Promotion
Inhalte
Am Anfang eines Promotionsvorhabens steht die Suche nach dem Thema, über das man promovieren möchte. Dieses Thema will gut überlegt sein. Es sollte ergiebig sein – immerhin forscht man etwa drei bis fünf Jahre zu einem Thema – und es sollte relevant sein.
In der Regel überlegt man sich ein eigenes Thema, aber es gibt auch Professoren, die Themen vergeben.
Durch die Promotion wird die Befähigung zu vertiefter wissenschaftlicher Arbeit durch eigene Forschungsleistungen nachgewiesen. Die Ergebnisse müssen zur Fortentwicklung der Wissenschaft beitragen.
Zur weiteren Qualifikation für Forschung und Lehre ist es möglich, im Rahmen der Promotion die Angebote der Graduiertenschule zu nutzen, u.a.
- Theoriekurse
- Methodenkurse
- allgemeine wissenschaftliche Qualifikationen
Zulassungsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Promotionsverfahren ist im Regelfall der erfolgreiche Studienabschluss (Master, Magister, Diplom) in einem forschungsorientierten, für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang an einer Hochschule. Details hierzu regelt §3 der Promotionsordnung.
Die bisherigen wissenschaftlichen Leistungen der Bewerberin bzw. des Bewerbers müssen eine erfolgreiche Promotion erwarten lassen. Diese Voraussetzung ist in der Regel gegeben, wenn der für die Zulassung relevante Studienabschluss mindestens mit der Gesamtnote „gut“ bestanden wurde, andernfalls entscheidet der Promotionsausschuss.
Nach Ablegung einer hervorragenden Bachelorprüfung in einem für die Promotion wesentlichen Studiengang kann auch dann schon eine Zulassung zur Promotion erfolgen („fast track“).
Voraussetzungen für den Fast Track (Promotionsordnung §3 (2)):
- erfolgreiche Feststellungsprüfung durch zwei hauptamtliche HochschullehrerInnen. Über die Form der Feststellungsprüfung entscheidet der Promotionsausschuss.
- Der/die PromovendIn muss im Rahmen des Promotionsverfahrens einen Masterabschluss in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang erwerben.
Voraussetzung zur Promotion mit ausländischem Abschluss
Ob Sie die formalen Voraussetzungen erfüllen, um an unserer Fakultät zu promovieren, können Sie selbst ermitteln. Entscheidend ist die gültige Promotionsordnung, in der Sie die Rahmenbedingungen einsehen können. Eine wichtige Voraussetzung zur Promotion ist, dass sich ein/e Hochschullehrende/r bereit erklärt, Ihre Arbeit zu betreuen. Um eine solche Betreuungszusage zu erhalten, sollten Sie zunächst die folgenden Punkte überprüfen.
Auch Hochschullehrer/innen, die eine Betreuung in Erwägung ziehen, können anhand der aufgelisteten Punkte ermessen, ob die in der Promotionsordnung geforderten Voraussetzungen zur Zulassung zur Promotion gegeben sind:
- Abschlusszeugnis einer Universität. Voraussetzung ist ein einem forschungsorientierten Master-, Magister-, Diplomabschlusses gleichwertiger Abschluss einer ausländischen Hochschule in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen, d.h. inhaltlich auf das Dissertationsvorhaben vorbereitenden Studiengang (z.B. MA Education). Inwieweit Abschlüsse gleichwertig sind, erfahren Sie auf der Webseite der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen der Kultusministerkonferenz (Anabin-Datenbank) unter „Institutionen“ sowie unter „Bildungswesen“.
- Umgerechnete Abschlussnote. Für die Bewerbung wird Ihre im Ausland erzielte Abschlussnote in eine Note umgerechnet, die Ihrer Abschlussnote in Deutschland entsprechen würde. Dies geschieht in der Regel mit Hilfe der Bayerischen Formel. Mehr zur Umrechnung von ausländischen Noten erfahren Sie auf der Anabin-Website unter „Bildungswesen“. Dort geben Sie das Land ein, in dem der Abschluss erworben wurde, und erhalten so den Notenschlüssel der Hochschulen des Landes – und somit auch die unterste Bestehensnote und die Maximalnote. Beide Noten werden dann, zusammen mit der erreichten Note, in die Bayerische Formel eingegeben, um die deutsche Äquivalenznote zu errechnen. Hört sich komplizierter an, als es ist!
- Vergleichbarer Studienumfang. Für die Zulassung zu einer Promotion ist ein bisheriges Studium (ggf. Bachelor und Master) im Umfang von 300 ECTS bzw. Leistungspunkten nachzuweisen.
