Promotionsinteresse
Erste Schritte
Erste Schritte
Am Anfang eines jeden Promotionsvorhabens steht die Suche nach dem Thema und dem Betreuer oder der Betreuerin.
Eventuell ist Ihnen im Studium bereits ein Thema aufgefallen, mit dem Sie sich im Rahmen Ihres Promotionsvorhabens beschäftigen möchten. Auf jeden Fall sollte das Thema gut überlegt sein – immerhin werden Sie sich etwa drei bis fünf Jahre intensiv damit beschäftigen. Durch die Promotion wird dabei die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eine eigene Forschungsleistungen nachgewiesen und die Ergebnisse müssen zur Fortentwicklung der Wissenschaft beitragen.
Da Ihr Thema zu den Forschungsschwerpunkten Ihres Betreuers oder Ihrer Betreuerin passen sollte, empfiehlt es sich, frühzeitig zu potenziellen Betreuer:innen Kontakt aufzunehmen und Ihr Vorhaben mit diesen abzustimmen. Geeignete Betreuer:innen können Sie zum Beispiel über das Personenverzeichnis der Fakultät identifizieren. Entscheiden Sie sich, das Vorhaben gemeinsam durchzuführen, wird mit dem oder der Betreuer:in eine Betreuungsvereinbarung unterzeichnet, die auch Bestandteil des Antrags auf Zulassung zur Promotion wird.
Zulassungsvoraussetzungen (Anerkennung ausl. Abschlüsse)
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist im Regelfall der erfolgreiche Studienabschluss (Master, Magister, Diplom) in einem forschungsorientierten, für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang an einer Hochschule. Details hierzu regelt §3 der Promotionsordnung.
Die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Bewerber:in müssen eine erfolgreiche Promotion erwarten lassen. Diese Voraussetzung ist in der Regel gegeben, wenn der für die Zulassung relevante Studienabschluss mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bestanden wurde, andernfalls entscheidet der Promotionsausschuss.
Nach Ablegung einer hervorragenden Bachelorprüfung in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang kann auch dann schon eine Zulassung zur Promotion erfolgen („fast track“). Voraussetzungen für den Fast Track (Promotionsordnung §3 (2)): erfolgreiche Feststellungsprüfung durch zwei hauptamtliche HochschullehrerInnen. Über die Form der Feststellungsprüfung entscheidet der Promotionsausschuss. Die Promovend:in muss im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwerben.
Voraussetzungen für eine Promotion mit ausländischem Abschluss
Ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, um an unserer Fakultät zu promovieren, können Sie selbst ermitteln. Entscheidend ist die gültige Promotionsordnung, in der Sie die Rahmenbedingungen einsehen können. Eine wichtige Voraussetzung zur Promotion ist, dass sich eine Hochschullehrkraft bereit erklärt, Ihre Arbeit zu betreuen. Um eine solche Betreuungszusage zu erhalten, sollten Sie zunächst die folgenden Punkte überprüfen.
Auch Hochschullehrkräfte, die eine Betreuung in Erwägung ziehen, können anhand der aufgelisteten Punkte ermessen, ob die in der Promotionsordnung geforderten Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion gegeben sind:
- Abschlusszeugnis einer Universität. Voraussetzung ist ein einem forschungsorientierten Master-, Magister-, Diplomabschlusses gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen, d.h. inhaltlich auf das Dissertationsvorhaben vorbereitenden Studiengang (z.B. MA Education). Inwieweit Abschlüsse gleichwertig sind, erfahren Sie auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (Anabin-Datenbank) unter „Institutionen“ sowie unter „Bildungswesen“.
- Umgerechnete Abschlussnote. Für die Bewerbung wird Ihre im Ausland erzielte Abschlussnote in eine Note umgerechnet, die Ihrer Abschlussnote in Deutschland entsprechen würde. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Bayerischen Formel. Mehr zur Umrechnung von ausländischen Noten erfahren Sie auf der Anabin-Website unter „Bildungswesen“. Dort geben Sie das Land ein, in dem der Abschluss erworben wurde, und erhalten so den Notenschlüssel der Hochschulen des Landes – und somit auch die unterste Bestehensnote und die Maximalnote. Beide Noten werden dann, zusammen mit der erreichten Note, in die Bayerische Formel eingegeben, um die deutsche Äquivalenznote zu errechnen. Hört sich komplizierter an, als es ist!
