Behindertenpädagogik (M.A.), weiterbildend - letzte Zulassung im WiSe 22/23
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzungen für die Zulassung zu diesem Studiengang sind:
- ein erfolgreicher Abschluss eines Lehramtsstudiengangs in einem Umfang von mindestens 240 LP;
- mindestens ein Jahr Berufserfahrung in einem behindertenpädagogischen Arbeitsfeld.
Statt des abgeschlossenen Studiums kann auch die fachliche Qualifikation zum Studium mit dem Bestehen der Eingangsprüfung belegt werden. Details zu den Anforderungen finden sich in der Satzung über besondere Zugangsvoraussetzungen.
Allgemeine Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen finden sich im Campus Center.
Gebühren
Der weiterbildende Masterstudiengang (M.A.) Behindertenpädagogik ist gebührenpflichtig.
Die Satzung (Stand 2011) sieht folgende Gebühren vor:
- ein Förderschwerpunkt (60 LP, vier Semester Teilzeit): pro Studiensemester: 1750 €
- zwei Förderschwerpunkte (120 LP, vier Semester Vollzeit): pro Studiensemester: 3500 €
Unabhängig davon sind die jeweils gültigen Semesterbeiträge pro Studiensemester zu entrichten.
Bitte beachten Sie die Regelungen der gültigen Gebührensatzung.
ACHTUNG: Zum WiSe 23/24 gibt es eine neue Gebührensatzung!
Bewerbung
Für diesen Studiengang ist leider keine Bewerbung mehr möglich, da er zum Wintersemester 2023/24 reformiert wurde und nun unter dem Namen "Pädagogik bei Behinderung" angeboten wird. Näheres zum neuen Studiengang und den Bewerbungsmodalitäten erfahren Sie hier.
Inhalte
Der weiterbildende Masterstudiengang "Behindertenpädagogik" (M.A.) qualifiziert die Studierenden dazu, die Teilhabe von Menschen mit Behinderung an Bildungs- und Erziehungsprozessen förderlich (mit-)zugestalten. Damit zielt der Studiengang auch darauf, die Studierenden zu befähigen, Barrieren allgemeiner Lehr- und Lernarrangements zu erkennen und abzubauen.
Inhaltlich umfasst das Studium Themen wie
- die Auseinandersetzung mit nationalen und internationalen Konzepten und Theorien zur Bildung und Erziehung unter erschwerten Bedingungen und Behinderung;
- spezifische Beratungsmodelle im Zusammenhang mit den Handlungsfeldern und den darin Agierenden;
- die Ausgestaltung und Nutzung von Standards auf administrativer und prozessualer Ebene einschließlich der daraus resultierenden Planung und
- Gestaltung konkreter didaktischer und methodischer Interventionen auf Grundlage einer Diagnostik.
Die Studierenden können entscheiden, ob Sie einen Förderschwerpunkt wählen und dann das Studium als Teilzeitstudium (60 LP) über vier Semester studieren, oder ob sie zwei Förderschwerpunkte wählen und das Studium als Vollzeitstudium (120 LP) vier Semester lang studieren. Folgende Förderschwerpunkte werden angeboten:
- Sprache
- Geistige Entwicklung
- Hören
- Sehen
ACHTUNG:
Zum WiSe 23/24 wurde der Studiengang reformiert und wird nun unter dem Namen "Pädagogik bei Behinderung" angeboten. Die inhaltliche Ausrichtung hat sichetwas verändert. Näheres zum neuen Studiengang erfahren Sie hier.
Abschluss und Berufsperspektiven
Ziel des Studiums ist es, einen wissenschaftlich qualifizierten und anwendungsorientierten Abschluss zu erwerben. Für die bestandene Masterprüfung wird der Titel "Master of Arts (M.A.) Behindertenpädagogik" verliehen, ergänzt um den/die gewählten Förderschwerpunkte.
Für Absolvent/innen, die den Studiengang mit einem abgeschlossenen Lehramtsstudium (M.Ed., erstes Staatsexamen) begonnen haben, eröffnen sich – vorbehaltlich der Anerkennung durch die zuständigen Stellen der Bundesländer – folgende Möglichkeiten:
- Lehramt Sonderpädagogik (LaS): Erweiterung des Lehramts/Lehrbefähigung um einen/zwei Förderschwerpunkt/e (60/120 LP).
- allgemeine Lehrämter (60 LP-Variante): Lehrbefähigung in einem Förderschwerpunkt (bei Beibehaltung des Lehramts)
- allgemeine Lehrämter (120 LP-Variante): Anerkennung des Lehramtes Sonderpädagogik in zwei Förderschwerpunkten (Gymnasiallehramt: Lehrbefähigung in zwei Förderschwerpunkten)
Beratung und Information
Fachspezifische Beratung zum Studiengang bietet Prof. Dr. Sven Degenhardt an.
