Masterpraktikum
im Studiengang 'Erziehungs- und Bildungswissenschaft (M.A.)'
Aktuelle und umfassende Informationen zum Berufspraktikum im Studiengang Erziehungs- und Bildungswissenschaft (M.A.) finden Sie auch in der Gesamtübersicht, die der Präsentation der jährlich (Januar/Februar) durchgeführten Infoveranstaltung zum Masterpraktikum entspricht. Es wird empfohlen, das Pflicht-Praktikum in der vorlesungsfreien Zeit des 2. Semesters zu absolvieren.
Fragen zur Planung und Durchführung des Praktikums können in der telephonischen Sprechzeit des ZaPs montags und mittwochs von 10:00 bis 12:00 Uhr (040 - 42838 - 3756) erörtert werden. (Abweichungen in der vorlesungsfreien Zeit sind möglich. Hierzu bitte Änderungen auf der Homepage beachten.)
Generelles zur Recherche von Praktikumsstellen, zum verlängerten Berufspraktikum, zu Kurzbewerbungen und den notwendigen Formularen finden Sie hier:
Vor dem Praktikum
Suche einer Praktikumsstelle
Praktikumsstellen werden von den Studierenden selbst gesucht. Das hat den Vorteil, Institutionen und Einrichtungen zu finden, die von hohem Eigeninteresse sind. Um die Suche zu erleichtern, kann eine erste Orientierung in der folgenden Datei gefunden werden: In der Datei der Praxisstellen finden Sie exemplarische Praktikumsstellen, die in den letzten Jahren Studierende aus unserem Studiengang gewählt haben. Diese können zur ersten Sichtung möglicher Praktikumsstellen genutzt werden. Unter dem Button "aktuelle Praktikumsangebote" sind weitere, interessante Institutionen und Einrichtungen aus allen drei Schwerpunkten der Erziehungs- und Bildungswissenschaft zu finden. Des Weiteren hängen Angebote an der Pinnwand direkt vor dem Büro des Zentrums für außerschulische Praxis aus.
Bitte beachten Sie: Praktikumsstellen werden anhand der von den Einrichtungen angegebenen 'vorgesehene Aufgaben' genehmigt, nicht generell für Einrichtungen oder Einrichtungsarten.
Insgesamt wird empfohlen - soweit möglich - sich nicht per E-Mail, sondern am besten persönlich (mit einer kurzen 'Beweber*innenmappe') oder wenigstens telephonisch an die Einrichtungen zu wenden. Das erhöht die Chancen erheblich.
Genehmigung der Praxisstelle im ZaP
Die Praktikumsstelle muss vor Antritt des Praktikums genehmigt und der Genehmigungsantrag vom Praktikumsbeauftragten unterschrieben sein (die Bearbeitung dauert werktags i.d.R nicht länger als drei Tage). Dazu müssen Sie die erste Seite des 'Gelben Formulars' ausfüllen, von der Praktikumsstelle ergänzen und unterschreiben lassen und per Mailanhang als Scan (oder notfalls als Photo) im ZaP einreichen. [Sie erhalten das Formular auf Papier auch vor dem Büro des ZaP - dort ist der Ausdruck auf einem Blatt tatsächlich auf gelben Papier erhältlich, daher der Name.] Sie erhalten die Genehmigung samt Unterschift (oder ggf. eben nicht) per Mail.
Integrationsseminar
Vor dem Praktikum müssen Studierende das sog. 'Integrationsseminar' bestimmen und mit der/dem dort Lehrenden ein Einvernehmen über die Praktikumsbetreuung und das Forschungs-/Praxis-Projekt wärend des Praktikums abstimmen, das die Grundlage für den nachher zu verfassenden Praktikumsbericht darstellt.
Als Integrationsseminare kommen alle Pflichtveranstaltungen des Master-Studienganges in Frage, die von Ihnen vor dem Praktikum oder während der Praxiszeit belegt wurden bzw. werden. Die Lehrveranstaltung und der geplante Themenbereich zu dem Forschungs-/Praxis-Projekt sind bitte beim Genehmigungsantrag auf dem 'Gelben Formular' mit anzugeben.
