Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen
Das Referat Internationalisierung berät zur Anerkennung von Studienleistungen aus dem Ausland (mit Erasmus+, Fakultätsaustausch, Zentralaustausch, virtueller Mobilität oder als Freemover) im Fach Erziehungswissenschaft und unterstützt Studierende bei der Antragstellung. Unten stehend finden Sie die einzelnen Schritte, denen Sie vor, während und nach einem Auslandsaufenthalt für die Anerkennung folgen müssen. Am Ende der Seite finden Sie außerdem Informationen zur Anerkennung im Nebenfach (nicht EW), für Lehrende aus dem Ausland, die Ihren Abschluss in Hamburg anerkennen lassen wollen, sowie für weitere Sonderfälle.
Schritt 1: Die Kurswahl
Wenn Sie sich für eine Partneruniversität entscheiden, sollten Sie sich immer auch mit der richtigen Wahl von Kursen beschäftigen. Dies sollten Sie noch vor Ihrer Bewerbung tun, spätestens jedoch dann, wenn Sie die Zusage für die Partnerhochschule erhalten haben. Um die Anerkennungsfähigkeit Ihrer Wunschkurse zu prüfen benötigen Sie folgendes:
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Die Modulbeschreibung Ihrer heimischen Kurse. Diese finden Sie in der FSB für Ihren Studiengang.
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Die Modulbeschreibung der Kurse an der Partnerhochschule auf Deutsch oder Englisch (eigene Übersetzungen sind in Ordnung). Sie erfahren durch die Austauschkoordinatoren, wie Sie Zugriff auf das Kursangebot erhalten.
Schritt 2: Die Vorab-Prüfung von Anerkennungsmöglichkeiten
Prüfen Sie zunächst, welche Kurse Sie an der UHH belegen müssten und vergleichen Sie die Inhalte mit dem Angebot der Partnerhochschule. Wenn Sie für einen Kurs die Anerkennungsmöglichkeit vor oder während dem Aufenthalt überprüfen möchten, folgen Sie diesen Schritten:
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Anerkennungsdatenbank prüfen:
Die Datenbank listet Kurse von Partnerhochschulen, die in der Vergangenheit bereits anerkennungsfähig waren. Sie können überprüfen, ob Ihr Wunschkurs hier bereits für das deutsche Modul gelistet ist. Wenn ja, schicken Sie die Modulbeschreibung des Kurses mit einem Verweis auf die Datenbank an das Referat für Internationalisierung (anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de( anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de)) und bitten um Überprüfung der Gleichwertigkeit. Sollte der Kurs noch nicht in der Datenbank aufgeführt sein, folgen Sie dem nächsten Schritt: -
Anerkennungsvereinbarung ausfüllen:
Befüllen Sie das PDF-Dokument (Anerkennungsvereinbarung ausländischer Studienleistungen) mit Ihren Daten und den Inhalten zu den Kursen. Tragen Sie stichpunktartig oder in kurzen Sätzen die Lernziele der Kurse ins Dokument ein. Für den ausländischen Kurs können Sie zusätzlich einen Link zur Modulbeschreibung beifügen. WICHTIG: Bitte unterschreiben Sie das Dokument NICHT!
Schicken Sie die Unterlagen digital an das Referat für Internationalisierung (anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de(anerkennung-ausland.ew"AT"uni-hamburg.de)). Wir prüfen es und senden es anschließend an die Modulverantwortlichen, die der Anerkennungsmöglichkeit zustimmen oder sie ablehnen. Vom Referat Internationalisierung bekommen Sie dann die entsprechende Rückmeldung.
Modulbaustein oder ganzes Modul?
Bitte beachten Sie die Struktur Ihrer Module. Es ist möglich, sich Leistungen für ein gesamtes Modul oder für Modulbausteine anerkennen zu lassen. Wenn Sie sich nur einen Baustein anerkennen lassen möchten, achten Sie bitte darauf, um welchen es sich handelt und dass Sie sich vor oder nach dem Auslandsaufenthalt für die richtigen, noch zu erbringenden Modulbausteine in STiNE anmelden, die Sie nicht im Ausland erbringen! Tragen Sie dann in den Anträgen auch nur den entsprechenden anzuerkennenden Modulbaustein ein. Eine Liste mit den Modulbausteinen Ihres Studienganges finden Sie auf den Seiten des Studien- und Prüfungsbüros.