Beratung und Informationen zu Formalia (Anmeldung zu Modulen und Lehrveranstaltungen über STiNE, Anmeldung zum Abschlussmodul etc.) bietet das Studien- und Prüfungsbüro (StuP) der Erziehungswissenschaft an.
Studienstruktur und -dauer
ACHTUNG: Der Studiengang wurde zum WiSe 23/24 reformiert! Nähere Informationen zur neuen Struktur finden Sie hier.
Bisherige Regelungen (letzte Zulassung zum WiSe 22/23):
Der Masterstudiengang Behindertenpädagogik ist ein viersemestriger Studiengang, der jeweils zum Wintersemester beginnt.
Folgende Förderschwerpunkte werden angeboten:
- Sprache
- Geistige Entwicklung
- Hören
- Sehen
Wählt man einen Förderschwerpunkt, handelt es sich um einen Teilzeitstudiengang, in dem 60 Leistungspunkte (LP) erworben werden; wählt man zwei Förderschwerpunkte, handelt es sich um einen Vollzeitstudiengang, in dem 120 LP erworben werden.
Um ein Vollzeitstudium in vier Semestern zu absolvieren, sollte die Kombination "Sprache" und "Hören" gewählt werden. Andere Kombinationen sind möglich, können jedoch nicht ohne Terminüberschneidungen angeboten werden, wodurch sich die Studienzeit verlängern könnte.
Die organisatorische Umsetzung des weiterbildende Masterstudiengang (M.A.) Behindertenpädagogik ist an den Studiengang B.A./M.Ed. Lehramt für Sonderpädagogik gebunden. Die Präsenzlehre für das Studium in einem Förderschwerpunkt umfasst in den ersten drei Semestern zwei Wochentage und einzelne Kompaktveranstaltungen.
Ein Förderschwerpunkt besteht jeweils aus drei Modulen zum gewählten Förderschwerpunkt (35 LP), zwei Lehrveranstaltungen zu Theorien und Konzepten (10 LP) sowie dem Abschlussmodul (15 LP).
Bei zwei gewählten Förderschwerpunkten kommen drei Module zum zweiten Förderschwerpunkt (35 LP), zwei Lehrveranstaltungen zu Diagnostik und Förderung (10 LP) und ein Vertiefungsmodul (10 LP) hinzu. Das Abschlussmodul umfasst hier 20 LP.
Das Abschlussmodul besteht jeweils aus der Masterarbeit.
Relevante Regelungen zur Studienstruktur und -dauer enthalten folgende Dokumente:
Die Prüfungsordnung enthält u.a. Regelungen
- zur Studienfachberatung,
- zur Regelstudienzeit und deren Überschreitung sowie
- zur Anerkennung von studien- und berufspraktischen Zeiten, Studien- und Prüfungsleistungen.
Die Fachspezifischen Bestimmungen (FSB)
- konkretisieren die Studienziele
- geben eine Übersicht über die im Studiengang enthaltenen Module
- regeln konkret die Vergabe von Leistungspunkten (LP)
- beschreiben ausführlich die einzelnen Module, mögliche Prüfungsarten und zu erwerbende Leistungspunkte.
Anerkennung von Prüfungs- und Studienleistungen
Eine Anerkennung von Studien- und/oder Prüfungsleistungen aus anderen Hochschulen oder anderen Studiengängen kann erst nach einer Immatrikulation in dem Studiengang, für den die Anerkennung erfolgen soll, geprüft werden.
Um Ihre Leistungen anerkennen zu lassen, vereinbaren Sie bitte einen Termin unter der folgenden Mailadresse: sven.degenhardt"AT"uni-hamburg.de
Anmeldeverfahren, Formulare und Informationen zur Masterarbeit/Abgabe
Das Abschlussmodul beinhaltet die Erstellung der Masterarbeit. Mit der Masterarbeit soll der Nachweis erbracht werden, dass der Kandidat bzw. die Kandidatin in der Lage ist, eine Forschungsfrage aus dem Bereich der Behindertenpädagogik selbstständig nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten, Ergebnisse zu erzeugen und daraus konzeptionelle Konsequenzen zu entwickeln.
Voraussetzungen
Für die Anmeldung zum Abschlussmodul sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Wenn Sie den Master Behindertenpädagogik mit einem Förderschwerpunkt studieren, müssen mindestens drei Module des Studiengangs abgeschlossen sein.
- Wenn Sie zwei Förderschwerpunkte studieren, müssen mindestens fünf Module des Studiengangs abgeschlossen sein.
Gemäß § 13 Abs. 4 PO kann „der Kandidat bzw. die Kandidatin [...] mit dem Antrag auf Zulassung Prüfungsgegenstände und Betreuer bzw. Betreuerin (Erstgutachter bzw. Erstgutachterin) sowie Zweitgutachter bzw. Zweitgutachterin vorschlagen. Den Vorschlägen ist, soweit wie möglich und vertretbar, zu entsprechen".
