Gleichstellungsteam
Gleichstellungsbeauftragte (Amtszeiten 01.04.2024 bis 31.03.2026)
Hauptvertretung:
Stellvertretung:
Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten
"Die Fakultät hat sich in ihrer Satzung dazu verpflichtet, bei allen Aufgaben den Gesichtspunkt der Gleichstellung und der Berücksichtigung von Gender und Diversity zu beachten." (Präambel)
Die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten sind im Gleichstellungsplan der Fakultät vom 14.12.2016 festgelegt:
VI. Aufgaben und Rechte der/des Gleichstellungsbeauftragten
Wahl
Die/der Gleichstellungsbeauftragte sowie die Stellvertretung werden durch den Fakultätsrat für die Dauer von zwei bis fünf Jahren gewählt. Die Wiederwahl ist zulässig. (Vgl. Satzung der Fakultät für Erziehungswissenschaft vom 16. Juni 2014, § 14 (1))
Beteiligung an Gremien der Fakultät
Die/der Gleichstellungsbeauftragte sowie die Stellvertretung haben ein Informations-, Rede- und Antragsrecht in allen Sitzungen der Gremien und Ausschüsse der Fakultät. (Vgl. Satzung der Fakultät für Erziehungswissenschaft vom 16. Juni 2014, § 2014 (2))
Dekanat
Der/die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Stellvertretung werden zu Sitzungen des Dekanats hinzugezogen, wenn gleichstellungsrelevante Fragen zu beraten und zu entscheiden sind. Die Dekanin/der Dekan informiert die Gleichstellungsbeauftragte /den Gleichstellungsbeauftragten regelmäßig über die zu besetzenden Stellen für wissenschaftliches Personal anhand einer Übersicht der aus Landesmitteln finanzierten Professorinnen und Professoren und deren Ausscheidetermine.
Fakultätsrat
Der/die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Stellvertretung erhalten die Einladungen, Protokolle und Tischvorlagen der Fakultätsratssitzungen einschließlich des nicht-öffentlichen Teils.
Berufungsausschüsse
Der/die Gleichstellungsbeauftragte sowie die Stellvertretung werden bei der Besetzung von Professuren, Juniorprofessuren, Vertretungs- und Gastprofessuren in allen Phasen des Berufungsverfahrens einbezogen. Die/der Gleichstellungsbeauftragte wird gemäß Frauenförderrichtlinie der Universität Hamburg Abschnitt VII.4.3 bei Stellenausschreibungen beteiligt. Ausschreibungen werden vor ihrer Veröffentlichung frühzeitig der/dem Gleichstellungsbeauftragten zur Stellungnahme zugeleitet. Die Gleichstellungsbeauftragte/der Gleichstellungsbeauftragte nimmt gemäß Berufungsordnung § 5 (3) an den Sitzungen des Berufungsausschusses teil und wird wie ein Mitglied eingeladen. Der Fakultätsrat berücksichtigt bei Berufungsangelegenheiten die Stellungnahme des/der Gleichstellungsbeauftragten.
Sonstige Gremien
Die sonstigen in der Satzung der Fakultät festgelegten Gremien und Ausschüsse geben den Gleichstellungsbeauftragten die Möglichkeit, an Sitzungen teilzunehmen. Zur Wahrnehmung der o.g. Rechte informieren diese Ausschüsse die Gleichstellungsbeauftragte über Inhalte und Protokolle der Sitzungen.
Unterstützung durch die Fakultät
Für die Ausübung des Amtes erhält die/der Gleichstellungsbeauftragte eine Reduktion der Lehrverpflichtung in der jeweils durch § 17 LVVO vorgesehenen Höhe und Unterstützung durch studentische Hilfskräfte im Umfang von monatlich 30 Stunden. Die Stellvertretung erhält Unterstützung durch eine studentische Hilfskraft im Umfang von 20 Stunden im Monat.
VII. Erhebung von Datenmaterial
Der/die Gleichstellungsbeauftragte legt dem Dekanat jährlich eine Bestandsaufnahme zu den erfolgten Gleichstellungsmaßnahmen vor. Der/die Gleichstellungsbeauftragte nimmt jährlich gemeinsam mit dem Dekanat eine geschlechtsdifferenzierte Analyse der Beschäftigtenstruktur im Wissenschaftsbereich vor. Das Dekanat sorgt für die erforderlichen Daten.
Zu diesem Datenmaterial gehören geschlechtsdifferenzierte Angaben über die Anzahl der Studierenden und der abgeschlossenen Prüfungen, getrennt nach Studiengängen, die Anzahl der Promotionen und Habilitationen und Berufungen, die Anzahl der Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler (Professuren, Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter).
(Download der Satzung der Fakultät)
Sollten Sie Anregungen oder Fragen zur Gleichstellungsarbeit haben, sprechen Sie uns gerne an!
