Benutzungsordnung
Die Martha-Muchow-Bibliothek möchte allen Benutzerinnen und Benutzern möglichst wenige Einschränkungen auferlegen und erlaubt daher das Mitbringen von Jacken und Taschen in die Bibliotheksräume, ebenso das Mitführen und Konsumieren von Speisen und Getränken.
Wir vertrauen hier auf das Augenmaß aller Besucherinnen und Besucher, behalten uns jedoch vor, bei sperrigem Gepäck, klebrigen oder stark riechenden Speisen, dem Mitführen von Alkohol oder weiteren offensichtlich nicht dem normalen Bibliotheksbesuch dienlichen Gegenständen einzuschreiten und die Verwendung vor Ort zu untersagen.
Benutzungsordnung
Benutzungsordnung der Martha-Muchow-Bibliothek
1. Geltungsbereich
Die Benutzungsordnung gilt für die Martha-Muchow-Bibliothek der Fakultät für Erziehungswissenschaft der Universität Hamburg.
Der Rechtscharakter des Benutzungsverhältnisses ist öffentlich-rechtlich.
2. Selbstverständnis der Bibliothek
Die Martha-Muchow-Bibliothek dient als öffentliche wissenschaftliche Bibliothek der Forschung, Lehre und dem Studium sowie sonstiger wissenschaftlicher Arbeit, Weiterbildung und Information.
Die Bibliothek bietet gedruckte, audiovisuelle und elektronische Medien an. Das Personal informiert über das vorhandene Material und gibt Hilfestellung bei der Benutzung.
Die Aufgabe der Bibliothek besteht in der Beschaffung, Bereitstellung und Pflege der o.g. Materialien sowie ihrer weitgehenden Bewahrung für spätere Generationen (Kulturauftrag).
Die Bibliothek ist eine Ausleihbibliothek mit Einschränkungen bei bestimmten Materialarten. Näheres zur Ausleihe unter Punkt 6.
3. Entgelte
Für die Benutzung der Bibliothek gilt die „Gebührenordnung der Staats- und Universitätsbibliothek Hamburg Carl von Ossietzky“. Die Gebührenordnung ist auf der Homepage der Bibliothek einzusehen.
Eine Zahlung vor Ort ist nur mit Kredit-/EC-Karte möglich. Eine Barzahlung ist nicht möglich.
4. Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Bibliothek sowie betriebsbedingte Schließungen werden durch Aushang bekannt gegeben.
5. Bibliotheksbenutzung
Die Bibliothek steht allen Studierenden und Angehörigen der Universität Hamburg und vergleichbarer Institutionen offen. Aus begründetem Anlass kann die Bibliotheksbenutzung eingeschränkt werden (siehe Punkt 8). Die Bibliotheksleitung übt das Hausrecht aus.
Die BenutzerInnen haben grundsätzlich die Möglichkeit, alle Materialien zum Studium in den Bibliotheksräumen zu nutzen. Medien, die nicht frei zugänglich sind, können beim Bibliothekspersonal bestellt werden und sind nach Benutzung diesem wieder auszuhändigen.
Arbeitsplätze dürfen nicht länger als zwei Stunden unbenutzt belegt werden.
Die BenutzerInnen können Kopien und Scans aus Buchbeständen der Bibliothek auf den dazu auf jeder Etage aufgestellten Kopierern herstellen, soweit der Zustand der Vorlage dies gestattet. Die Entscheidung darüber trifft die Bibliotheksleitung.
Die Beachtung von Urheberrechten obliegt den BenutzerInnen. Die Bibliothek ist zur Herstellung von Kopien nicht verpflichtet.
