Benutzungsordnung
Benutzungsordnung für die Testbibliothek des Zentrums für Diagnostik und Evaluation (Stand 12.11.2009)
- Geltungsbereich
Diese Benutzungsordnung gilt für alle Verfahren und Materialien des Zentrums für Diagnostik und Evaluation, die in der Testbibliothek untergebracht sind. Der Rechtscharakter des Benutzerverhältnisses ist öffentlich-rechtlich.
- Selbstverständnis der Bibliothek
Die Bibliothek stellt Materialien zur Unterstützung der Ausbildung und Forschung in den Bereichen Diagnostik und Evaluation bereit. Das umfasst ebenso weiterführende und ergänzende Materialien, die insbesondere die selbständige Einarbeitung in Verfahren unterstützen. Die Mitarbeiter bieten vor allem vor dem Hintergrund der Studienaufgaben auch Beratungen für die Auswahl der Verfahren an.
- Bedingungen für die Benutzung der Verfahren und Materialien
Grundsätzlich stehen die Räume, Materialien und Medien der Testbibliothek allen Studenten und Mitarbeitern der Fakultät IV der Universität zur Verfügung. Die Nutzung der Materialien verpflichtet zum sorgfältigen Umgang. In begründeten Fällen (z. B. nach Verstoß gegenüber den Interessen des Zentrums) können Personen von diesem Nutzungsrecht ausgeschlossen werden.
Die Nutzung der Testbibliothek erfordert eine Anmeldung, bei der Nutzerdaten wie Namen, Studiengänge und Adressen erfasst werden. Die Vorschriften des hamburgischen Datenschutzgesetzes werden beachtet. Bei der Abmeldung in der Bibliothek werden diese Daten gelöscht.
a) Zur Einsichtnahme sind berechtigt:
1. Wissenschaftliche Mitarbeiter der Universität Hamburg
2. Studierende der Fakultät IV
3. Kooperationspartner im Rahmen von Projekten, die mit Mitarbeitern der Fakultät realisiert werden.
Ausnahmen sind gegenüber der Zentrumsleitung zu beantragen und zu begründen.
Vorzulegen sind Studentenausweise und Personalausweise, so dass auf eine Zugehörigkeit zur Fakultät geschlossen werden kann.
b) Die Ausleihe und/oder das auszugsweise Kopieren von Verfahren und Materialien sind im Unterschied dazu an die Bedingung geknüpft, dass der Ausleihende Kenntnisse entsprechend der DIN 33430 bezüglich der Diagnostik und Evaluation besitzt oder diese gerade erwirbt. Im Einzelnen umfasst dies Grundkenntnisse hinsichtlich der Anforderungen, die mit verschiedenen Methoden (Tests, Beobachtung und Interviews) verbunden sind. So zum Beispiel Grundkenntnisse über Verfahrenstheorien, Messtheorien, Konstruktionsgrundlagen, Gütekriterien, Einsatzmöglichkeiten, Durchführungsbedingungen und Auswertungen und Interpretationen. Dies stellt eine Voraussetzung für einen den Standards der Diagnostik gemäßen Umgang mit Verfahren dar. Des Weiteren sind die Nutzer verpflichtet, die Verfahren nicht an Dritte weiterzugeben und nicht missbräuchlich zu verwenden.
Der Nachweis erfolgt durch:
1. Leistungsnachweise bzw. Leistungen, die im Rahmen diagnostischer Veranstaltungen und Module erbracht wurden.
2. Durch Bescheinigungen der Lehrenden bzw. Prüfer über diagnostische und Evaluationsaufgaben, die im Rahmen von einschlägigen Veranstaltungen zu erbringen sind. Dafür stehen entsprechende Vordrucke zur Verfügung.
3. Vorlage des Studierendenausweises (zur Ausleihe berechtigt sind: Studierende Lehramt an Sonderschulen ab 5. Semester BA, Studierende Psychologie ab 3. Semester BA, Studierende der Fakultät s. 2.).
- Schäden, Verluste, Vollständigkeit und Haftung
Mit Einsichtnahme in Verfahren und Materialien des Zentrums bzw. der Aushändigung durch das Bibliothekspersonal zur Ausleihe erkennen die Benutzer diese Benutzungsordnung an.
Bei der Nutzung der Materialen in den Räumen der Testbibliothek und nach der Ausleihe haben die Nutzer die Pflicht sorgfältig und schonend damit umzugehen. Bei der Einsicht in die Verfahren ist unbedingt darauf zu achten, dass alle Bestandteile vorhanden sind und bleiben. Eintragungen, Beschädigungen und Markierungen usw. sind untersagt. Festgestellte Mängel und Beschädigungen sind den Mitarbeitern mitzuteilen.
Vor jeder Ausleihe und bei jeder Rückgabe werden die Vollständigkeit und der Zustand geprüft. Protokollbögen dürfen nach Absprache mit den Mitarbeitern verwendet werden. Werden bei Rückgabe über den normalen Verbrauch hinausgehende Beschädigungen festgestellt oder fehlen Teile, so sind diese durch den jeweiligen Studenten oder Mitarbeiter zu ersetzen.
- Ausleihe/Präsenzbibliothek
Grundsätzlich können alle Verfahren ausgeliehen werden. Prüfungsrelevante Verfahren können für bestimmte Zeiträume nur eingesehen werden. Ausschnitte aus Verfahren dürfen in diesem Kontext kopiert werden. Verfahren, für die strengere Regelungen gelten sollen, sind explizit gekennzeichnet.
Die Leihfrist beträgt grundsätzlich eine Woche. Auf Anfrage ist eine Verlängerung um jeweils eine weitere Woche möglich, wenn keine Vorbestellungen vorliegen. Eine Überziehung führt zu Gebühren entsprechend der „Gebührenordnung für wissenschaftliche Bibliotheken der Freien und Hansestadt Hamburg“.
Verfahren können vorbestellt werden. Sind durch Forschungs- und Studienaufgaben andere Leihfristen erforderlich, ist dies vor der Ausleihe zu vereinbaren.
- Haftungsausschluss
Die Testbibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die mitgebracht werden. Als Schutz vor Verlust stehen Schließfächer zur Verfügung.
- Inkrafttreten
Die Benutzungsordnung gilt ab 12.11.2009