- Sprachkenntnisse. Wird die Promotionsleistung in deutscher Sprache erbracht, ist die deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) zu bestehen. Wollen Sie hingegen in englischer Sprache promovieren, sind Sprachkenntnisse auf dem Niveau C1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER) oder gleichwertige Kenntnisse nachzuweisen. Als gleichwertige Leistung zum Sprachnachweis gilt ein akademischer Grad (BA / MA), der an einer englischsprachigen Universität erreicht wurde.
Abschluss und Perspektiven
Die Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg verleiht den Grad einer Doktorin oder eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.). Bei Nachweis des erfolgreichen Abschlusses eines Promotionsstudiums im Rahmen eines Promotionsprogramms kann auf Wunsch statt des Doktorgrads auch der Grad Doctor of Philosophy (Ph.D.) verliehen werden.
Die Hamburg Research Academy gibt Hinweise für die Karriereentwicklung während und nach der Promotionsphase.
Über mögliche wissenschaftliche Karrierewege nach der Promotion informieren die Seiten Postdoktorale Karrierewege und Postdocs und Juniorprofs.
Vorbereitung
Wenn Sie beabsichtigen an der Fakultät für Erziehungswissenschaft zu promovieren, ist für Sie das maßgebliche Dokument die Promotionsordnung. Sie enthält alle Richtlinien zur Anmeldung, Zulassung, Durchführung und Prüfung der Promotion.
Lesen Sie sich als wichtige Vorbereitung die für Sie geltende Promotionsordnung unbedingt gut durch!
Bevor Sie sich zur Promotion anmelden können, benötigen Sie einen Professor oder eine Professorin, die Ihre Arbeit betreut. Das muss in einer schriftlichen Betreuungszusage dokumentiert werden.
Als nächstes verfassen Sie in Absprache mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin ein Exposé Ihrer geplanten Arbeit. Beachten Sie hierbei die Hinweise zur Anfertigung eines Exposés.
Hilfreiche Hinweise und Anregungen zur Vorbereitung bietet die Seite "Schritt für Schritt zur Promotion" der Hamburg Research Academy, insbesondere deren Informationen zur Orientierungsphase.
Beratung und Information
Allgemeine Informationen zur Promotion an der Universität Hamburg finden sie bei:
- Internationales -> Promovieren (nicht nur für Promovierende aus anderen Ländern!)
- Promotionsförderung
- Hamburg Research Academy
Geschäftsstelle Promotionen
Anfragen an die Geschäftsstelle per E-Mail bitte nur über Promotionen.EW"AT"uni-hamburg.de stellen.
Peer-to-Peer-Beratung
Liebe Promovierende und Promotionsinteressierte,
die Peer-Promotionsberatung bietet die Möglichkeit, über Fragen rund um die Promotion ins Gespräch zu kommen. Dabei können sowohl individuelle Anliegen im Fokus stehen, formale Fragen geklärt werden oder durch Erfahrungsaustausch ganz praktische Tipps weitergegeben werden. Die Beratung richtet sich sowohl an aktiv Promovierende als auch an Promotionsinteressierte.
Die Beratung wird aktuell von mir, Jessica Kruska, durchgeführt und ist sowohl per E-Mail, per digitalem Meeting (Zoom), telefonisch oder auch persönlich nach Vereinbarung möglich. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail mit ihrem promotionsbezogenen Anliegen an die folgende Adresse: promotionsberatung.ew"AT"uni-hamburg.de .
Schreiben Sie mir gerne Ihre Fragen, Anliegen und Informationswünsche. Ich gebe Ihnen zeitnah eine Rückmeldung oder wir vereinbaren einen Termin, an dem wir uns austauschen.
Herzliche Grüße,
Vanessa Boldt
(Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Fakultät für Erziehungswissenschaft)
Anmeldung
Für die Anmeldung zum Promotionsverfahren müssen folgende Unterlagen in einer einzigen PDF-Datei (max. 10 MB Größe) über Docata eingereicht werden
-
Betreuungszusage eines Professors/einer Professorin
- Betreuungsvereinbarung
- Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang (z.B. Masterzeugnis inkl. Transcript of Records plus Bachelorzeugnis, Magisterprüfung, Diplomprüfung, erste oder zweite Staatsprüfung, etc.).
- Tabellarischer Lebenslauf mit Übersicht über die im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Promotionsvorhaben einschlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen.
- Eine Erklärung, ob bereits früher einer Anmeldung mit Promotionsabsicht erfolgt ist oder ob ein Promotionsverfahren bei einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät durchgeführt wurde oder wird.
- Das Exposé zur geplanten Dissertation in deutscher oder englischer Sprache mit den Inhalten Fragestellung, Skizze des Forschungsstandes und Vorgehenswiese sowie einen Zeit- und Arbeitsplan (siehe Hinweise zur Anfertigung eines Exposés, bitte nicht mehr als 20.000 Zeichen [entspricht ca. 8-10 Seiten] inklusive Leerzeichen und Literaturverzeichnis!).
