Rechtliches
Sowohl als Dozent:in als auch als angehende Lehrkraft stellt sich im Verlauf der Seminar- und Unterrichtsplanung immer wieder die Frage, welche Materialien für die eigene Lehre genutzt werden dürfen, was an die Studierenden und Schüler:innen ausgegeben werden darf und was unter Kolleg:innen geteilt werden kann.
Die fortschreitende Digitalisierung von (Bildungs-) Inhalten sorgt für eine stark vereinfachte Verbreitung, ein schnelleres Teilen und ein erleichtertes wieder Aufbereiten dieser Inhalte. In Zeiten von eReadern, Google und digitaler Bilder- und Literaturrecherche ist häufig jedoch nicht ganz klar, was genutzt werden darf und was nicht.
Wichtig
Das Büro für Digitale Lehre ist keine offizielle juristische Instanz. Wir dürfen und können keine rechtsgültige Auskunft über Fragen zu den hier behandelten Themen geben. Die hier bereitgestellten Informationen dienen lediglich als Orientierungshilfen oder Vorlagen für den eigenen Umgang mit Datenschutz, Urheberrecht und Co.