer chronischen Erkrankung oder aufgrund einer Behinderung zur Durchführung ihres Studiums auf Hilfskräfte angewiesen sind (z.B. Gebärdensprachdolmetscher, Schreibassistenz etc.) sind von der regulären Härtefallregelung ausgenommen. Diese Studierenden müssen sich bitte zu Beginn der 1. Anmeldephase in STiNE für die gewünschten Lehrveranstaltungen anmelden und sich umgehend mit dem Härtefallantrag und dem Bestätigungsschreiben von Frau Dr. Gattermann-Kasper mit dem Studienbüro in Verbindung setzen. Die Anmeldungen werden durch das Studienbüro noch vor Ende der 1. Anmeldephase bestätigt.
- Spitzensportler*innen
Es soll ermöglich werden, dass offiziell anerkannte Spitzensportler Lehrveranstaltungen besuchen, die sich mit den Trainings-/ Wettkampfzeiten kombinieren lassen.
- Sonstige wichtige Gründe können in einem persönlichen Gespräch geklärt werden
Fristen
Härtefallanträge können erst nach Ende der 1.Anmeldephase ab dem 19.09.24 und spätestens bis zum 26.09.24 13 Uhr gestellt werden, wenn Sie trotz drei angegebener Alternativen (wenn angeboten) keinen Seminarplatz bekommen haben. Härtefallanträge für Veranstaltungen der Erstsemesteranmeldephase können erst am 10.10.24 ab 16 Uhr und am 11.10.24 gestellt werden. Es wird dringend empfohlen die erforderlichen Nachweise bereits vorher zu organisieren damit der Antrag fristgerecht und vollständig eingereicht werden kann. Falls alle Anmeldungen bestätigt wurden und ein Härtefallantrag nicht notwendig ist können die Nachweise dennoch eingereicht werden - wir nehmen dann einen Vermerk vor und sie müssen in den Folgesemestern nicht erneut eingereicht werden es sei denn nach Aufforderung.
Beim Einreichen eines Erstantrags wahrt ein Einreichen per Email die Frist. Bei später eingereichten Anträgen kann eine Bewilligung ggf. nicht mehr rechtzeitig erfolgen. Studierende mit einer chronischen Erkrankung oder Behinderung müssen ihren Härtefallantrag VOR Ende der 1. Anmeldephase bzw. der Erstsemesteranmeldephase einreichen. Ein Härtefallantrag ist ausschließlich für die 1. Anmeldephase und die Erstsemesteranmeldephase möglich. Eine eventuelle Änderung der Lehrform, bspw. von präsenz zu digital kann im Rahmen eines Härtefallantrags nicht berücksichtigt werden. Ein Härtefallantrag muss jedes Semester erneut gestellt werden falls notwendig und alle Bedingungen erfüllt sind.
Zu welchen Veranstaltungen kann man sich anmelden
Mit unserem Formular können Sie sich im StuP nur zu Veranstaltungen der Fakultät für Erziehungswissenschaft anmelden.
Diese beginnen immer mit einer "4". Bei der Antragsstellung sind mindestens drei alternative Seminarmöglichkeiten anzugeben (wenn angeboten)!
Veranstaltungen, die nicht mit "41-", "42-", etc. beginnen, werden von anderen Fakultäten betreut. Bitte wenden Sie sich an das betreffende Studienbüro und informieren Sie sich über die dort genutzten Verfahren zum Härtefallantrag.
Nachweis des Härtefalls
Den entsprechenden Nachweis auf besondere Härte bei der Veranstaltungswahl legen Sie Ihrem Antrag nur bei der ersten Härtefallanmeldung bei. Bei Erstanträgen müssen die Belege im Original vorgelegt werden (aktuell bitte per Email). Für die kommenden Semester müssen Nachweise für Folgeanträge nur alle zwei Jahre oder auf Verlangen vorgelegt werden.
Nachweise
Elternschaft:
Geburtsurkunde des Kindes/ ggf. Mutterpass während der Schwangerschaft (einfache Kopie), Meldebestätigung oder Haushaltsbescheinigung aus dem hervorgeht, dass Sie mit Ihrem Kind in einem Haushalt leben (Ausstellungsdatum nicht älter als drei Monate) und ein formloses Schreiben, in dem Sie darlegen warum nur die angegebenen Veranstaltungen möglich sind. Bei getrennten Haushalten ist zusätzlich zu erläutern, an welchen Tagen das Kind innerhalb welcher Zeiten von der/ dem Studierenden betreut wird (max. 1 Seite).
Pflege von Angehörigen:
Offizielle Bestätigung über die Pflege (einfache Kopie) durch die Krankenkasse (nicht älter als zwei Monate). Erforderlich ist mindestens Pflegestufe/ Pflegegrad 2 und die/ der Pflegende muss namentlich aufgeführt sein. In anderen Fällen ist in einem formlosen Schreiben darzulegen, welche Pflege von der Antragsstellerin/ dem Antragssteller in welchem Zeitfenster vorgenommen wird (max. 1 Seite).
Behinderung/ Chronische Erkrankung:
Bestätigungsschreiben der Koordinatorin für die Belange von Studierenden mit Behinderungen oder chronischen Krankheiten (Dr. Gattermann-Kasper).
Spitzensportler*innen:
Bescheinigung durch Olympia Stützpunkt Schleswig Holstein/ Hamburg.
Wie und wo reiche ich den Antrag ein
Ihren Erstantrag stellen Sie bitte schriftlich mithilfe des Formulars und reichen ihn mit den zugehörigen Unterlagen persönlich im StuP Erziehungswissenschaft zu den Sprechzeiten ein oder vereinbaren einen Termin. Aktuell senden Sie den Antrag und alle Unterlagen bitte per Email an uns.
Für Folgeanträge ohne Nachweis schicken Sie lediglich das ausgefüllte Formular mit angekreuztem "Folgeantrag" an das StuP. Dies können Sie entweder in Papierform abgeben/ schicken oder per Mail an Haertefallantrag.ew@uni-hamburg.de (Haertefallantrag.ew"AT"uni-hamburg.de)sende
Weiterhin ist zu beachten:
Die Anmeldung zu den Kernpraktikumsseminaren erfolgt über das ZLH, der Härtefallantrag kann also nicht für dei Begleitseminare zum Kernpraktikum verwendet werden!
Durch die Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen wird KEINE Prüfungsanmeldung vorgenommen. Zu den Modulprüfungen müssen Sie sich in den Prüfungsanmeldephasen selbstständig über STiNE anmelden!
Für den Fächerüberschreitenden Bereich (FüB) des Studiengangs B.A. Erziehungs- und Bildungswissenschaft gibt es eine eigene Regelung. Bitte informieren Sie sich auf der Seite: https://www.ew.uni-hamburg.de/studium/studiengaenge-ew/stud-eub-ba/fueb-wp/modulanmeldung.html
Kontakt:
E-Mails für Fragen ausschließlich an Haertefallantrag.ew"AT"uni-hamburg.de