- Schriftliche Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors des zuständigen Faches zum Exposé der Dissertation.
Bitte beachten Sie, dass ab Ende August 2023 Anträge auf Zulassung zur Promotion nur noch über das Online Tool Docata für Promotionsverfahren an der Universität Hamburg gestellt werden können.
Auch für den weiteren Verlauf Ihres Promotionsverfahrens bedeutet dies, dass Sie mit Docata
- zukünftig einen sicheren Online-Zugriff auf alle Informationen und Dokumente für Ihr Promotionsverfahren haben.
- geänderte Kontaktdaten und neue Informationen zu Ihrer Promotion online einreichen können.
- Dokumente direkt in Docata hochladen können.
- wichtige Informationen rund um Ihr Promotionsverfahren in Docata erhalten.
- die Verlängerung der Zulassung beantragen.
- den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens online stellen.
Informationen zur Registrierung, Zulassung und Einschreibung über das Online Tool Docata finden bitte unter:
Wenn Sie bereits über eine Benutzerkennung der Universität Hamburg verfügen, registrieren Sie sich mit Ihrer B-Kennung (z.B. bbb3540), ansonsten registrieren Sie ich mit einer Docata-Kennung.
Der Promotionsausschuss Erziehungswissenschaft entscheidet über die Zulassung von AntragstellerInnen zum Promotionsverfahren. Er tagt zumeist einmal im Monat und entscheidet über Anträge in der Regel sofort.
Nach der Zulassung zur Promotion müssen sich Doktorandinnen oder Doktoranden an der Universität Hamburg innerhalb der auf der Zulassung angegebenen Frist als Studierende zur Promotion immatrikulieren lassen.
Struktur und Dauer
Alle grundlegenden Informationen zu Struktur und Dauer einer Promotion sind in der Promotionsordnung enthalten.
Folgende Promotionsarten sind möglich:
- Die monografische Promotion: Normalerweise besteht die anzufertigende Dissertation aus einer schriftlichen Arbeit, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält. Sie ist eine umfassende Abhandlung Ihrer Thesenausarbeitung und wird als Buch veröffentlicht.
- Die kumulative Promotion: Dies ist eine Arbeit, die aus veröffentlichten und/oder unveröffentlichten Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine der oben genannten Dissertation gleichwertige Leistung darstellt. Eine kumulative Arbeit besteht aus einer Liste mit den Titeln der Einzelarbeiten, einer Einleitung und einem verbindenden Text, der die in die kumulative Arbeit eingefügten Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert. Info-Blatt zur kumulativen Promotion.
Als Promotionsformen werden angeboten:
- Die Individualpromotion.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, am Promotionsprogramm der Graduiertenschule der Fakultät für Erziehungswissenschaft teilzunehmen.
In der Regel sollte die Dissertation im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer nach drei Jahren eingereicht werden.
Graduiertenschule
Die Graduiertenschule organisiert und gestaltet das Promotionsprogramm. Ziel ist die Qualifikation für Forschung und Lehre.
Es gibt die Möglichkeit, ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Promotionsprogramm zu erwerben.
Neben der Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Promovierenden gibt es derzeit folgende Angebote:
- Ringvorlesung mit unterschiedlichen, aktuellen Themen aus Theorie und Methodologie,
- eine jährliche Summer School zu jeweils einem Schwerpunktthema
- semesterbegleitende Theoriekurse und Kolloquien
- vertiefende Workshops, insbesondere aus dem Bereich der Methodenlehre
- semesterbegleitende Kurse English Writing and Argumentation
- Schreibwerkstatt wissenschaftliches Schreiben.
Dissertation und Disputation
Die wesentlichen Richtlinien für die Durchführung der Promotion enthält die Promotionsordnung.
Beim Verfassen Ihrer Dissertation müssen Sie außerdem die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg beachten. Weiteres zu diesem Thema bietet die Hamburg Research Academy.
Zusätzliche Hinweise zur Anfertigung und Einreichung der Dissertation:
- Die Promotionsordnung sieht am Ende der einzureichenden Arbeit laut §7 Absatz 5 eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des Dissertationsprojekts in deutscher und englischer Sprache vor. Der Promotionsausschuss empfiehlt darüber hinaus, im Rahmen der Zusammenfassung die Themenstellung der Arbeit und das Forschungsdesign (Methode, Theorierahmen, Besonderheiten) zu skizzieren, um kurz und prägnant über den Gegenstand und die Anlage der Dissertation zu informieren
- Ihre Dissertation muss zusätzlich im Anhang die von der Promotionsordnung vorgesehenen eidesstattlichen Versicherungen und Erklärungen enthalten. Bitte nutzen Sie dazu die entsprechende Vorlage.
