25. August 2015, von Dr. Wolfgang Roehl
![Junge Professorinnen](https://assets.rrz.uni-hamburg.de/assets/placeholder-5c5fc8f0915b6ab9ac0e253dfdb9636831107395cc7f6ef1015a902c4f0fa964.svg)
Foto: UHH/Sukhina
Der Gleichstellungsfonds der Universität Hamburg wurde 2012 erstmalig ausgeschrieben. Aus dem Fonds sollen Projekte zu allgemeinen Gleichstellungsthemen in Studium, Lehre und Forschung gefördert werden sowie Maßnahmen zum Abbau geschlechterspezifischer Benachteiligungen.
Im Gleichstellungsfonds 2015 stehen bis zu 100.000,- Euro für folgende Förderungen zur Verfügung:
- Projekte (Lehrveranstaltungen/Tagungen/Ausstellungen/Forschungsanträge etc.) zu Gender-, Diversity- und Vereinbarkeitsthemen. Pro Einzelprojekt kann eine maximale Fördersumme von 5000,- Euro beantragt werden.
- Stipendien für die Abschlussphase von Dissertationen und Habilitationen von Wissenschaftlerinnen (max. 6 Monate). Bei den zu vergebenden Stipendien werden Promotionsthemen mit Gender- /Diversity-Bezug bevorzugt, ebenso wie Anträge von Wissenschaftlerinnen mit Kind oder zu pflegenden Angehörigen.
- Maßnahmen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowohl für den oder die einzelne Wissenschaftl
erin (bspw. studentische Unterstützung für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler mit Kind oder pflegebedürftigen Familienangehörigen), aber auch Maßnahmen, die dazu beitragen, die Universität als Ganzes familienfreundlicher zu gestalten.
Mehr dazu finden Sie hier
Informationen zum Gleichstellungsfond der Universität Hamburg