6. Ausleihe
Für die Ausleihe ist ein gültiger Bibliotheksausweis notwendig. Dieser ist erhältlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses, samt einer Meldebestätigung. Zum Nachweis der Ermäßigungsberechtigung bedarf es der Vorlage einer aktuellen Studienbescheinigung einer öffentlichen Hochschule der Bundesrepublik Deutschland. Weiteres regelt die Nutzungsordnung der Staats- und Universitätsbibliothek Carl von Ossietzky unter §7 Zulassung zur Nutzung. Die für die Ausgabe des Bibliotheksausweises „Bibliothekssystem Hamburger Hochschulen“ erhobenen Daten werden elektronisch gespeichert; die Vorschriften des Hamburgischen Datenschutzgesetzes werden beachtet. Die näheren Ausleihbedingungen werden auf der Homepage der Bibliothek bekannt gegeben.
Die Bibliotheksleitung kann bestimmen, dass einzelne Materialien nicht ausgeliehen und/oder kopiert werden dürfen.
Mit der Ausleihverbuchung und der Aushändigung durch das Bibliothekspersonal gilt das Medium als entliehen. Die Person, auf deren Namen der vorgelegte Ausweis ausgestellt ist, trägt die Verantwortung für das entliehene Medium. Die BenutzerInnen haben das Bibliotheksgut sorgfältig und schonend zu behandeln und vor Schäden und Verlust zu bewahren. Eintragungen sowie Markierungen sind untersagt. Beschädigungen sind dem Bibliothekspersonal mitzuteilen und auf keinen Fall selbst zu beheben.
Mit Ablauf der Leihfrist sind die entliehenen Medien an dem Ort der Entleihe beim Bibliothekspersonal wieder abzugeben.
7. Verhalten in den Bibliotheksräumen
Die Fächer in den Garderobenschränken und Schließfächern dürfen nur während der Öffnungszeiten in Anspruch genommen werden. Die Bibliothek ist berechtigt, nicht fristgemäß freigemachte Fächer zu räumen. Die entnommenen Gegenstände werden vorübergehend als Fundsache aufbewahrt und anschließend entsorgt.
Es wird erwartet, dass sich die BenutzerInnen entsprechend einer für Bibliotheken angemessenen Art und Weise verhalten, indem sie Rücksicht aufeinander nehmen, Ruhe halten, nicht rauchen, keine geruchsintensiven oder klebrigen Speisen verzehren und keinen Alkohol konsumieren. Mobiltelefone und Musikabspielgeräte müssen stumm geschaltet sein oder über Kopfhörer betrieben werden.
Haustiere dürfen nicht in das Gebäude gebracht werden.
Die zur Benutzung in den Bibliotheksräumen verwendeten Medien sind nach Gebrauch an den Standort der Entnahme zurückzustellen.
Verlassen Sie bitte den Arbeitsplatz so wie Sie ihn gerne vorfinden möchten.
Es ist nicht erlaubt, Anmerkungen, Notizen und andere Markierungen in den von der Bibliothek zur Verfügung gestellten Medien anzubringen.
Das Entfernen von Seiten stellt Sachbeschädigung dar und kann strafrechtlich verfolgt werden.
Die NutzerInnen haften für Schäden an und Verlust von Bibliotheksgut.
Die BenutzerInnen sind verpflichtet, die Benutzungsordnung einzuhalten und die Anordnungen des Bibliothekspersonals zu befolgen.
8. Ausschluss von der Benutzung
Verstoßen BenutzerInnen schwerwiegend oder wiederholt gegen die Bestimmungen der Benutzungsordnung oder die Ausleihbedingungen, so ist ein temporärer Ausschluss von der Benutzung oder der Ausleihe möglich. Ein darüber hinausgehender Ausschluss bedarf der Zustimmung des Dekanats der Fakultät für Erziehungswissenschaft.
9. Haftungsausschluss
Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die in die Bibliothek mitgebracht werden. Desgleichen nicht für solche Schäden, die daraus entstehen, dass bestellte Medien nicht oder verspätet den BenutzerInnen zur Verfügung gestellt werden. Ebenso nicht für Schäden die durch Bibliotheksgut verursacht werden.
10. Inkrafttreten
Die vorliegende Benutzungsordnung tritt mit Eröffnung der Bibliothek in Kraft.