- Zusätzlich zu Ihrer Dissertation müssen Sie Ihr Zulassungsschreiben sowie Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung einreichen, damit geprüft werden kann, ob Sie seit Ihrer Zulassung durchgehend immatrikuliert waren.
Den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen Sie online über Docata. Zum Login in Docata (https://docata.uni-hamburg.de) nutzen Sie Ihre Benutzerkennung (z. B. Bbb3540) der Universität Hamburg.
Die Dateien stellen Sie bitte wie folgt zusammen:
- Dissertation mit Anhängen für die Prüfungskommission als PDF-Datei mit der Bezeichnung "Dissertation_PK"
- Dissertation mit Anhängen, Zulassungsschreiben und Semesterbescheinigung für den Promotionsausschuss als PDF-Datei mit der Bezeichnung "Dissertation_PA"
Zusätzlich zur elektronischen Version müssen Sie die Druckversion Ihrer Dissertation in der Geschäftsstelle Promotionen einreichen. Hierbei ist mindestens ein Exemplar zur Archivierung in der Geschäftsstelle Promotionen plus eines für jede:n Gutachter:in erforderlich, der oder die ein gebundenes Exemplar benötigt. Es werden nur noch doppelseitig bedruckte Dissertationen (nicht einseitig bedruckte) angenommen.
Über die Eröffnung Ihres Prüfungsverfahrens wird dann in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses entschieden.
Hiernach wird die Arbeit von zwei Professoren oder Professorinnen begutachtet, die über die Annahme oder Ablehnung entscheiden. Nach Annahme der Dissertation teilt die Prüfungskommission der Doktorandin oder dem Doktoranden ihre Entscheidung mit. Daraufhin wird im Einvernehmen mit der Doktorandin bzw. dem Doktoranden ein Termin für die Disputation festgelegt.
Die Disputation hat den Zweck, die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zur mündlichen Darstellung und Erörterung wissenschaftlicher Probleme nachzuweisen.
Nach bestandener Disputation muss die Dissertation innerhalb von zwei Jahren veröffentlicht werden.
Austausch mit anderen Promovierenden
Arbeitsgruppen der Graduiertenschule
Im Rahmen der Graduiertenschule können sich Promovierende zu Arbeitsgruppen zusammenfinden. Ziel ist der regelmäßige Austausch über spezifische Themen und aktuelle Fragen im eigenen Arbeitsprozess.
Die Webseite der Graduiertenschule bietet eine Übersicht über aktuell bestehende thematische Arbeitsgruppen.
Mailingliste für Promovierende
Es gibt eine Mailingliste für Promovierende an der Fakultät für Erziehungswissenschaft. Über diese Liste werden Informationen aus der Fakultät versendet.
An- und Abmeldung an der Liste ist über diese Webseite möglich.
Austauschnetzwerke außerhalb der Fakultät
Unter dem Punkt "Wo kann ich andere Promovendinnen und Promovenden treffen" bietet die zentrale Webseite der Universität Hamburg Hinweise auf Netzwerke für Promovierende außerhalb der Fakultät.
Informationen und Veranstaltungen zur interdisziplinären Vernetzung bietet die Seite Vernetzung der Hamburg Research Academy.
Auslandsaufenthalt
Sie wollen einen Teil der Promotionszeit im Ausland verbringen? Dazu gibt es verschiedene Förder- und Austauschprogramme.
- Das Referat Internationalisierung bietet Informationen zu Austauschprogrammen für Lehrende.
- Daneben gibt es Partneruniversitäten der Fakultät, die konkret Austauschmöglichkeiten bieten.
- Informationen zur Umsetzung und Unterlagen finden sich im Bereich "Internationales" der Graduiertenschule.
- Einen Überblick zu Möglichkeiten Internationaler Mobilität bietet auch die Hamburg Research Academy.
- Das Referat Internationalisierung bietet Informationen zum Auslandsaufenthalt während der Promotion.
Fristen und Termine
Der Promotionsausschuss tagt in der Regel einmal im Monat. Orientieren Sie sich mit der Abgabe Ihrer Anmeldungsunterlagen an den dort angegebenen Terminen.
Mit der Zulassung zur Promotion erhalten Sie eine Frist, innerhalb der Sie sich immatrikulieren müssen, damit die Zulassung nicht erlischt.
Downloads und Links
- Docata
- Hinweise zur Anfertigung eines Exposés (PDF)
- Poster der Graduiertenschule
- Promotionsordnungen
- Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis (PDF)
- Vorlage für eidesstattliche Versicherung und Erklärungen (Word)
- Protokollvorlage für Disputationen zum handschriftlichen Ausfüllen (PDF)
- Protokollvorlage für Disputationen zum Ausfüllen am PC (PDF)