Software
Hier finde Sie Informationen zur Bestellung von Software für Bedienstete. Studierende schauen bitte auf die Webseite des RRZ.
Bei wem kann ich Software bekommen?
Software können Sie nur beim Regionalen Rechenzentrum (RRZ) der Universität Hamburg beziehen. Das Medienzentrum kann Ihnen leider keine Software und Softwarelizenzen beschaffen oder zur Verfügung stellen.
Wie beantrage ich Software?
Software beantragen Sie digital im RRZ-ServicePortal.
Für den Zugang zum RRZ-ServicePortal wird eine Verbindung ins Uni-Netz benötigt, z.B. via VPN-Verbindung oder eduroam. Die Anmeldung am RRZ-ServicePortal erfolgt mit Ihrer B-Kennung.
Software oder Softwarelizenz?
Beantragen Sie bitte immer die Softwarelizenz, wenn es diese im RRZ-Serviceportal gibt, nicht die Software selbst. Diese ist (meist) nur für vom RRZ direkt verwaltete Rechner gedacht.
Wie beantrage ich Software, die es in dem Katalog nicht gibt?
Für Software bzw. eine Softwarelizenz, die nicht im Software-Katalog des RRZ-ServicePortals vorhanden ist, verwenden Sie bitte den „Antrag für neue Softwareprodukte“.
Datenschutz, AVV, Cloud-Anbieter?
Sie haben eine Software beantragt und das RRZ meldet:
Bevor wir eine Beschaffung initiieren können, muss ein Vertrag über die Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DS-GVO zwischen der UHH und dem Cloud-Dienstleister geschlossen werden. Bitte wenden Sie sich hierfür an den Hersteller und im Nachgang zur Überprüfung an die Stabsstelle Recht. Außerdem benötigt es eine Begutachtung durch den Datenschutz.
Nach Freigabe durch die oben genannten Stellen kann dann die Beschaffung erfolgen.
Dann schauen Sie hier.
Kann ich auch Software für Andere beantragen?
Ja, Sie können auch Software für andere Bedienstete (nicht für Studierende) beantragen. Folgen Sie einfach dieser bebilderten Anleitung.
Kann dann auch das Medienzentrum mir Software bestellen?
Ja, dass können wir, wie jeder andere Bedienste der Universität Hamburg auch. Wenden Sie sich also gerne an uns(medienzentrum.ew"AT"uni-hamburg.de), wenn Sie Schwierigkeiten bei der Softwarebestellung haben. Da vom RRZ-System oft nach einer Begründung gefragt wird, warum Sie gerade diese Software nutzen möchten, schicken Sie uns diese bitte gleich mit. Außerdem brauchen wir den Namen Ihres Rechners (PCs bzw. Notebooks). Das verkürzt den Prozess. :-)
Aber Achtung: Wir vom Medienzentrum haben keinen tieferen Einblick ins System als Sie, keine anderen Rechte als Sie und auch keine Möglichkeit, irgendwas bzgl. Ihrer Softwarebestellung im RRZ-ServicePortal zu entscheiden oder zu beeinflussen.
Kann eine Softwarelizenz (z.B. Adobe Acrobat Pro) auf eine andere Person übertragen werden?
Da Sie die Lizenz für Adobe Acrobat Pro bzw. Adobe Creative Suite aus eigener Kostenstelle bezahlen müssen, stellt sich Ihnen bei einem frühzeitigen Ausscheiden eines:r Mitarbeiters:in ggf. die Frage, ob Sie die gekaufte Lizenz auf eine andere Person übertragen können.
Dies ist leider nicht möglich. Die Lizenz für die "alte" Person verfällt und für die "neue" Person muss diese wieder über das RRZ-ServicePortal beantragt und aus der eigenen Kostenstelle erneut bezahlt werden.
Fragen?
Bei Fragen zum RRZ-ServicePortal oder zur Bestellung von Software wenden Sie sich gern an die RRZ-Serviceline(rrz-serviceline"AT"uni-hamburg.de).