- Vergleichbarer Studienumfang. Für die Zulassung zu einer Promotion ist ein bisheriges Studium (ggf. Bachelor und Master) im Umfang von 300 ECTS bzw. Leistungspunkten nachzuweisen.
- Sprachkenntnisse. Wird die Promotionsleistung in deutscher Sprache erbracht, ist die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) zu bestehen. Wollen Sie hingegen in englischer Sprache promovieren, sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen. Als gleichwertige Leistung zum Sprachnachweis gilt ein akademischer Grad (BA / MA), der an einer englischsprachigen Universität erreicht wurde.
Vorbereitung
Wenn Sie beabsichtigen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu promovieren, ist für Sie das maßgebliche Dokument die Promotionsordnung. Sie enthält alle Richtlinien zur Anmeldung, Zulassung, Durchführung und Prüfung der Promotion. Lesen Sie sich als wichtige Vorbereitung die für Sie geltende Promotionsordnung unbedingt gut durch! Für aktuelle Zulassungen gilt die Promotionsordnung vom 16.04. und 11.06.2014 mit ihren Änderungen vom 11. Mai 2016 und 13. April 2016 sowie vom 13. September 2023.
Bevor Sie zur Promotion zugelassen werden können, benötigen Sie einen Professor oder eine Professorin, der oder die Ihre Arbeit betreut. Ihre Vereinbarungen mit dem Betreuer oder der Betreuerin werden in der Betreuungsvereinbarung festgehalten.
Als nächstes verfassen Sie in Absprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin ein Exposé Ihrer geplanten Arbeit. Beachten Sie hierbei die Hinweise zur Anfertigung eines Exposés.
Hilfreiche Hinweise und Anregungen zur Vorbereitung bietet die Seite "Schritt für Schritt zur Promotion" der Hamburg Research Academy, insbesondere deren Informationen zur Orientierungsphase.
Finanzierung
Ein Großteil unserer Promovierender verbindet das Promotionsvorhaben mit einer Anstellung als wissenschaftliche:r Mitarbeiter:in. Entsprechende Stellenangebote finden Sie hier.
Es gibt außerdem die Möglichkeit, sich für Grund- und Abschlussstipendien der Landesgraduiertenförderung zu bewerben.
Die Begabtenförderungswerke vergeben ebenfalls Promotionsstipendien.
Abschluss und Perspektiven
Die Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines Promotionsstudiums im Rahmen eines Promotionsprogramms kann auf Wunsch statt des Doktorgrads auch der Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) verliehen werden.
Die Hamburg Research Academy gibt Hinweise für die Karriereentwicklung während und nach der Promotionsphase.
Über mögliche wissenschaftliche Karrierewege nach der Promotion informieren die Seiten Postdoktorale Karrierewege und Postdocs und Juniorprofs.
Beratung
Beratung und Information
Allgemeine Informationen zur Promotion an der Universität Hamburg finden sie bei:
Internationales -> Promovieren (nicht nur für Promovierende aus anderen Ländern!)
Promotionsförderung
Hamburg Research Academy
Geschäftsstelle Promotionen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft
Esther Bertling
Anfragen an die Geschäftsstelle per E-Mail bitte nur über Promotionen.EW"AT"uni-hamburg.de stellen.
Peer-to-Peer-Beratung
Liebe Promovierende und Promotionsinteressierte,
die Peer-Promotionsberatung bietet die Möglichkeit, über Fragen rund um die Promotion ins Gespräch zu kommen. Dabei können sowohl individuelle Anliegen im Fokus stehen, formale Fragen geklärt werden oder durch Erfahrungsaustausch ganz praktische Tipps weitergegeben werden. Die Beratung richtet sich sowohl an aktiv Promovierende als auch an Promotionsinteressierte.
Die Beratung wird aktuell von mir, Vanessa Boldt, durchgeführt und ist sowohl per E-Mail, per digitalem Meeting (Zoom), telefonisch oder auch persönlich nach Vereinbarung möglich. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail mit ihrem promotionsbezogenen Anliegen an die folgende Adresse: promotionsberatung.ew"AT"uni-hamburg.de.
Schreiben Sie mir gerne Ihre Fragen, Anliegen und Informationswünsche. Ich gebe Ihnen zeitnah eine Rückmeldung oder wir vereinbaren einen Termin, an dem wir uns austauschen.
Herzliche Grüße,
Vanessa Boldt
(Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Fakultät für Erziehungswissenschaft)