Cloud-Dienste
Wenn Sie Cloud-Dienste nutzen möchten, dann wenden Sie sich gern - je nach Ihrer Rolle (Lehrende oder Forschende) - an unser
- Büro für Digitale Lehre(digitalelehre.ew"AT"uni-hamburg.de) oder
- eScience-Büro(escience.ew"AT"uni-hamburg.de),
da für die Nutzung von Cloud-Diensten ein sogn. AVV (Auftragsverarbeitungs-Vertrag nach der Datenschutz-Grundverordnung) mit dem Cloud-Anbieter geschlossen sein bzw. werden muss. Dabei ist spannende Frage:
Wer verhandelt den AVV als Fachverantwortliche Stelle mit dem Anbieter?
Einzelbedarf
Wenn Ihr Bedarf so speziell ist, dass nur Sie oder Ihre Arbeitsgruppe diesen Cloud-Dienst nutzen möchten, dann sind Sie die Fachverantwortliche Stelle und müssen den AVV verhandeln.
Wenden Sie sich gern an uns (siehe oben). Wir können klären, ob der Cloud-Dienst an der UHH schon eingesetzt wird (also schon ein AVV besteht), oder wir können Sie ggf. bei der Verhandlung des AVV mit dem Dienstleister beraten und begleiten.
Fakultätsbedarf
Stellt sich heraus, dass der Cloud-Dienst von mehreren Personen an unterschiedlichen Stellen in unserer Fakultät genutzt werden würde, dann ist das Dekanat die Fachverantwortliche Stelle. In diesem Fall übernehmen wir die Verhandlungen des AVV im Namen bzw. Stellvertretung des Dekanats.
Universitätsbedarf
Wir versuchen gerne für Sie zu klären, ob Ihr Bedarf sogar ein universitätsweiter ist und würden Ihren Bedarf in diesem Fall an die jeweilige zentrale Fachverantwortliche Stelle weiterleiten.
Fazit
Sie wollen einen Cloud-Dienst nutzen? Sprechen Sie uns an! :-)