Informationen zur Masterarbeit EuB
Bitte beachten Sie auch die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg.
Anmeldeverfahren, Formulare und Informationen zur Masterarbeit/Abgabe
Stand: 18.06.2024
Für die Anmeldung zum Abschlussmodul sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Aufbau- und Methodenmodul des Pflichtbereichs [00a2 (10 LP); 00a3 (10 LP)] sowie
- Grundlagen- und Handlungsfeld-/Kompetenzmodul des gewählten Profilbereichs [00b1/00c1 (10 LP); 00b2/00c2 (10 LP)] müssen erfolgreich abgeschlossen und
- im Wahlbereich müssen Leistungen im Umfang von mindestens 9 Leistungspunkten erbracht worden sein.
Der Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit kann frühestens im dritten Fachsemester gestellt werden.
Kontrollieren Sie bitte regelmäßig Ihr Leistungskonto, achten Sie auf zeitnahen Eintrag der Prüfungsnoten, sodass die Anmeldung zum Abschlussmodul reibungslos erfolgen kann.
Für den Fall, dass die erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen noch nicht in vollem Umfang erfolgreich absolviert wurden, kann der Prüfungsausschuss auf Antrag der Kandidatin oder des Kandidaten bei Vorliegen einer besonderen Härte dem Antrag auf Zulassung zur Masterarbeit stattgeben. Näheres klären Sie bitte rechtzeitig mit dem Studienbüro.
Bitte beachten Sie:
Gemäß §13 Abs. 9 der Prüfungsordnung muss die/der Erstgutachter:in der Gruppe der Hochschullehrer:innen angehören. Das sind gem. § 10 Abs. 1 HmbHG alle Professor:innen und Juniorprofessor:innen der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
Das Zweitgutachten darf gemäß Beschluss des Prüfungsausschusses Erziehungs- und Bildungswissenschaft vom Januar 2024 neben den Hochschullehrer:innen von allen in den erziehungs- und bildungswissenschaftlichen Studiengängen der Fakultät „lehrenden wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen“ (= WiMiLe, Promovierende, Postdoc sowie Projektpersonal mit Lehraufträgen) übernommen werden, sofern die Lehre innerhalb der letzten fünf Jahre stattgefunden hat.
Gemäß § 64, Abs. 2 HmbHG dürfen Prüfer:innen, die nicht der Gruppe der Hochschullehrer:innen angehören, nur den in ihren Lehrveranstaltungen dargebotenen Prüfungsstoff prüfen. Das Thema der Masterarbeit muss sich daher auf eine von der/dem angestrebten Prüfer:in angebotene Lehrveranstaltung beziehen. Diese Lehrveranstaltung muss von der/dem Verfasser:in der Masterarbeit nicht besucht worden sein, es geht dabei nur um den Kompetenznachweis der/des Prüfer:in.
Wenn das Zweitgutachten von einer Person übernommen werden soll, die weder zur Gruppe der Hochschullehrer:innen, noch der Wissenschaftlichen Mitarbeiter:innen mit Lehrverpflichtung der Fakultät für Erziehungswissenschaft gehört (z.B. Wissenschaftliche Mitarbeiter:innen in Projekten ohne Lehre, Lehrbeauftragte) muss vorab eine Prüfungsberechtigung beantragt werden (inkl. Begründung der Notwendigkeit). Dies gilt auch für Erst- oder Zweitgutachten, die von externen Prüfer:innen und Professor:innen anderer Fakultäten der UHH übernommen werden sollen. In solchen Fällen müssen darüber hinaus Kontaktdaten (E-Mail-Adresse und Zustellanschrift) der Prüferin bzw. des Prüfers mitgeteilt werden. Die Beantragung erfolgt formlos über das Studienbüro. Bitte lassen Sie sich im Zweifelsfall dort zum Vorgehen beraten.
Die Gesamtdauer des Abschlussmoduls, von der Anmeldung bis zur Ausgabe der Abschlussdokumente beträgt ca. 8-9 Monate, sofern die Masterarbeit die letzte Prüfung ist.
Schritt | Aufgabe Prüfling bzw. Gutachter:innen | Aufgabe Studienbüro | |
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1. Anmeldung zum Abschlussmodul | Nach Vorbereitung der Arbeit und Erbringung der mit den Gutachter:innen zu vereinbarenden Vorarbeiten sowie Festlegung des genauen Prüfungsgegenstandes mit den Gutachter:innen: Einreichung des Antrags auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF) inkl. Themenstellung im StuP. Ein kommentiertes, beispielhaft ausgefülltes Muster zur Orientierung finden Sie hier (PDF). |
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsberechtigungen; Anmeldung zum Modul in STiNE; Ausgabe des Themas (= Start der 23wöchigen Bearbeitungszeit) |
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2. Schreiben der Masterarbeit (23 Wochen) |
Schreiben der Arbeit bei Betreuung durch die Gutachter:innen. Abgabe der Arbeit im Studien- und Prüfungsbüro. Bitte beachten Sie das Merkblatt bzgl. Deckblatt, Anzahl und Form der gedruckten Exemplare, eidesstattlicher Erklärung etc., das Ihnen das StuP nach der Zulassung zum Abschlussmodul zur Verfügung stellt. |
Entgegennahme der Masterarbeiten am Abgabetermin. Kontrolle der Formalia, Bestätigung der fristgerechten Abgabe und Weiterleitung an die Gutachter:innen. | |
3. Korrekturphase (8-10 Wochen) |
Begutachtung der Arbeiten durch die Prüfer:innen (8 Wochen) | Feststellung und Veröffentlichung des Ergebnisses der Masterarbeit in STiNE und Benachrichtigung der Studierenden. | |
4. Erstellung der Abschlussdokumente auf Antrag der Studierenden (ca. 4 Wochen) |
Einreichen des Antrags auf Erstellung der Abschlussdokumente (PDF) nach entsprechender Aufforderung/Information durch das StuP. Ansonsten sobald alle Prüfungs-und Studienleistungen erfolgreich erbracht und in STiNE eingetragen wurden. | Erstellung und Versandt/Übergabe der Abschlussdokumente. |
Formulare
- Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF)
- Ausfüllhilfe für den Antrag auf Zulassung zum Abschlussmodul (PDF)
Informationen zur Masterarbeit und zur Abgabe [geht Ihnen auch schriftlich nach der Zulassung zum Abschlussmodul zu]
Qualitative Daten, transkribiert für Sekundärnutzungen durch Bachelor- und Masterstudierende
Informationen zur Masterarbeit (Lehramt)
Einen Ablaufplan für die Masterarbeit, alle Formulare für die Anmeldung und Informationen zum Übergang in den Vorbereitungsdienst finden Sie auf den Seiten des ZPLA.