Digitale ArbeitNeues Antragsverfahren für SoftwareNeues papierloses Verfahren des RRZ
22. Juni 2021

Foto: Brett Hondow / Pixabay
Neues papierloses, rein digitales Antragsverfahren des RRZ für Software gestartet.
Im Zuge des neuen Lizenzmanagements das RRZ wurden die ehemaligen Papieranträge digitalisiert und stehen nun ab sofort im RRZ-ServicePortal zur Verfügung. Die alten Anträge in Papierform oder per E-Mail werden vom RRZ leider nicht mehr akzeptiert.
Wie beantrage ich jetzt Software?
Software beantragen Sie ab sofort digital im RRZ-ServicePortal.
Für den Zugang zum RRZ-ServicePortal wird eine Verbindung ins Uni-Netz benötigt, z.B. via VPN-Verbindung oder eduroam. Die Anmeldung am RRZ-ServicePortal erfolgt mit: uni-hamburg\IHRE-B-KENNUNG
Achtung! Hier muss ein Backslash „\“ verwendet werden. Dieser wird erzeugt durch [altgr]+[ß] in Windows und [alt]+Umschalt+[7] in macOS.
Eine bebilderte Anleitung finden Sie in diesem PDF.
Wie beantrage ich Software, die es in dem Katalog nicht gibt?
Für Software, die nicht im Software-Katalog des RRZ-ServicePortals vorhanden ist, verwenden Sie bitte den „Antrag für neue Softwareprodukte“. Dieser ersetzt auch den „Einzelantrag für Bedienstete“.
Kann ich auch Software für Andere beantragen?
Ja, Sie können auch Software für andere Bedienstete (nicht für Studierende) beantragen. Folgen Sie einfach dieser bebilderten Anleitung.
Fragen?
Bei Fragen zum RRZ-ServicePortal oder zur Bestellung von Software wenden Sie sich gern an die RRZ-Serviceline(rrz-serviceline"AT"uni-hamburg.de).