Promotionsphase
Graduiertenschule EW
Die Graduiertenschule organisiert und gestaltet das Promotionsprogramm. Ziel ist die Qualifikation für Forschung und Lehre.
Es gibt die Möglichkeit, ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme am Promotionsprogramm zu erwerben.
Neben der Möglichkeit zur Vernetzung mit anderen Promovierenden gibt es derzeit folgende Angebote:
- Ringvorlesung mit unterschiedlichen, aktuellen Themen aus Theorie und Methodologie,
- eine jährliche Summer School zu jeweils einem Schwerpunktthema
- semesterbegleitende Theoriekurse und Kolloquien im Rahmen des Promotionsprogramms
- vertiefende Workshops, insbesondere aus dem Bereich der Methodenlehre
- arbeitsbereichsübergreifende Arbeitsgemeinschaften
Beratung
Allgemeine Informationen zur Promotion an der Universität Hamburg finden sie bei:
Internationales -> Promovieren (nicht nur für Promovierende aus anderen Ländern!)
Promotionsförderung
Hamburg Research Academy
Geschäftsstelle Promotionen
Esther Bertling
Anfragen an die Geschäftsstelle per E-Mail bitte nur über Promotionen.EW"AT"uni-hamburg.de stellen.
Peer-to-Peer-Beratung
Liebe Promovierende und Promotionsinteressierte,
die Peer-Promotionsberatung bietet die Möglichkeit, über Fragen rund um die Promotion ins Gespräch zu kommen. Dabei können sowohl individuelle Anliegen im Fokus stehen, formale Fragen geklärt werden oder durch Erfahrungsaustausch ganz praktische Tipps weitergegeben werden. Die Beratung richtet sich sowohl an aktiv Promovierende als auch an Promotionsinteressierte.
Die Beratung wird aktuell von mir, Vanessa Boldt, durchgeführt und ist sowohl per E-Mail, per digitalem Meeting (Zoom), telefonisch oder auch persönlich nach Vereinbarung möglich. Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail mit ihrem promotionsbezogenen Anliegen an die folgende Adresse: promotionsberatung.ew"AT"uni-hamburg.de .
Schreiben Sie mir gerne Ihre Fragen, Anliegen und Informationswünsche. Ich gebe Ihnen zeitnah eine Rückmeldung oder wir vereinbaren einen Termin, an dem wir uns austauschen.
Herzliche Grüße,
Vanessa Boldt
(Wissenschaftliche Mitarbeiterin und Doktorandin an der Fakultät für Erziehungswissenschaft)
Prüfungsverfahren
Nach Eröffnung des Prüfungsverfahrens wird die Arbeit von zwei Professoren oder Professorinnen begutachtet. In bestimmten Fällen kann gemäß Promotionsordnung auch die Einholung eines dritten schriftlichen Gutachtens erforderlich werden.
Sobald alle Gutachten zur Dissertation vorliegen, werden Dissertation und Gutachten für drei bis vier Wochen in der Geschäftsstelle Promotionen ausgelegt. Andere Professor:innen der Fakultät erhalten so die Möglichkeit, zusätzliche Stellungnahmen zur Arbeit abzugeben.
Nach erfolgter Auslage tagt die Prüfungskommission und entscheidet über die Annahme der Arbeit. Daraufhin wird im Einvernehmen mit der Doktorandin bzw. dem Doktoranden ein Termin für die Disputation festgelegt.
Die Disputation hat den Zweck, die Fähigkeit der Doktorandin oder des Doktoranden zur mündlichen Darstellung und Erörterung wissenschaftlicher Probleme nachzuweisen.
Nach bestandener Disputation muss die Dissertation innerhalb von zwei Jahren veröffentlicht werden.
Zulassung zur Promotion
Zulassung zur Promotion
Für die Zulassung zur Promotion müssen folgende Unterlagen geordnet und in einer einzigen PDF-Datei (max. 10 MB Größe) über Docata eingereicht werden
- Betreuungszusage eines Professors/einer Professorin
- Betreuungsvereinbarung
- Nachweis des erfolgreichen Studienabschlusses in einem für das Dissertationsvorhaben wesentlichen Studiengang (z.B. Masterzeugnis inkl. Transcript of Records plus Bachelorzeugnis, Magisterprüfung, Diplomprüfung, erste oder zweite Staatsprüfung, etc.).