Bitte beachten Sie dabei, dass die/der Erstgutachter:in gemäß § 13, Abs. 9 PO aus der Gruppe der Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer stammen oder habilitiertes Mitglied der Hochschule sein muss.
Kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihr Leistungskonto, achten Sie auf zeitnahen Eintrag der Prüfungsnoten, sodass die Anmeldung zum Abschlussmodul reibungslos erfolgen kann. Näheres klären Sie ggf. bitte rechtzeitig mit dem Studienbüro.
Schritt | Aufgabe Prüfling bzw. Gutachter:innen | Aufgabe Studienbüro | |
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1. Anmeldung zum Abschlussmodul | Nach Vorbereitung der Arbeit und Erbringung der mit den Gutachter:innen zu vereinbarenden Vorarbeiten sowie Festlegung des genauen Prüfungsgegenstandes mit den Gutachter:innen: Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF) inkl. Themenstellung im StuP. |
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsberechtigungen; Anmeldung zum Modul in STiNE; Ausgabe des Themas (= Start Bearbeitungszeit (11 Wochen bzw. 4 Monate)). |
|
2. Schreiben der Masterarbeit (11 Wochen bei einem Förderschwerpunkt; 4 Monate bei zwei Förderschwerpunkten) |
Schreiben der Arbeit bei Betreuung durch die Gutachter:innen. Abgabe der Arbeit im Studien- und Prüfungsbüro. Bitte beachten Sie das Merkblatt bzgl. Deckblatt, Anzahl und Form der gedruckten Exemplare, eidesstattlicher Erklärung etc., das Ihnen das StuP nach der Zulassung zum Abschlussmodul zur Verfügung stellt. |
Entgegennahme der Masterarbeiten am Abgabetermin. Kontrolle der Formalia, Bestätigung der fristgerechten Abgabe und Weiterleitung an die Gutachter:innen. | |
3. Korrekturphase (10-12 Wochen) |
Begutachtung der Arbeiten durch die Prüfer:innen (8 bzw. 10 Wochen) | Feststellung und Veröffentlichung des Ergebnisses der Masterarbeit in STiNE und Benachrichtigung der Studierenden. | |
4. Erstellung der Abschlussdokumente auf Antrag der Studierenden (ca. 4 Wochen) |
Einreichen des Antrags auf Erstellung der Abschlussdokumente (PDF) nach entsprechender Aufforderung/Information durch das StuP. Ansonsten sobald alle Prüfungs-und Studienleistungen erfolgreich erbracht und in STiNE eingetragen wurden. | Erstellung und Versandt/Übergabe der Abschlussdokumente. |
Formulare
Informationen zur Masterarbeit und zur Abgabe [geht Ihnen auch schriftlich nach der Zulassung zum Abschlussmodul zu]
Studiengangleitung und Modulverantwortliche
Studiengangleitung: Prof. Dr. Sven Degenhardt
Modulkürzel | Name des Moduls | Modulverantwortung | |
FSS-MA1 | Interdisziplinäre Bezüge, Technologien im FS Sehen | Sven Degenhardt | |
FSS-MA2 | Pädagogik bei Beeinträchtigung des Sehens | Sven Degenhardt | |
FSS-MA3 | Handlungskompetenzen im FS Sehen | Sven Degenhardt | |
FSH-MA1 |
Grundlagen und bezugswissenschaftliche Kenntnisse im FS Hören |
Barbara Hänel-Faulhaber | |
FSH-MA2 |
Teilhabe an der Bildung hörgeschädigter Schülerinnen und Schüler |
Barbara Hänel-Faulhaber | |
FSH-MA3 |
Pädagogik bei Beeinträchtigung des Hörens |
Barbara Hänel-Faulhaber | |
FSSp-MA1 |
Bezugswissenschaftliche Kenntnisse und Grundlagen im FS Sprache |
Ulrich von Knebel | |
FSSp-MA2 |
Forschung im FS Beeinträchtigung der Sprache |
Ulrich von Knebel | |
FSSp-MA3 |
Forschung im FS Beeinträchtigung der Sprache |
Ulrich von Knebel | |
FSgE-MA1 |
Beratung zu Fragen der emotionalen und geistigen Entwicklung |
André Frank Zimpel | |
FSgE-MA2 |
Syndromanalyse und AAC |
André Frank Zimpel | |
FSgE-MA3 |
Basale Didaktik |
André Frank Zimpel | |
TKBEP |
Theorien und Konzepte der Diagnostik und Förderung, Bildung und Partizipation unter benachteiligenden und behindernden Bedingungen |
Iris Beck/Gabriele Ricken | |
Diagnostik und Förderung unter den Bedingungen heterogener Lerngruppen, insbesondere Behinderung |
Iris Beck/Gabriele Ricken | ||
Vertiefung in behindertenpädagogischen Problemlagen |
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Abschlussmodul |
der Zuständige des gewählten Förderschwerpunkts | ||