Verlängerte Praxis
Es ist möglich, der Berufspraktikum zu verlängern und hierfür bis zu fünf Leistungspunkte im Freien Wahlbereich anerkannt zu bekommen. Das kann schon im Genehmigungsverfahren mit angegeben werden (soweit es mit der Einrichtung vereinbart ist), ist aber auch 'spontan' möglich, wenn die Praxisstelle entsprechende Angaben auf der Bescheinigung zu den absolvierten Praxisstunden macht (s.u. 'Nach dem Praktikum').
Folgende Varianten sind möglch: 30 Std. = 1 LP; 60 Std. = 2 LP, 90 Std. = 3 LP, 120 Std. = 4 LP, 150 Std. = 5 LP. Es werden lediglich die vollen je 30 Stunden in den angegebenen Schritten in LP umgerechnet.
Das verlängerte Praktikum kann eine einfache Verlängerung der Zeit des Pflichtpraktikums sein. Dies bedarf keiner vorherigen Anmeldung beim ZaP, auch wenn zwischen Pfllicht-Zeit und den weiteren Stunden eine - beliebig lange - Pause liegt.
Wenn Sie eine Verlängerung der anzurechnenden Praxiszeit im Freien Wahlbereich auf einer anderen Praktikumsstelle anstreben, muss diese den gleichen Kriterien entsprechen wie das Pflichtpraktikum, also vorher genehmigt werden, analog zu der Genehmigung des Pflichtpraktikums - auf dem Weg über das 'Gelben Formular' an das ZaP. Dann können Sie auch die die zweite Seite des Formulars nutzen, um sich die absolvierte Praxiszeit bestätigen zu lassen.
Die 'verlängerte Praxis' kann zeitlich flexibel ab dem 2. Semester und nach dem Vorbereitungsseminar zum Praktikum absolviert werden.
Um sich die Verlängerung der Praxiszeit im Wahlbereich anrechnen zu lassen, reichen Sie bitte das Formular für den Freien Wahlbereich (in der Mail mit Hinweis auf die Praxisstellen-Genehmigung) ein, auf dem nur die Kopfdaten von Ihnen ausgefüllt sind. Allerdings: Eine Eintragung verlängerter Praxis in STiNE ist in jedem Falle erst möglich, wenn das Pflichtpraktikum (einschließlich des Praktikumsberichtes) erfolgreich abgeschlossen und auf Ihrem Leistungskonto ausgewiesen ist. - Wir bitten Sie daher dringlich, die Unterlagen zur 'Verlängerten Praxis' erst einzureichen, wenn das Praxismodul auf Ihrem Leistungskonto als erfolgreich absovielert verzeichnet ist.
Zuweilen: zusätzliche Anforderungen der Praxisstellen
- Einige Praxisstellen wünschen eine Bescheinigung darüber, dass es sich um ein Pflichtpraktikum im Rahmen Ihres Studiums handelt. Eine solche Bescheinigung können Sie erhalten, wenn Sie eine entsprechende Anfrage an das ZaP richten.
- Einige Praxisstellen möchten eine Art 'Praktikumsvertrag' mit Ihnen abschließen. Daran ist die Universität zwar nicht beteiligt, aber wir können Ihnen ein Musterbeispiel zur Verfügung stellen. Sie finden es hier.
Nach dem Praktikum
Nach dem Praktikum müssen Sie sich die Praxiszeit auf der zweiten Seite des 'Gelben Formulars' von der Praktikumsstelle bestätigen lassen. Anschließend reichen Sie per Mail einen Scan (notfalls Photos) des vollständig ausgefüllten Grünen Formulars im ZaP ein, wofür zuvor noch die/der Prüfende Ihre Seminarteilnahme sowie das Bestehen des Praktikumsberichtes auf demselben Formular bestätigen muss. Das Original verbleibt bei Ihnen. [Es ist klug, dies zu Ihren Unterlagen zu nehmen, damit sie das originale Dokument bei Unstimmigkeiten zur Hand haben.]
Die Leistungen im Rahmen des Praktikums werden auf der Grundlage des eingereichten Formulars vom ZaP in STiNE eingetragen, worüber Sie dann eine kurze Mitteilung erhalten.