Hamburg, den 6.12.2006
Schließfachnutzung
Benutzungsregelung für die Schließfächer der Martha-Muchow-Bibliothek
1) Die Martha-Muchow-Bibliothek stellt den Benutzerinnen und Benutzern zur Aufbewahrung von Sachen (z.B. Garderobe, Taschen, etc.) während des Aufenthalts in der Bibliothek Schließfächer zur Verfügung. Die Bereitstellung der Schließfächer ist ein Serviceangebot der Bibliothek. Die Nutzung der Schließfächer ist kostenlos. Ein Anspruch auf Bereitstellung eines Schließfaches besteht nicht.
2) Die Benutzung der Schließfächer ist zeitlich auf die täglichen Bibliotheksöffnungszeiten (s. Aushänge) begrenzt. Eine darüber hinausgehende Inanspruchnahme der Schließfächer ist unzulässig.
3) Die Schließfächer sind ausschließlich mit einem 4-stelligen Code zu schließen und zu öffnen. Der Benutzer/die Benutzerin verpflichtet sich, sich die Nummer des von ihm/von ihr belegten Schließfaches zu merken, sowie den eingegeben Code. Der Code sollte für andere Personen nicht sichtbar eingegeben werden.
4) Bei Vergessen des 4-stelligen Codes ist eine Öffnung der Schließfächer durch das Bibliothekspersonal nach Bekanntgabe der Schließfachnummer oder des Schließfachnamens möglich. Eine Aushändigung des Inhaltes kann nur erfolgen wenn der Inhalt vorher beschrieben werden kann. Sollte die genaue Position des Faches nicht mehr bekannt sein, ist eine Öffnung des Faches erst nach Schließung der Bibliothek durch das Serviceteam der Fakultät Erziehungswissenschaft möglich. Ein irrtümlich geöffnetes Fach bleibt unangetastet und wird umgehend wieder verschlossen, derart, dass der ursprüngliche Code erhalten bleibt.
5) Es kann jeweils nur ein Schließfach gleichzeitig belegt werden. Ein Anspruch auf ein bestimmtes Schließfach besteht nicht.
6) Die Schließfächer sind sorgfältig zu behandeln und vor Beschädigung und Beschmutzung zu bewahren. Vor der Inbetriebnahme haben die Benutzer/Benutzerinnen das Schließfach auf seinen ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen.
7) Im Falle einer Störung des Schließmechanismus ist die Bibliothek zu verständigen. Eigenmächtige Eingriffe sind untersagt. Kosten für die durch unsachgemäße Bedienung entstandenen Schäden sind vom Verursacher zu erstatten.
8) Verderbliche Lebensmittel und gesundheitsgefährdende Stoffe oder Gegenstände dürfen in den Schließfächern nicht aufbewahrt werden. Bei Verdacht des Missbrauchs von Schließfächern ist die Bibliothek berechtigt, diese zu kontrollieren und ggf. zu räumen.
9) Bei Belegung eines Schließfaches außerhalb der Öffnungszeiten der Bibliothek, wird dieses geräumt. Die entnommenen Gegenstände werden wie Fundsachen behandelt und gemäß BGB (§§ 978 ff) vorläufig verwahrt. Lebensmittel werden ohne Anspruch auf Erstattung sofort entsorgt.
10) Entliehene Medien aus unserem eigenen Bestand werden wieder zurückgebucht. Aufgefundene Medien aus dem Eigentum anderer Bibliotheken werden an diese zurückgesendet. Bei Gegenständen die in offenen Schließfächern vorgefunden werden oder aus offenen Schließfächern bei der Bibliotheksverwaltung abgegeben werden, wird ebenso verfahren.
11) Es sollten keine persönlichen Wertsachen (Ausweise, Portemonnaie, Schlüssel, Laptop, etc.) in den Schließfächern aufbewahrt werden.
12) Die Bibliothek haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen, die im Einzelfall trotz vorschriftsmäßiger Benutzung der Schließfachanlage entstanden sind.
13) Mit Belegung eines Schließfachs erkennt der Benutzer/die Benutzerin diese Schließfachordnung als verbindlich an.
Hamburg, 16.11.2015