Projekte zur Praxisentwicklung
Hier erhalten Sie Informationen über die Projekte zur Praxisentwicklung des AB Sozialpädagogik.
Förderung demokratisch-gesellschaftlichen Engagements von Kindern und Jugendlichen in sozialpädagogischen Einrichtungen und im Stadtteil - in Kooperation mit dem Nachbarschaftsheim Schöneberg e.V. Berlin und der Bertelsmann-Stiftung
Zeitraum:
Ab 9/2015 – 12/2017
Beratung, Fortbildung und Konzeptentwicklung:
Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker, Moritz Schwerthelm M.A.
Inhalte:
Die bisherigen konzeptionellen Modelle und Praxismethoden zur Förderung demokratisch-gesellschaftlichen Engagements (Sturzenhecker 2015, Sturzenhecker/Schwerthelm 2015, Knauer/Sturzenhecker/Hansen 2011), zielten sehr stark auf die Gestaltung der Einrichtungen als „embryonic community life“ (Dewey). Es ging darum, diese kleinen Gesellschaften analog zu großen Gesellschaft demokratisch zu gestalten und den Kindern und Jugendlichen Mitentscheiden und Mithandeln zu eröffnen. Das galt sowohl für das gleichnamige Konzept der Kita als auch für den GEBe Ansatz in der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. Es wurden Methoden erarbeitet und erprobt, wie die Fachkräfte im alltäglichen Handeln der Kinder und Jugendlichen die Themen ihres gesellschaftlichen Engagements erkennen, die sie dialogisch klären und projekthaft entfalten können.
Im nächsten konzeptionellen Schritt geht es darum, das „Innere der Einrichtung“ zu verlassen und die Engagementthemen und -formen der Kinder und Jugendlichen in den Stadtteil einzubringen. Sie sollen aktive und berechtigte Bürgerinnen und Bürger der gesamten Kommune sein/werden und sich nicht nur modellhaft in ihren Einrichtungen engagieren. Verlässt man aber die jeweilige sozialpädagogische Einrichtung, ist eine stärkere Kooperation mit anderen pädagogischen Einrichtungen, bürgerschaftlichen Akteuren, Kommunalpolitik und Verwaltung im Stadtteil bzw. der Kommune nötig. Um die Kinder und Jugendlichen dabei zu unterstützen, benötigen die Fachkräfte Wissen über die politischen Strukturen und Vernetzung in ihrem Stadtteil, ebenso wie konkrete Kontakte und Kooperationen. Nur dann können sie ihren Adressaten helfen, sich engagiert und demokratisch in der Kommune einzubringen. In der konzeptuellen Weiterentwicklung wird es also darum gehen, wie Kinder und Jugendliche befähigt werden können, ihre Engagementthemen aus der Einrichtung hinaus in den Stadtteil zu bringen und dabei in politischen Diskurs und konkrete Aktion mit anderen Betroffenen und Beteiligten zu gehen.
Die bisherig Versäulung der Kinder- und Jugendhilfe, also die Trennung zwischen ihren Handlungsfeldern, führte bisher dazu, dass die Engagementthemen und entsprechenden Handlungsformen der Kinder und Jugendlichen abgespalten wurden von den konkreten lebensweltlich-sozialräumlichen Betroffenheiten und ihrer biografischen Entwicklung. Um das zu vermeiden, ist eine Kooperation zwischen den Säulen der Kinder- und Jugendhilfe notwendig. Die in den einzelnen Einrichtungen entdeckten Engagementthemen müssen zwischen den Handlungsfeldern bekannt und ausgetauscht werden, es müssen Gemeinsamkeiten entdeckt und gemeinsam Handlungsmöglichkeiten in Stadtteil bzw. Kommune hinein eröffnet werden. Zudem sind die biografischen Übergänge, hier von Engagementthemen, zwischen den Einrichtungen zu erkennen und eine Fortsetzung der demokratischen Aktivitäten zu ermöglichen.
