Informationen zur Organisation der Prüfungsverfahren für Lehrende
Auf Dieser Seite finden Sie Informationen und Hinweise zu den Prüfungsanmeldeverfahren und der Gestaltungsmöglichkeiten für Ihre Modulprüfungen
Neuregelung der Prüfungsanmeldung von Prüfungsdaten ab WS 17/18
Ab dem WS 17/18 werden wir an unserer Fakultät ein vereinfachtes Verfahren zur Prüfungsanmeldung beginnen und damit verbunden auch eine Vereinfachung der Abfragen der Prüfungstermine umsetzen.
Unverändert bleibt, dass den Studierenden für alle Prüfungen ein früher und ein später Prüfungstermin/ Bearbeitungszeitraum im Semesterkontext zur Auswahl angeboten werden soll.
Alle Prüfungsarten außer Klausur werden in STINE mit einer Prüfungsliste ohne Unterscheidung in frühen und späten Prüfungstermin dargestellt. Die Lehrenden vereinbaren für diese Prüfungsarten alle Prüfungsdetails (Bearbeitungszeitraum, Abgabetermin etc.) mit den Studierenden direkt, ohne diese in STINE zu erfassen. Diese vereinbarten Details sind notwendige Prüfungsdaten, die außerhalb von STINE von den Lehrenden „verwaltet“ werden.
Daher wird es zukünftig für diese Prüfungsarten keine Abfrage von Details durch das StuP mehr geben.
Die Regel sollte jedoch wir oben aufgeführt sein, dass alle Lehrenden einen frühen und einen späten Prüfungstermin ermöglichen, nur eben jetzt in „interner Selbstverwaltung“ statt über STINE.
Unverändert ist weiterhin, dass Studierende nur dann an einer Prüfung teilnehmen dürfen, wenn sie zu dieser Prüfung angemeldet sind! Dies gilt für alle Prüfungsformen.
Studierende müssen sich in der Anmeldephase des jeweilgen Semesters verbindlich entschieden haben, ob sie eine Modul-(teil)-prüfung ablegen wollen.
Aus dieser Entscheidung muss eine Anmeldung zu dieser Prüfung in STINE folgen. Wer nicht in STINE zur Prüfung angemeldet ist, darf diese Prüfung nicht ablegen.
Anmeldephasen nach Semester
Wintersemester
An- und Abmeldephase zu Modulprüfungen
01.11. bis 15.01.
Sommersemester
An- und Abmeldephase zu Modulprüfungen
15.04. bis 15.06.
Klausuren abweichend
Informationen zur Planung und Durchführung von Klausuren
Für Klausuren wird den Studierenden in STINE eine Anmeldung zu einem frühen, ersten und einem zweiten, späten Termin zur Auswahl angeboten.
Die Prüfungstermine von Klausuren werden – wie bisher - vom StuP abgefragt und in STINE eingetragen.
Formular: Abfrage Klausurtermine
Die Studierenden können sich innerhalb der folgenden Anmeldephasen zu Klausuren Anmelden:
Wintersemester
1. Klausurtermin: An- und Abmeldung vom 01.11. bis 15.01. via STiNE möglich.
2. Klausurtermin: An- und Abmeldung vom 01.11. bis 15.01. via STiNE möglich.
Studierende, welche den ersten Klausurversuch nicht bestanden haben, können sich bis 14 Tage vor der Klausur über das Wiederholungsformular zum zweiten Termin anmelden.
Sommersemester
1. Klausurtermin: An- und Abmeldung vom 15.04. bis 15.06. möglich.
2. Klausurtermin: An- und Abmeldung vom 15.04. bis 15.06. möglich.
Studierende, welche den ersten Klausurversuch nicht bestanden haben, können sich bis 14 Tage vor der Klausur über das Wiederholungsformular zum zweiten Termin anmelden.
Regelungen für Wiederholungsprüfungen
Für alle Prüfungsarten erfolgt die Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung direkt über STINE. Ist eine Anmeldung über STiNE nicht möglich ist mit dem Studienbüro zu klären, ob ein technisches Problem vorliegt. Sollte eine Anmeldung über STiNE dennoch nicht funktionieren muss eine Anmeldung über ein Formular erfolgen.
Dazu müssen Studierende und Lehrende das Formular
Anmeldung zur Wiederholungsprüfung
ausfüllen und unterschrieben im Prüfungsbüro einreichen.
Die Voraussetzung zur Anmeldung zu einer Wiederholungsprüfung ist, dass eine erste Prüfungsanmeldung mit eingetragener Note 5,0 oder ein (entschuldigter) Fehltermin vorliegen. Die Anmeldung kann außerhalb jeglicher Anmeldephasen erfolgen, bei Klausuren aber 14 Tage vor dem Klausurtermin.
Das Prüfungsbüro meldet den Studierenden dann zu einer Wiederholungsprüfung in STINE an.
Eventuell mit der Wiederholung der Prüfung verbundene Fragen wie z.B. Wiederholung der LV, Wechsel des Prüfers/der Prüferin etc., werden in Rahmen der Anmeldung geklärt.