Das Gleichstellungsteam
Aktuelles:
Aktuelles:
Aktuelle Vorträge Ringvorlesung ‚Genderperspektiven (neu) denken?!‘
Vortrag
Prof. Dr. Lars Vorberger
"Professor:innen, Generalin und Kollegium – zu Hintergründen, Auswirkungen und Relevanz geschlechtergerechter Sprache"
Im Vortrag wird das Thema der geschlechtergerechten Sprache aus einer linguistischen Perspektive betrachtet. Zunächst wird diskutiert, was geschlechtergerechter Sprachgebrauch alles umfasst und welche sprachlichen Hintergründe die Basis für ihn bilden. Anhand verschiedener Studien wird gezeigt, welche Auswirkungen der Gebrauch bzw. Nicht-gebrauch geschlechtergerechter Sprache bedingt. In zweifacher Weise wird das Thema im Anschluss geöffnet: einerseits geht es um weitere Zusammenhänge von Sprache und Geschlecht und andererseits werden erste sprachwissenschaftliche Ergebnisse zu Neopronomen (bspw. dey, er_sie) im Deutschen präsentiert. Mit einem kurzen Fazit zur Aktualität und Relevanz des Themas soll es abschließend zur Diskussion übergehen
08.05.2024, 14.15 - 15.45 Uhr, VMP 8, Raum 213
Hier geht es zu den vergangenen Vorträgen.
Gleichstellungsförderfonds der Fakultät
Am 13. Juli 2016 wurde der neue Gleichstellungsplan der Fakultät verabschiedet. Eine wichtige Neuerung ist die Gründung des Gleichstellungsförderfonds. Der Gleichstellungsförderfonds der Fakultät für Erziehungswissenschaft ist ein Fonds für
- Maßnahmen zur Gleichstellung und zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Familie sowie für
- die Förderung gender- und diversity-bezogener Forschung und Lehre.
Die Fakultät stellt aus ihren Haushaltsmitteln einen etatmäßig fest verankerten Beitrag in Höhe von 12.000 Euro pro Jahr zur Verfügung, der zu gleichen Teilen auf die beiden Förderarten verteilt ist. Die Vergabe der Mittel erfolgt auf Antrag.
- Maßnahmen zur Vereinbarkeit von wissenschaftlicher Arbeit und Familie
Eine wichtige Voraussetzung für die Förderung von Nachwuchswissenschaftlerinnen und allgemein die Herstellung von Chancengleichheit für Menschen mit Familienaufgaben ist die Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Zur Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie können Wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, Promovierende ( Personen, die von der Fakultät zur Promotion zugelassen sind) und (Junior-)Professorinnen und (Junior-)Professoren mit Kindern (bis zu 14 Jahren) oder Pflegeaufgaben folgende Mittel aus dem Gleichstellungsförderfonds beantragen
- Finanzielle Unterstützung für Kinderbetreuung
- Finanzierung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte
Im Hinblick auf die Zielformulierung „Genderkompetenz in Forschung und Lehre“ werden Projekte finanziell unterstützt, die sich genderbezogenen Fragestellungen widmen. Anträge können von wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Promovierenden sowie Studierenden, die eine Masterarbeit anfertigen, für folgende Unterstützungsmaßnahmen gestellt werden:
- Literaturanschaffungen (über die Martha-Muchow-Bibliothek)
- Finanzierung von Reise- und Fortbildungskosten
- Finanzierung studentischer und wissenschaftlicher Hilfskräfte
Maßnahmen zur Förderung von Genderkompetenz in Forschung und Lehre
Zur Entwicklung und Förderung von Genderkompetenz in Forschung und Lehre gehören folgende Maßnahmen und die Bereitstellung der dafür erforderlichen Mittel:
- Erhalt und weiterer Ausbau der Ausstattung der Bibliothek mit einem jährlichen Etat in Höhe von 1.000 Euro.
- Ausbau der Medienbibliothek (Podcasts und Videos mit Vorträgen zu Genderthemen in der Pädagogik und Erziehungswissenschaft; Unterrichtsvideos) mit einem Etat von 300 Euro.
- Finanzierung von Gastvorträgen, Workshops und Lehraufträgen einschlägiger Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Genderthematik/Genderdidaktik durch einen Etat von 2.000 Euro.
Vorschläge für Anschaffungen und Einladungen können per Antrag an die Gleichstellungsbeauftragte gerichtet werden.
"Frauen die Segel setzen" Frauenportrait
Frauen in der Geschichte der UHH
Zum Universitätsjubiläum stellt die Stabsstelle Gleichstellung unter dem Motto "Frauen, die Segel setzten" monatlich eine Wegbereiterin für Frauen in Forschung, Lehre und Studium aus der Geschichte der Universität Hamburg vor.