Aufgaben:
- Entwicklung, Durchführung und Beratung eines Fortbildungskonzeptes zum Thema
- Beratung der Organisationsentwicklung und der Kooperation im Stadtteil
- Beratung der Qualitätsentwicklung
Von der partizipativen Klärung der Kinderrechte zum gelebten Kinderschutz in Kooperation mit dem Fachbereich Kinder-Jugend-Familie der AWO Hamburg
Zeitraum:
Ab 11/2014 – fortlaufend
Beratung und Konzeptentwicklung:
Prof. Dr. Benedikt Sturzenhecker, Moritz Schwerthelm M.A.
Inhalt:
Projektschritt 1: partizipative Erstellung eines Rechtebuches der AWO Hamburg
Kinderrechte aus der UN Konvention und dem SGB VIII abzuschreiben ist einfach. Solche Konzepte bleiben dann aber häufig den Fachkräften sowie den Kindern und Jugendlichen fremd. Ausgangspunkt dieses Projektes war es deshalb, mit allen Beteiligten aus allen Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe der AWO Hamburg, die Kinderrechte partizipativ selbst neu zu formulieren. Die Annahme ist, dass eine solche gemeinsame Erstellung eines Kinderrechtebuchs dabei hilft, dass die Kinder und Jugendliche ihre Rechte kennen und verstehen und dass die Fachkräfte sich mit ihnen identifizieren und sie im Alltag realisieren.
24.3. 2014 Kinderschutzkonferenz: Rechte gemeinsam klären, achten, stärken!
Etwa 200 Vertreterinnen und Vertreter der Kinder, Jugendlichen und Fachkräfte aus allen Einrichtungen des Fachbereichs Kinder- und Jugendhilfe entwickelten an einem Tag grundsätzliche Vorstellungen von Rechten der Kinder und Jugendlichen (aber auch die der Erwachsenen), die in den Einrichtungen gelten sollen. In unterschiedlichen Arbeitsgruppen wurden Ideen dazu gesammelt und gemeinsam Entscheidungen gefällt. Am Ende stand eine breite Sammlung von Kinderrechten, mit denen sich die Beteiligten identifizieren konnten.
Diese Sammlung sollte zunächst in vier Redaktionsteams aus den Bereichen Kita, Ganztag, Hilfen zur Erziehung sowie Offene Arbeit für die einzelnen Handlungsfelder konkretisiert werden. Dabei wurde deutlich, es gibt keine besonderen Rechte in den einzelnen Arbeitsbereichen der Kinder- und Jugendhilfe, sondern die Rechte gelten immer und für alle. Das Ergebnis war, dass man ein gemeinsames Rechtebuch für alle Kinder- und Jugendhilfe Einrichtungen der AWO Hamburg zusammen erstellen konnte.
Dieser redaktionelle Entwurf wurde am 7. November 2014 auf der AWO Kinderrechte-Konferenz etwa 300 hauptamtlichen Fachkräften vorgestellt. In Arbeitsgruppen wurden die Formulierung diskutiert, Ergänzungen, Korrekturen und Kommentare gesammelt und so entstand eine gemeinsame vorläufige Endfassung der Fachkräfte.
Diese Version wurde wieder den Kindern und Jugendlichen in den Einrichtungen vorgestellt, möglicherweise wurden Korrekturen und Ergänzungen vorgenommen, so dass Kinder und Jugendlichen schließlich der Entwurfsfassung zustimmen konnten.
Produkt: siehe hier.
Projektschritt 2:
Kinderrechte sind nur etwas Wert, wenn sie auch eingeklagt und im Alltag genutzt werden können. Dazu braucht es Verfahren der Beschwerde oder der Partizipation. In unseren Beratungen wurde deutlich, dass Beschwerdeverfahren ebenfalls nur funktionieren, wenn sie in Beteiligung der Kinder und Jugendliche an Entscheidungen zur Regelung der gemeinsamen Angelegenheiten in den Einrichtungen eingebunden sind. Beschwerdeverfahren brauchen Partizipation.
Deshalb werden ab Winter 2015 für die einzelnen Felder von Kita, Offener Kinder- und Jugendarbeit, Ganztag und Hilfen zur Erziehung einzelne Modellprojekte entwickelt, wie eine demokratische Partizipation mit Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen gestaltet werden kann.