- Tabellarischer Lebenslauf mit Übersicht über die im Zusammenhang mit dem beabsichtigten Promotionsvorhaben einschlägigen Tätigkeiten und Erfahrungen.
- Eine Erklärung, ob bereits früher einer Anmeldung mit Promotionsabsicht erfolgt ist oder ob ein Promotionsverfahren bei einer anderen Hochschule oder einer anderen Fakultät durchgeführt wurde oder wird.
- Das Exposé zur geplanten Dissertation in deutscher oder englischer Sprache mit den Inhalten Fragestellung, Skizze des Forschungsstandes und Vorgehenswiese sowie einen Zeit- und Arbeitsplan (siehe Hinweise zur Anfertigung eines Exposés, bitte nicht mehr als 20.000 Zeichen [entspricht ca. 8-10 Seiten] inklusive Leerzeichen und Literaturverzeichnis!).
- Schriftliche Stellungnahme einer Professorin oder eines Professors des zuständigen Faches zum Exposé der Dissertation.
Wenn Sie bereits über eine Benutzerkennung der Universität Hamburg verfügen, registrieren Sie sich mit Ihrer B-Kennung (z.B. bbb3540) bei Docata, ansonsten registrieren Sie ich mit einer Docata-Kennung.
Der Promotionsausschuss Erziehungswissenschaft entscheidet über die Zulassung von Antragsteller:innen zum Promotionsverfahren und tagt zumeist einmal im Monat. Termine und Fristen entnehmen Sie bitte der Website des Promotionsausschusses.
Der Promotionsausschuss entscheidet über Anträge in der Regel in seiner nächsten Sitzung. Dennoch kann es Fälle geben, in denen Unterlagen nachgefordert oder Rückfragen gestellt werden müssen. Bei ausländischen Abschlüssen muss zunächst die Gleichwertigkeit des Abschlusses vorgeprüft werden, was ebenfalls Zeit erfordert. Wenn Sie die Zulassung zur Promotion zu einem bestimmten Zeitpunkt benötigen, stellen Sie Ihren Antrag also bitte rechtzeitig.
Nach der Zulassung zur Promotion müssen sich Doktorandinnen oder Doktoranden an der Universität Hamburg innerhalb der auf der Zulassung angegebenen Frist als Studierende zur Promotion immatrikulieren lassen und bis zum Abschluss des Prüfungsverfahrens, also bis zur Disputation immatrikuliert bleiben.
Struktur & Dauer
Alle grundlegenden Informationen zu Struktur und Dauer einer Promotion sind in der Promotionsordnung enthalten.
Folgende Promotionsarten sind möglich:
- Die monografische Promotion: Normalerweise besteht die anzufertigende Dissertation aus einer schriftlichen Arbeit, die eine in sich abgeschlossene Darstellung der Forschungsarbeiten und ihrer Ergebnisse enthält. Sie ist eine umfassende Abhandlung Ihrer Thesenausarbeitung und wird als Buch veröffentlicht.
- Die kumulative Promotion: Dies ist eine Arbeit, die aus veröffentlichten und/oder unveröffentlichten Einzelarbeiten besteht, die in ihrer Gesamtheit eine der oben genannten Dissertation gleichwertige Leistung darstellt. Eine kumulative Arbeit besteht aus einer Liste mit den Titeln der Einzelarbeiten, einer Einleitung und einem verbindenden Text, der die in die kumulative Arbeit eingefügten Einzelarbeiten übergreifend interpretiert, bewertet und diskutiert. Info-Blatt zur kumulativen Promotion.
Als Promotionsformen werden angeboten:
- Die Individualpromotion.
- Zusätzlich besteht die Möglichkeit, am Promotionsprogramm der Graduiertenschule der Fakultät für Erziehungswissenschaft teilzunehmen.
In der Regel sollte die Dissertation im Einvernehmen mit der Betreuerin oder dem Betreuer nach drei Jahren eingereicht werden.
Fristen & Termine
Der Promotionsausschuss tagt in der Regel einmal im Monat. Bitte orientieren Sie sich bei Stellung Ihrer Anträge auf Zulassung oder auf Eröffnung des Prüfungsverfahrens an den auf der Website angegebenen Terminen. Mit der Zulassung zur Promotion erhalten Sie eine Frist, innerhalb der Sie sich immatrikulieren müssen, damit die Zulassung nicht erlischt.