Wenn Änderungen an der Kurswahl oder den Kursinhalten vorkommen
Ändern sich Ihre Kurse vor Ort oder die Inhalte der Kurse sind nicht mehr deckungsgleich mit denen, die Sie in der Anerkennungsvereinbarung eingereicht haben, können Sie eine erneute Anerkennungsvereinbarung ausfüllen und an das Referat für Internationalisierung (anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de( anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de)) schicken. Diese wird dann erneut wie in Schritt 2 geprüft.
Das Eintragen von Kursen in Ihrem Erasmus+ - Learning Agreement (DLA)
Gehen Sie mit Erasmus+ ins Ausland, müssen Sie ein digitales Learning Agreement (DLA) ausfüllen. Genaue Informationen zum Prozess erhalten Sie auf der Website oder von den Erasmus-Koordinatoren. Wichtig hierbei ist jedoch, dass Sie für die Anerkennung an der Heimathochschule nur Kurse eintragen sollten, die wie oben genannt geprüft wurden! Ist eine Prüfung noch nicht erfolgt, können Sie als Kurs zur Anerkennung den freien Wahlbereich/Studienanteil eintragen.
Schritt 3: Nach dem Auslandsaufenthalt – Anerkennungsantrag stellen
Wenn Sie Ihren Auslandsaufenthalt beendet haben und Ihnen das Transcript of Records vorliegt, können Sie den offiziellen Antrag auf Anerkennung Ihrer Leistungen stellen. Dafür folgen Sie den unten beschrieben Schritten für Ihren Studiengang (bitte unterschiedliche Formulare beachten):
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Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes in STiNE:
Zunächst müssen Sie in STiNE die Meldung eines studienbezogenen Auslandsaufenthaltes durchführen (zu finden unter: Studium > Studiumsverwaltung > Anträge > VI Fak.Erzwiss - Meldung eines studienbezogenenAuslandsaufenthaltes).
Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und abgeschickt werden - solange der Antrag noch auf "offen" steht, kann der Prozess nicht weiterlaufen. Die AN-Nummer wird für den weiteren Antrag benötigt und sollte gespeichert werden.
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Ausfüllen des digitalen Anerkennungsantrages für Module oder Modulbausteine:
Füllen Sie das für Sie relevante Anerkennungsdokument digital aus und schicken Sie es, noch ohne Unterschrift an das Referat für Internationalisierung (anerkennung.ausland.ew@uni-hamburg.de( anerkennung.ausland.ew"AT"uni-hamburg.de)) : -
Anerkennung eines Moduls oder Modulbausteins in einem der Lehramtsstudiengänge. Das zugehörige Formular finden Sie auf der Website des ZPLA unter "Formulare", als "Formular 4 (Anerkennung)".
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Ausfüllen des digitalen Anerkennungsantrages für Leistungen im freien Wahlbereich / Studienanteil:
Studierende der Erziehungs- und Bildungswissenschaften und in den alten Lehramtstudiengängen reichen Ihren Antrag wie oben beschrieben beim Referat für Internationalisierung ein. Eine Anerkennungsvereinbarung wird nicht benötigt. Studierende im neuen Lehramt (ab WiSE21/22) stellen den Antrag digital über STiNE. Der Prozess wird unter dem hinterlegten Link genauer beschrieben.
Zusätzlich zum Antrag schicken Sie uns bitte:
- Transcript of Records
- Anerkennungsvereinbarungen oder
- Auszug aus der Anerkennungsdatenbank
Wir prüfen dann den Antrag und rechnen ggf. die Noten aus dem ausländischen ins deutsche System um. Anschließend werden wir Sie um Unterschrift auf dem Antrag bitten.
Sobald Sie diese erbracht haben, folgen diese Schritte:
- Unterschrift des Antrags im Referat Internationalisierung
- Weitergabe zur Unterschrift an die Prüfungsausschussvorsitzenden (EuB, MOTION oder Lehramt)
- Nach positiver Zustimmung durch den Prüfungsausschuss: Weitergabe an das zuständige Studienbüro zur Eintragung der Leistung in Ihrem STiNE-Konto
Laden Sie sich zur Übersicht auch gerne das FlowChart oder unsere Checkliste zur Anerkennung herunter.
Der Prozess kann mehrere Wochen dauern. Wir bitten Sie deshalb, Ihre Unterlagen frühzeitig einzureichen und ein wenig Geduld mitzubringen.