Wege ins Studium
Es gibt verschiedene Wege ins Studium neben dem üblichen durch die allgemeine Hochschulreife (Abitur), wie beispielsweise den durch einen Meister:innen -titel oder einen Techniker:innen -abschluss (Betriebswirt :in). Genaueres zu den verschiedenen Wegen ins Studium finden Sie hier.
Bitte beachten Sie: In der Regel benötigen Sie eine anerkannte und abgeschlossene Berufsausbildung oder ein 12-monatiges Praktikum entsprechend der Fachrichtung, die Sie studieren möchten.
Bachelor und Master
Bachelor
Zielgruppe
Die Zielgruppe für das Bachelorstudium sind Abiturient:innen mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung (oder Betriebspraktikum), sowie Personen mit einem Meister:innen -titel oder Techniker:innen -abschluss, die zukünftig eine Lehrtätigkeit an einer beruflichen Schule aufnehmen möchten. Weitere Informationen zum Einstieg über Fortbildungsprüfungen finden Sie hier.
Voraussetzung
- Allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder Meister:innentitel (im gewerblichen Bereich) bzw. Techniker:innnen -abschluss z.B. Betriebswirt: in (im wirtschaftlichen Bereich). Genaueres zu den Meister :innen -titel und Techniker :innen -abschluss finden Sie hier.
- Abgeschlossene und in Deutschland anerkannte Berufsausbildung oder ein 12-monatiges betriebliches Praktikum.
Ausnahme: Für die beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik-Informationstechnik*, Medientechnik*, Bautechnik*, Holztechnik* und Metalltechnik* gilt momentan eine Ausnahmeregelung. Hier muss eine anerkannte Berufsausbildung oder ein 12-monatiges betriebliches Praktikum nicht vor Beginn des Studiums vorliegen, sondern es ist ausreichend ein 12-monatiges betriebliches Praktikum zur Anmeldung der Bachelorarbeit nachzuweisen. Das Praktikum kann während des Bachelorstudiums absolviert werden und muss vom Zentralen Prüfungsamt für Lehramtsprüfungen anerkannt werden. Genaueres hierzu finden Sie hier : https://www.uni-hamburg.de/zpla/praxisanerkennung.html
Studienplan
Der Bachelorstudiengang wird sechs Semester (Regelstudienzeit drei Jahre) studiert und wird mit dem Erwerb des Bachelors of Education (B.Ed.) abgeschlossen. Um das Studium abschließen zu können, müssen 180 Leistungspunkte (LP) erbracht werden. Hiervon entfallen 35 LP auf Erziehungswissenschaft, 84 LP auf die berufliche Fachrichtung, 42 LP auf das Unterrichtsfach, 9 LP auf den freien Studienanteil und 10 LP auf das Abschlussmodul (Bachelorarbeit).
- Fachspezifische Bestimmungen (ab Seite 124) für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bis WiSe 23-24
- Fachspezifische Bestimmungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen ab dem WiSe 24-25
Weiterführendes Material
Master
Zielgruppe
Die Zielgruppe für das Masterstudium sind Studierende, die das Bachelorstudium in Hamburg oder einem anderen Standort erfolgreich abgeschlossen haben oder abschließen werden (Fristen einhalten bis 31.03.xx), da das Masterstudium inhaltlich auf einen Bachelorstudiengang aufbaut.
Voraussetzungen
Voraussetzung für den Master of Education (M.Ed.) für das Lehramt für berufsbildende Schulen ist
- ein abgeschlossenes Bachelorstudium in ebendiesem Bereich. Falls Sie Ihren Bachelor an einer anderen Universität als der Universität Hamburg erworben haben, lesen Sie sich bitte die Zugangsvoraussetzungen unter dem folgenden Link durch.
- eine anerkannte Berufsausbildung oder ein 12-monatiges betriebliches Praktikum im jeweiligen Bereich.
Studienplan
- Studienübesicht des Masterstudiengangs (Fachspezifische Bestimmungen ab S.112)
- Studienpläne des Masterstudiengangs
Weiterführendes Material
Aufbaustudium
Zielgruppe
Studierende mit einem Erststudium im gewerblich-technischen Bereich und mindestens einem Jahr Berufserfahrung, die einen Masterabschluss erwerben möchten, um Lehrkraft an einer berufsbildenden Schule zu werden.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Voraussetzungen
Fachlich affines Bachelor/Master- oder Diplomstudium mit einem Abschluss im Bereich: Metalltechnik oder Elektro- oder Infoformationstechnik und ein Jahr Berufserfahrung oder einschlägige Berufsausbildung.
Weitere Informationen zur Zugangsvoraussetzung finden Sie unter.
Weiterführendes Material
§38
Zielgruppe
§ 38 HmbHG ermöglicht beruflich Qualifizierten ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) den Hochschulzugang an der Universität Hamburg über eine Eingangsprüfung.
Voraussetzungen
-
Abgeschlossene Berufsausbildung
-
Drei Jahre Berufserfahrung nach der Ausbildung
-
Eingangsprüfung an der Universität. Weitere Informationen zur Eingangsprüfung
Studienplan
Diese entnehmen Sie bitte dem Studienplan vom Bachelor oder Master