Austausch mit anderen Promovierenden
Arbeitsgruppen der Graduiertenschule
Im Rahmen der Graduiertenschule können sich Promovierende zu Arbeitsgruppen zusammenfinden. Ziel ist der regelmäßige Austausch über spezifische Themen und aktuelle Fragen im eigenen Arbeitsprozess. Die Webseite der Graduiertenschule bietet eine Übersicht über aktuell bestehende thematische Arbeitsgruppen.
Mailinglisten für Promovierende
Es gibt eine Mailingliste für Promovierende an der Fakultät für Erziehungswissenschaft. Über diese Liste werden Informationen aus der Fakultät versendet. An- und Abmeldung an der Liste ist über diese Webseite möglich.
Austauschnetzwerke außerhalb der Fakultät
Unter dem Punkt "Wo kann ich andere Promovend:innen treffen" bietet die zentrale Webseite der Universität Hamburg Hinweise auf Netzwerke für Promovierende außerhalb der Fakultät.
Informationen und Veranstaltungen zur interdisziplinären Vernetzung bietet die Seite Vernetzung der Hamburg Research Academy.
Auslandsaufenthalt
Sie wollen einen Teil der Promotionszeit im Ausland verbringen? Dazu gibt es verschiedene Förder- und Austauschprogramme.
- Das Referat Internationalisierung bietet Informationen zu Austauschprogrammen für Lehrende.
- Daneben gibt es Partneruniversitäten der Fakultät, die konkret Austauschmöglichkeiten bieten.
- Informationen zur Umsetzung und Unterlagen finden sich im Bereich "Internationales" der Graduiertenschule.
- Einen Überblick zu Möglichkeiten internationaler Mobilität bietet auch die Hamburg Research Academy.
- Das Referat Internationalisierung bietet Informationen zum Auslandsaufenthalt während der Promotion.
Einreichung der Promotion
Die wesentlichen Richtlinien für die Anfertigung und Einreichung der Dissertation sind in der Promotionsordnung enthalten.
Beim Verfassen Ihrer Dissertation müssen Sie außerdem die Richtlinie zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis an der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg beachten. Weiteres zu diesem Thema bietet die Hamburg Research Academy.
Zusätzliche Hinweise zur Anfertigung und Einreichung der Dissertation:
- Die Promotionsordnung sieht am Ende der einzureichenden Arbeit laut §7 Absatz 5 eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse des Dissertationsprojekts in deutscher und englischer Sprache vor. Der Promotionsausschuss empfiehlt darüber hinaus, im Rahmen der Zusammenfassung die Themenstellung der Arbeit und das Forschungsdesign (Methode, Theorierahmen, Besonderheiten) zu skizzieren, um kurz und prägnant über den Gegenstand und die Anlage der Dissertation zu informieren
Ihre Dissertation muss zusätzlich im Anhang die von der Promotionsordnung vorgesehenen eidesstattlichen Versicherungen und Erklärungen enthalten. Bitte nutzen Sie dazu die entsprechende Vorlage. - Den Antrag auf Eröffnung des Promotionsverfahrens stellen Sie online über Docata. Zum Login in Docata nutzen Sie Ihre Benutzerkennung (z. B. Bbb3540) der Universität Hamburg.
Bitte laden Sie bei Antragstellung die folgenden Dateien getrennt hoch:
- Dissertation mit Anhängen
- Aktuelle Semesterbescheinigung
Zusätzlich zur elektronischen Version müssen Sie die Druckversion Ihrer Dissertation in der Geschäftsstelle Promotionen einreichen. Hierbei ist mindestens ein Exemplar zur Archivierung in der Geschäftsstelle Promotionen plus eines für jede:n Gutachter:in erforderlich, der oder die ein gebundenes Exemplar benötigt. Es werden nur noch doppelseitig bedruckte Dissertationen (nicht einseitig bedruckte) angenommen.
Über die Eröffnung Ihres Prüfungsverfahrens wird dann in der Regel in der nächsten Sitzung des Promotionsausschusses entschieden. In Einzelfällen – zum Beispiel bei Klärungsbedarf bezüglich der Besetzung der Prüfungskommission – kann es jedoch auch einmal zu Verzögerungen kommen. Bitte berücksichtigen Sie dies bei Ihrer Zeitplanung.